|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
CO-Pipeline: Keine Kampfmittelsondierung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
15.07.09 Herrn Frau Rathaus Sehr geehrte Frau
Schimke, die BmU-Fraktion beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes: Verlegung der CO-Pipeline ohne vorherige Kampfmittelsondierung Begründung Der Planfeststellungsbeschluss zur CO-Pipeline enthält - wie üblich – die Auflage, eine Bescheinigung über die Kampfmittelfreiheit der Bautrasse vorzulegen. Diese Bescheinigung hat Wingas bzw. BMS nach uns vorliegenden Informationen nicht vorgelegt und trotzdem die Pipeline verlegt. Die Bescheinigung der Kampfmittelfreiheit dient nicht nur dem Zweck, die Bauarbeiten gefahrlos abwickeln zu können (in Duisburg Rahm wurde bei den Trassenarbeiten ein Sprengkörper gefunden), sie soll auch solche Gefahren abwehren, die durch die räumliche Nähe von Kampfmitteln zur CO-Pipeline entstehen könnten. Gibt es Pläne die CO-Pipeline ohne vorausgehende Kampfmittelsondierung in Betrieb zu nehmen? Die nachträgliche Sondierung ist schon deswegen nur ungenauer möglich, weil die Pipeline selber, ähnlich einiger Kampfmittel, ferromagnetische Eigenschaften hat. Ich bitte im Ausschuss den Sachstand darzustellen. Warum ist dieser Mangel nicht im Rahmen der Bauüberwachung durch die Bezirksregierung aufgefallen? Sind andere Behörden über diesen Mangel informiert worden? Hat dieser Mangel juristische Konsequenzen für das Hauptsacheverfahren? Gibt es technisch zuverlässige Methoden, trotz verlegter Pipeline diese Sondierung nachzuholen?
Mit freundlichen Grüßen Bernhard Osterwind |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||