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-Zur zurückliegenden BmU-Aktion gegen eine Bürobebauung im
Bayerpark
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Am 02.05.2008
hat die BmU beantragt, die Denkmalwürdigkeit des Bayerparks zu prüfen:
"An die Vorsitzendes des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr
Sehr geehrte Frau Schimke,
die BmU-Fraktion bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
"Denkmalschutz Bayerpark"
Begründung:
In der Vergangenheit hat es mehrfach Diskussionen über Parkplätze, An-
und Umbauten im Bereich des Bayerparks gegeben. Auf dem Gelände befinden
sich mehrere einzelne Baudenkmäler.
§ 2 des Denkmalschutzgesetz NRW(DSchG NRW) bestimmt in Absatz 2:
Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen
baulicher Anlagen bestehen. Ebenso zu behandeln sind Garten-, Friedhofs-
und Parkanlagen sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile,
wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Historische
Ausstattungsstücke sind wie Baudenkmäler zu behandeln, sofern sie mit
dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Wir beabsichtigen die Verwaltung um eine Vorprüfung, federführend durch
die Untere Denkmalbehörde, zu bitten mit dem Ziel, die Denkmalwürdigkeit
des Bayerparks zu prüfen. Damit verbunden soll der Auftrag sein, das
Areal "Bayerpark" im Sinne der Denkmalwürdigkeit abzugrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Osterwind
Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Antrag ist unter Vorlage
98/2008 im Ratsinformationssystem nachzulesen (www.erkrath.de
Menü /Stadt Menü /Ratsinformationssystem) nachzulesen. Der Ausschuss für
Planung, Umwelt und Verkehr hat im August 2008 beschlossen, die
Verwaltung mit der Prüfung der Denkmalwürdigkeit zu beauftragen. Die
BmU hat gleichzeitig die Restaurierung und Sicherung des Pavillon
gefordert und dazu eine Ortsbesichtigung beantragt.
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