|
Bernhard Osterwind von der Unabhängigen Wählergemeinschaft BmU begrüßt,
dass die Bundeskartellbehörde die wichtigsten Fernwärmelieferanten
kartellrechtlich überprüft. Dazu gehört auch die Favorit. Durch die
Monopolstellung des Hochdahler Fernwärmelieferanten ist der Verbraucher auf
Favorit angewiesen, dessen Preisstruktur die BmU mehrmals in Frage
gestellt hat. Grundlage für das Vorgehen des Bundeskartellamts ist § 32 e des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Danach kann das Bundeskartellamt einen
bestimmten Wirtschaftszweig überprüfen, sofern Umstände darauf hindeuten, dass
der Wettbewerb in diesem Sektor in Deutschland eingeschränkt ist. Von der
Untersuchung, welche die Jahre 2007 und 2008 abdeckt, verspricht sich das
Bundeskartellamt mehr Transparenz auf den Fernwärmemärkten im Hinblick auf
Preise und Strukturen. So soll im Rahmen einer Vergleichsanalyse festgestellt
werden, welche Unternehmen besonders teuer und welche besonders günstig sind.
Dabei wird das Bundeskartellamt auch die Leitungsnetze und die Art der
Energieerzeugung berücksichtigen. Sollte sich aus der vergleichenden Betrachtung
von Unternehmen der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Kartellrecht
ergeben, ist die Einleitung von Verfahren durch die Kartellbehörden des Bundes
oder der Länder möglich.
In der Initiative "Für gerechte Fernwärmepreise" hatte die BmU
seinerzeit eine leichte Anpassung der Preisstruktur erreicht, sie hält aber
weitergehende Schritte für notwendig.
Die BmU hat den Vorschlag aufgeworfen zu prüfen, ob es nicht Sinn
macht, dass die Stadtwerke das Fernwärmenetz von Favorit / RWE aufkauft.
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2009_09_14.php
|