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Wie bekannt, hat die Firma Wingas, welche die CO-Pipeline gebaut hat, versäumt,
die Trasse vor Verlegung der Pipeline auf Kampfmittel untersuchen zu lassen.
Die Bezirksregierung hatte für die Durchführung der Suche nach
Sprengmitteln eine Frist bis zum 31. Juli gesetzt. Diese Frist ist nun
verstrichen, ohne dass die Firma die Kampfmittelfreiheit nachgewiesen hat. Nach
Angaben in der WDR Lokalzeit von Montag hat die Frist aus Sicht der
Bezirksregierung aber keine Folgen: Es gäbe sowie keine Methode, dies im
Nachhinein zu tun. Da fragt man sich, warum wurde dann von der Bezirksregierung
überhaupt diese Frist gesetzt?
Bernhard Osterwind (BmU) erinnert daran, dass die Pipeline auch in Erkrath durch
Gebiete führt, in welchen Bombenabwürfe stattfanden. Dieses Gebiet sollte gar
nicht nach Blindgängern durchsucht werden.
Bei einem Gefahrstoff wie Kohlenmonoxid (CO) ist dieses Verfahren ein weiteres
Zeichen, wie nachlässig bei der Verlegung der Pipeline für dieses hoch giftige
Gas mit Sicherheitsvorschriften umgegangen wurde. Dies ist ein weiterer Grund
dafür, dass die Pipeline mit diesem Gas nicht in Betrieb gehen darf.
Wieso das zuständige Ministerium diesem Treiben tatenlos zusieht, ist
unverständlich.
Bernhard Osterwind
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