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BmU-Ratsfraktion http://www.bmu-erkrath.de
Sachkundiger Bürger im UWA Bernhard Osterwind Bergstr. 13 40699 Erkrath Erkrath, 08.01.04
An die Vorsitzende des Umweltausschusses
der Stadt Erkrath Frau Gabriele Hruschka Rathaus
Antrag auf Abbau der Aufpflasterung Heinrich-Heine-Straße
Sehr geehrte Frau Hruschka,
die BmU - Ratsfraktion beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Lärmminderung auf der Heinrich-Heine-Straße durch Abbau der Aufpflasterung“
für die nächstmögliche Sitzung des Umweltausschusses.
Wir stellen hierzu folgenden Sachantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2004 die Aufpflasterung auf der Heinrich-Heine-Straße zu entfernen.
1988 baute die Stadt Erkrath gegen den Willen der BmU-Fraktion einen
Kreisverkehr mit Kreisinsel von ca. 3 m Durchmesser und eingepflanztem Baum („Rondell“) im nach Westen abknickenden Teil der Heinrich-Heine-Straße an der
Einmündung eines Seitenastes. Die Maßnahme wurde mit der Notwendigkeit zur Verkehrsberuhigung begründen. Ein Teil der Anlieger hat diese Maßnahme durch Erschließungskosten mitfinanziert.
In einem Fall zog die Verwaltung den Erschließungskostenbescheid vor Abschluss eines Verwaltungsgerichtsverfahrens zurück.
Das „Rondell“ wurde zwischenzeitlich nach über zehn Jahren wieder demontiert und
der Baum entfernt, da kein Nachweis möglich war, daß die Straße befahren werden kann, ohne private Flächen durch Überfahren in Anspruch zu nehmen. Der
Straßenverkehr wird durch die verbliebene Restaufpflasterung nach wie vor nicht weiter beruhigt, da in einer Entfernung von
rund 25 m eine 90-Grad- Kurve den Verkehrsteilnehmer zu einer moderaten Geschwindigkeit zwingt.
Die Aufpflasterung bewirkt durch Überfahren von PKWs die Anlieger störende Plopp- und Klackgeräusche, das Überfahren von LKWs und Kleintransportern je nach Ladung laute Knall- und Scheppergeräusche.
Nach dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz (7 A 10095/99) muss die
Gemeinde bei der Planung von Verkehrsberu-higungsbauten die Interessen der Anlieger berück-sichtigen. Geschieht das nicht, muss die Maßnahme rückgängig gemacht werden. Die Gemeinde hatte in einer Tempo 30-Zone
vor dem Haus des Klägers eine Fahrbahnerhö-hung aus Pflastersteinen gebaut. Der Anlieger klagte daraufhin. Die Lärmbelästigung in seiner Wohnung sei deutlich gestiegen, weil die Autofahrer erst vor der Schwelle
bremsten und danach wieder beschleunigten. Zudem seien die Abrollgeräusche we-sentlich lauter. Das Gericht gab dem Kläger recht. Die Gemeinde habe die Frage der Lärmbelästigung für die Anlieger nicht
ausreichend geprüft.
In der Vergangenheit haben sich unmittelbare Anlieger vergeblich bei der Verwaltung für einen Rückbau eingesetzt, so daß nunmehr eine politische
Entscheidung zu Gunsten der Anlieger notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Klinkhammer-Neufeind Bernhard Osterwind
Als unmittelbar betroffene Anlieger haben wir das Anliegen der BmU-Fraktion zustimmend zur Kenntnis genommen: [Unterschriften der Anlieger]
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