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BmU beantragt Akteneinsicht, Verwaltung hat Ratsbeschluss nicht umgesetzt. |
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03.02.09
Herrn Sehr geehrter Herr Bürgermeister Werner, hiermit beantrage ich nach § 55 Abs. 4 GO:
Dem Fraktionsvorsitzenden
der BmU, Herrn Bernhard Osterwind, sowie ggf. je einem Vertreter der
anderen Ratsfraktionen wird Akteneinsicht in alle Akten zum Vorgang:
Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge Gödinghover Weg /
Mühlenstraße durch BÜ – Gödinghover Weg Nr. 2550, km 95,350, Neubau
einer Fußgängerüberführung mit Rampen gewährt. Begründung: Der Rat ist zuständig, die Durchführung seiner Beschlüsse zu kontrollieren (§55 Abs.3). Wir nehmen u.a. Bezug auf unsere Mail vom 1.1.09 und Vorlage 96/2004 93/5025 92/5056 91/5001 90/5248 90/5188 Vorlage TOP 27 Rat 15.12.1988 TOP 26 Rat 27.05.1986 Rat Top 17 vom 05.02.1985 u.a.. In den letzten Jahren wiederholt, zuletzt mit Email vom 1.1.09 hat die BmU-Ratsfraktion nachgefragt, wie hoch die Kostenmehrung des BÜ – Gödinghover Weg durch Veränderung der Rampenneigung (8%) entgegen dem Ratsbeschluss der Stadt Erkrath vom 21.05.1992 (Rampenneigung 12 %) war.
Die Frage ist bis heute
nicht beantwortet (vgl. auch Punkt 6 unten).
Mehrere Bemühungen des
Rates, die Brücke noch kostengünstiger erstellen zu lassen schlugen
fehl.
Erst nach Fertigstellung
der Brücke Ende 2002 wurde die gegenüber den gültigen Beschlüssen
geänderte Ausführung durch eine zufällige Ortsbesichtigung von Bernhard
Osterwind vor Ort festgestellt. Wir sind anderer Meinung in Hinsicht auf a) die Höhe der Mehrkosten und b) der Auffassung, dass die Verwaltung sich bei einem so klaren Abweichen vom Ratsbeschluss auch ggf. einen neuen Ratsbeschluss – im Falle der Dringlichkeit auf dem Wege einer Dringlichkeitsentscheidung – hätte herbeiführen müssen c) nach unserer Meinung gelten die Festsetzungen der Bauleitplanung, unabhängig von Punkt b), wie festgestellt.
Diese eklatanten
Differenzen in den Kostenrechnungen sollte erhellt werden durch die
Vorlage der Schlussrechnung durch die DB. (vgl. auch Vermerk 66.1 vom
5.3.2003).
Klar und eigentlich
unstrittig ist, dass die Stadtverwaltung Erkrath sich in diesem Punkt
nicht an den einschlägigen Ratsbeschluss gehalten hat. Ziel der Akteneinsicht ist festzustellen: 1. Ist das Bauwerk im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses gebaut worden? 2. Warum hat man die planerischen Konflikte (Hecke, Eingriff in das Eigentum Privater) nicht vorher erkannt und ausgeräumt, zumal wenige Planungen so oft und gründlich diskutiert wurden wie diese Maßnahme – auch mit den unmittelbaren Anliegern sowie der DB –. Wir wollen an der Aktenlage den zeitlichen Verlauf nachvollziehen. 3. Wieso hat man der Einlassung der Bahn, für dieses Bauwerk die EAE 85 anzuwenden zu müssen (warum hat die DB diese Einwendungen nicht schon früher gemacht?)nicht zurückgewiesen, da die EAE 85 nur innerorts gilt, die fragliche Anlage aber eindeutig im Außenbereich liegt. Das Vorbringen der DB zur Begründung der Planabweichung möchten wir in den Akten kontrollieren. 4. Die Einlassung, es sei notwendig gewesen, die Anlage durch flachere Rampen behindertengerecht zu bauen ist eigentlich begrüßenswert, da der anschließende Weg aber in seiner Oberflächenbeschaffenheit und seinen Steigungen nicht behindertengerecht ist, ist diese Einlassung nicht sachgerecht. Dieser Einwand rechtfertigt auch nicht, einen Ratsbeschluss zu ignorieren. Das Vorbringen der DB zur Begründung der Planabweichung möchten wir in den Akten kontrollieren. 5. Obwohl die Stadt Erkrath ausweislich der Haushaltspläne immer wieder Abschlagszahlungen auf das Bauwerk an die DB gemäß Eisenbahnkreuzungsvereinbarung gezahlt hat, liegt ein Schlussverwendungsnachweis nicht vor. Wir werden prüfen, ob die Stadt hier die Vorlage eines derartigen Nachweises regelmäßig eingefordert hat und mit welcher Begründung er verweigert wurde. 6. Befremdlich ist nun die neue Einlassung der Verwaltung per Mail vom 30.Jan.09, das nur ein kostenträchtiger „Fiktiventwurf“ als „umfangreicher“ Auftrag an einen Ingenieur die Mehrkosten darstellen könne, eine (allerdings ebenfalls noch nicht vorliegende) Schlussrechnung aber nicht. Die Konsequenz daraus wäre, dass man ohne Kenntnis der Mehrkosten (angeblich soll es sich doch nur um den überschaubaren Bereich von 60.000 € gehandelt haben) die Entscheidung getroffen hat, die Rampe zu vergrößern, was uns umso mehr verwundern würde und die bisher von DB bzw. Verwaltung angegebenen Mehrkosten nur völlig unverbindliche Schätzungen waren. Wir wollen in den Akten ermitteln, ob es eine seriöse Abschätzung der Mehrkosten gab und wie die Mehrkosten ermittelt wurden.
Bernhard Osterwind |
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