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Wo liegt die Deponie? Sehen
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1972 Eröffnung der
Zentraldeponie Hubbelrath
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22.12.1978
Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidenten Nr.
54.30.11-6/73.
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31.10.1983
In
dem Gutachten zum deponietechnischen Teil des Antrages auf
Planfeststellung der nördlichen Erweiterung der Zentraldeponie
Hubbelrath wird auf Blatt 19 für die Norderweiterung eine Ausgasung
von 120.000 m3 Methan und CO2 prognostiziert. Methan hat eine 25 mal
stärkere Wirkung auf den Treibhauseffekt als CO2.. Die relativen
Anteile schwanken, aber man kann von einem bis zu 50%igen
Methananteil ausgehen. Das sind also ca. 1,5 Mio. m3 CO2-Äquivalente
an Treibhauswirkung der Norderweiterung der Deponie anzusetzen.
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01.12.1986
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des
Ausschusses für Liegenschaftsangelegenheiten und
Wirtschaftsförderung der Stadt Düsseldorf
Kauf von Flächen zur
nördlichen Deponieerweiterung
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Erkrath scheitert mit
Bedenken gegen GEP 09.07.1987
Die Stadt Erkrath hat im Rahmen der Beteiligung an der Änderung
des Gebietsentwicklungsplanes/Abschnitt Abfallwirtschaft (GEP) und
des Abfallentsorgungsplanes eine Stellungnahme abgegeben. Darin
spricht sich die Stadt Erkrath sowohl gegen eine südliche als auch
gegen eine nördliche Erweiterung der Zentraldeponie Hubbelrath aus.
Der entsprechende Ratsbeschluß vom 09.07.1987 ist auch an die
beteiligten Behörden und an die Stadt Düsseldorf weitergeleitet
worden.
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6.9.1987 In der geologische hydrogeologischen Untersuchung
zum Planfeststellungsverfahren der nördlichen Erweiterung der
Zentraldeponie Hubbelrath wird auf Blatt 10 festgestellt:
Aufgrund der geologischen Verhältnisse und der oben aufgeführten
Ergebnisse dieser Voruntersuchungen wird empfohlen, für die
Erweiterung der geplanten Deponie Hubbelrath nach Norden hin, eine
Basisabdichtung vorzusehen, zumal die KF-Werte für Löß bzw. Lößlehm
je nach Tongehalt nur zwischen 1 x 10-5 und 1 x 10-6
m/s liegen.
Das Gutachten empfiehlt eine Kunststoffflächenabdichtung, verweist
aber auf das risiko mechanischer oder chemischer „Einflüße (z.B.
durch permeationsfähige Kohlenwasserstoffe im Sickerwasser),“ welche
diesen Kunststoff beschädigen kann.
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Nach einem Erörterungstermin
hat der Bezirksplanungsrat am 5.5.1988 einen Beschluß gefaßt
und die Einwände der Stadt Erkrath gegen eine sowohl südliche als
auch nördliche Erweiterung der Deponie abgelehnt.
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19.05.1988 Bild: Brandstiftung vernichtete Wald! Kann jetzt
Mülldeponie erweitert werden?
Im Ausschuß für öffentliche Einrichtungen gings gestern um eine
ernste Sache. Vor sieben Tagen vernichtete ein Großfeuer den Wald
bei Hubbelrath. „Es war Brandstiftung“ sagen Polizei und Feuerwehr.
Auch Umweltdezernent Licht bestätigt es. Ratsfrau Ingrid Landau von
den Grünen: „Wer zog Nutzen aus der Brandstiftung?“ Darauf die
Ausschußmitglieder im Chor: „Die Stadtverwaltung.“ Riesengelächter!
Doch dann Betroffenheit. Der vernichtete Wald (12.000 Quadratmeter)
ist genau die Fläche, um die die Stadtverwaltung Ihre Mülldeponie in
Hubbelrath erweitern möchte. Das Planfeststellungsverfahren läuft… .
Gerd Paulus, Mitglied im Bund für Umwelt und Naturschutz in Erkrath,
hat gegen die Deponieerweiterung Einspruch angekündigt: „Es ist doch
merkwürdig, daß die Flammen, wie mit einer Meßlatte gezogen,
ausgerechnet nur auf diesem Gelände loderten, wo die geplante
Erweiterung der Mülldeponie entstehen soll. Aber eine angrenzende
trockene Wiese blieb verschont….“ Der BUND hatte Bedenken
angekündigt. In einer Stellungnahme des Landesarbeitskreises Abfall
des BUND hieß es: „ Weshalb eine Süd-Erweiterung nicht mehr
berücksichtigt werden soll, wird ebenfalls nicht klar gemacht. Dies
ist nicht akzeptabel, da eine Süd-Erweiterung aus
landschaftsökologischer Sicht weniger problematisch wäre.“
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Brand der Deponie im Juni
1988
Mit 25000 Litern Wasser musste die Feuerwehr am 19.06.1988 einen auf
200 qm ausgebrochenen Brand auf der Deponie löschen.
Angeblich wurden auf der Deponie nur unbrennbare Materialien
abgelagert.
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13.06.1988 Der Ausschuss für Liegenschaftsangelegenheiten und
Wirtschaftsförderung der Stadt Düsseldorf hat am 13.06.1988 120.358
qm Fläche im Bereich Am Kaiserhausfeld (Erkrath) für 457.360,40 DM
zum Kauf beschlossen. Als Begründung wird in der Vorlage D 23/051/88
angegeben: Diese Wald- und Ackerflächen werden zur Arrondierung für
Ersatzaufforstungsflächen bei einer Erweiterung der Zentraldeponie
erworben
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10.10.1988
Stellungnahme des Rates der Stadt
Erkrath
an den Regierungspräsidenten (damals: Fritz Behrends (SPD)).
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18.10.1988
Regierungspräsident: Die Deponie ist dicht
Unter Zeichen 54.30.11-29/81 vom 18.10.1988 weist die
Bezirksregierung über den Oberkreisdirektor den Beschluß des Rates
der Stadt Erkrath „um eine Stillegung der Deponie Hubbelrath
nachzusuchen“. Zurück. „Zahlreiche Brunnen im Umfeld der Deponie
werden regelmäßig auch vom Staatlichen Amt für Wasser- und
Abfallwirtschaft Düsseldorf beprobt. Eine Auswertung der
Analyseergebnisse hat bisher keine Anhaltspunkte ergeben, die eine
Stillegung der Deponie rechtfertigen könnten.“
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29.11.88 WZ: JU:
„Klage gegen Deponie anstreben“
„Altlasten in und um Erkrath“ lautete das Thema der jüngsten
Mitgliederversammlung der Jungen Union (JU). Ratsherr Bernhard
Osterwind jun. Erklärte den Gästen besonders die Gefahren der
Mülldeponie Hubbelrath. .. „Starke Schwelbrände auf der Deponie
belegen, daß nicht nur Bauschutt in Hubbelrath gelagert wird“, so
Osterwind …“Die Erkrather hätten vielleicht in einigen Jahren massiv
unter den Folgen der Mülldeponie zu leiden.“
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Fernsehbericht
12/1988 „Die Deponie ist dicht“
Der Lokalanzeiger berichtet am 14.12.1988: Bernhard Osterwind jun.
Hat in der „Aktuellen Stunde“ des WDR auf die Problematik der
Mülldeponie Hubbelrath hingewiesen. Er ging dabei auf die legalen,
aber gefährlichen Inhaltsstoffe der Mülldeponie – verbrauchte
Filter- und Aufsaugmassen, verbrauchte Aktivkohlemassen, PVC,
ölverunreinigter Boden und verschiedene Hochofenschlacken und
mangelnde Sicherheit des Untergrundes der Mülldeponie Hubbelrath
ein. Osterwind jun. Erklärte weiter: Interessant ist die Frage, ob
die Einmütigkeit des Erkrather Rates bei der Ablehnung der
Norderweiterung der Deponie bis zur Klage der Stadt Erkrath führen
wird.“ Der Umweltdezernent der Stadt Düsseldorf rechtfertigte in der
Sendung, daß aus seiner Sicht die bisher ermittelten
Grundwasserbelastungen der Brunnen 13 und 19 nicht aus dem
Deponiekörper stammen.
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ZDH 31.12.1988 Teil
2: Es war der Komposthaufen!
Die extrem schlechten Werte in Brunnen 19 stammten nach Meinung der
Stadt Düsseldorf von einem alten Komposthaufen (Zeichnung in der
Anlage).
Das weiß schon ein Schüler in Klasse 8 dass ein Komposthaufen nicht
die extrem hohe anorganische Salzfracht in Brunnen 19 erklärt.
Anlage
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Messergebnisse
des Grundwasserbrunnens 19 für 1988n 1. Halbjahr
Diese „Brühe“ im Grund“wasser“ ist stark giftig. Wie heißt es Ende
1988 von der Stadt Düsseldorf im Fernsehen:
Die Deponie ist dicht!
Hier die Messergebnisse
eines Brunnens außerhalb der Deponie
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Tiefbauunternehmer erklärt
Juni 1991: Leiter der Mülldeponie Hubbelrath mit 5000 DM
„geschmiert“
Quelle: WZ vom 21.06.1991
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Diskussionsstand
29.01.1992
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Stellungnahme der BmU-Fraktion zur Deponierhöhung
Februar 1992
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Rheinische
Post Februar 1992: Deponie Hubbelrath wächst um 17 Meter. Nur
BmU lehnt ab.
Nachdem Erkrath zunächst im Rahmen der Beteiligung als Träger
öffentlicher Belange auf Betreiben der BmU Bedenken geltend gemacht
hatte, beschloss am 11.02.1992 der Ausschuss für Umwelt,
Landschaftsschutz und Grünplanung und später der Rat am 25.02.1992
(Vorlagen 10/15/0021 und 10/01/0028) die grundsätzliche Zustimmung
zur Kuppenerhöhung (Antrag der Stadt Düsseldorf).
Die Rheinische Post (Monika Spanier) berichtete:
„Einer Erhöhung der Zentraldeponie Hubbelrath wird von der Stadt
Erkrath zugestimmt, wenn alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen
eingehalten und auch die im Dezember 1991 geforderten Auflagen
beibehalten werden. Auf diesen SPD-Antrag konnte sich der
Umweltausschuß einigen. Lediglich die Bürgerlichen mit
Umweltverantwortung (BmU) versagten ihre Zustimmung.
Ehlert begrüßte die vorgesehene Abdichtung der Deponie, allerdings
bleibe ungeklärt, welche Gefahren sich im Basisbereich befänden.
GAB-Fraktionschef Peter Knitsch nannte es einen „Skandal“, daß nach
Hubbelrath fast alles durfte, auch „Hausmüll“. Er warf der Stadt
Erkrath vor, daß sie immer gesagt habe, dort würden nur inerte
Stoffe abgelagert. Technischer Dezenent Klaus-Dieter Holst wies
diesen Vorwurf zurück. Am Ende wurde noch mal bekräftigt, daß
Erkrath der Erhöhung nur dann zustimmt, wenn dort nicht verwertbare
und nicht brennbare Stoffe abgelagert werden. FDP-Fraktionschefin
Wilma Lang wollte die Erhöhung aus politischen Gründen zunächst nur
zur Kenntnis nehmen, stimmte aber dann doch mit der Ausschußmehrheit.“
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Müllnotstand ohne weitere
Erweiterung der Deponie Hubbelrath! März 1992
Die Stadt Düsseldorf (Dezernent Dr. Henning Friege) hängt sich
im März 1992 an eine Schreckensmeldung von Regierungspräsident Dr.
Fritz Behrens (SPD): Die Abfallentsorgung in der Region Düsseldorf
sei nicht mehr gesichert mangels Kapazitäten. (WZ und RP vom
6.03.1992) Hauptgrund aus Düsseldorfer Sicht sei die Deponie
Hubbelrath, deren Kapazität erhöht werden müsse.
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Lokalanzeiger März
1992: Zeitgewinn durch Erhöhung
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Im Schreiben
vom 03.09.1992 teilt die Stadt Düsseldorf (Zeichen 70/3) auf Anfrage
von Bernhard Osterwind mit, dass auch Zementasbest in beträchtlichen
Mengen in der Deponie verbaut wurde.
Da Zementasbest (ASN 31 436) im ursprünglichen
Planfeststellungsbeschluss der Deponie nicht aufgeführt wird, hat
der Betreiber sich einfach auf die Genehmigung für ASN 31 010/31 011
Bauschutt ASN 57 503 Gummi Asbest und ASN 91 206 Baustellenabfälle
bezogen. Im Übrigen sei ja Zementasbest nicht ausdrücklich verboten
worden. Seit 1986 besteht ein eingeschränkter Ausschluss für die
ZDH. Der Verbau von Zementasbest ist seitdem genehmigungspflichtig.
Zementasbest ist allein aus dem Stadtgebiet Düsseldorf in den Jahren
vor 1992 mit ca. 500 t / jährlich verbaut worden.
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08.10.1992 Nördliche
Erweiterung der Deponie
In einer Vorlage zum Stadtrat am 08.10.1992 Sitzungs-Nr. 10/01/0034
Vorlage Nr. 92/5148 spricht sich die Stadtverwaltung dafür aus, dem
Antrag auf Erweiterung der Deponie nach Norden zuzustimmen.
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Düsseldorf bittet
Nachbargemeinden um Müll. September 1994
Das Magazin Focus berichtet in seiner Ausgabe 32/1994:
Müllmangel in Düsseldorf: kaum Betreib auf der Deponie Hubbelrath:
„Auch Düsseldorf bittet die Nachbargemeinden schriftlich um Müll“
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10.000
Tonnen Flugasche nach Hubbelrath. Dezember 1994
In drei Hallen des Reisholzer Hafens wurden insgesamt 10.000 t
Flugasche aus der Industrie eingelagert. Das Material wurde zur
Deponie Hubbelrath gebracht.
Der Lokalanzeiger berichtet am 28.12.1994:
„Bernhard Osterwind, Bürge rmit Umweltverantwortung, übte
grundsätzliche Kritik. Die aktuelle Entwicklung sei Folge der
allmählichen Umwandlung der ursprünglichen Bauschuttdeponie
Hubbelrtah in eine Industrie- und Gewerbemülldeponie der Klasse 2.
Dieser Umwandlung habe der Rat der Stadt Erkrath mehrheitlich leider
zugestimmt. Damals sei ein Entsorgungsnotstand beschworen worden.
Jetzt werbe die Landeshauptstadt um Müll für ihre Großdeponie!
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Bayerischen Müll in
Düsseldorf verbrannt und Schlacke nach Hubbelrath gebracht. März
1995
Um die chronischen Überkapazitäten der Müllverbrennungsanlagen
der Region abzubauen haben Düsseldorf und die Kreise Bad Tölz und
Garmisch-Partenkirchen 1995 einen Vertrag zur Entsorgung Bayerischen
Mülls in Düsseldorf geschlossen. Die Schlacke landete in Hubbelrath.
Vorgesehen waren im Vertrag 1995 5000 Tonnen, danach jährlich 24000
Tonnen.
Der Vertrag wurde mit der Düsseldorfer Firma Babcock Umweltservice
abgeschlossen, welche die MVA nutzen kann
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23.04.1996 Erörterung
der Bedenken und Anregungen zur Erweiterung der ZDH
Bernhard Osterwind hat als Privatperson, da eine Mehrheit im
Erkrather Stadtrat dafür nicht zu gewinnen war, Bedenken und
Anregungen gegen den Planfeststellungsbeschluss (der dann 1998
erfolgte) förmlich in das Verfahren eingebracht. Dabei hat er auf
die nach seiner Meinung bereits damals undichte Deponie hingewiesen.
Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses 1998 sind die
Anforderungen der Oberflächenabdichtung des Altteils incl.
Kuppenerhöhung mit denen der 2. Nördlichen Erweiterung verknüpft
worden.
In der Erörterung (Niederschrift, AZ 52.05.02.01-04/92 Datum
23.04.1996) werden die Einwendungen behandelt.
Wörtlich heißt es dazu unter
Punkt II.
„Im Hinblick auf die Basisabdichtung des Deponiealtteiles wurde
zunächst von der Antragstellerin und der Bezirksregierung
festgestellt, daß die Basisabdichtung dem zur Zeit der Erstellung
geltenden Stand der Technik entsprochen hat und im Übrigen nicht
Gegenstand des derzeitigen Planfeststellungsverfahrens ist. Der
hierzu eingewandte Gedanke, den Altteil insoweit zum Schutz des
Grundwassers zu modernisieren, als dieser unter Verzicht auf die
Erweiterung eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende
Oberflächenabdichtung erhalten solle, sei hinsichtlich der
Abdichtung bereits durch die bis zum Jahresende 1996 abschließend
eingerichtete Zwischenabdichtung zwischen Altdeponie und
Kuppenerhöhung weitgehend verwirklicht. Der gesamte Deponiekörper
erhält darüber hinaus auch unabhängig von einer Erweiterung der
Deponie eine im Zuge der Verfüllung schrittweise beziehungsweise für
den Deponiealtteil nachträglich aufzubringende Oberflächenabdichtung
gemäß der einschlägigen Technischen Anleitung Siedlungsabfall.
Unter Berücksichtigung dieser Erläuterungen konnte die Einwendung
ausgeräumt werden.“
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„Verseuchte
Erde wurde zur Deponie Hubbelrath gebracht“ so berichtet die WZ am
12.06.1996 im Lokalteil Düsseldorf. Ein Giftfass neben weiteren
Behältnissen „in einem kriminellen Fall“ wird an einer Baumscheibe
in Mörsenbroich entdeckt. Volumen: 200 Liter.
Das Material sickert z.T. in den Boden. Umweltamtsleiter: „Menschen
und das Grundwasser waren in Gefahr“.
Anmerkung: Die Verbringung von organischen Lösungsmitteln (darum
handelte es sich) ist laut Abfallartenkatalog der Stadt Düsseldorf
in der ZDH verboten (Düsseldorfer Amtblatt Nr. 43 50.Jhrg.
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März 2002: Die
Düsseldorfer
Zeitung Terz veröffentlicht
schwere Vorwürfe zu Grundstücksgeschäften rund um die Deponie
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10. Mai 2002 Koopmann kritisiert Grundstücksgeschäfte mit
Trienekens
Auf dieser Seite ist unter dem Datum 01.12.1986 die damalige
Verhandlung im Düsseldorfer Fachausschuss zum Grundstückskauf für
die Norderweiterung offengelegt. Statt die Fläche aber letztlich,
wie vereinbart selbst zu kaufen, ließ die Stadt Düsseldorf dem
Entsorger Trienekens (http://www.zeit.de/2005/08/Trienekens)
den Vortritt. Hier die
Darstellung von Uwe Koopmann, der die DKP im
Gerresheimer Rathaus vertritt….
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Juni 2002
Abfallartenkatalog
Deponie Hubbelrath
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September 2004 Zur
Kommunalwahl verspricht die Düsseldorfer SPD im Wahlprogramm des
Stadtbezirkes 7: „Keine Erweiterung der Hubbelrather Deponie.“
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Anfrage der BmU-Fraktion
vom 25.01.2005
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Antwort auf die Anfrage der BmU vom 25.01.2005
Zur Zeit erarbeitet die Stadt Düsseldorf ein
Leistungsverzeichnis, um Gutachten zur hydrogeologischen Situation
und Ursachen des Schadstoffaustrages sowie Vorschläge für
Sanierungsmaßnahmen erstellen zu lassen. Man beginnen nun mit der
Oberflächenabdichtung der Deponie. Damit wurden die kritischen
Aspekte der Anfrage der BmU „entschärft“.
Bernhard Osterwind, Vorsitzender der BmU e.V., hatte schon
vor der Errichtung der Deponie darauf hingewiesen, dass der
Untergrund, der zum Teil auch aus einer alten Abfalldeponie besteht,
nach seiner Meinung ungeeignet war und ist. Die BmU hat alle
Erweiterungsanträge zur Deponie, vor allem im sogenannten „Altteil“
abgelehnt. Entgegen der von Anfang an gemessenen
Schadstoffaustritte, die zunächst geringer als heute ausfielen,
behauptete die Stadt Düsseldorf zunächst, die Deponie sei dicht. Die
Schadstoffe entstammten einem ehemaligen „Misthaufen“ und dem
Salzeintrag der Landstraße. Osterwind: „ Die Deponie war nie dicht,
sie hätte nicht genehmigt werden dürfen, der Schadstoffaustrag hätte
nicht ignoriert werden dürfen, wir hätten schon längst für diese
Deponie ein Sanierungskonzept und einen „Deckel“ gebraucht. Die
neue Deponie quetscht die Altdeponie quasi aus. Die schrittweise
Oberflächenabdichtung war im Planfeststellungsbeschluss 1998
enthalten, wurde aber nicht umgesetzt. Osterwind befürchtet, dass
sich der Betreibe weiteres Wachstum der Deponie, vor allem in die
Höhe offen halten will.
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Düsseldorf:
Oberflächenabdichtung der Deponie notwendig. 26.02.2009
Aus Anlass einer Anfrage der
BmU-Fraktion nimmt das
Umweltamt der Stadt Düsseldorf im Schreiben vom 26.02.2009 Stellung
(AZ 19/4 – 1 – bei/ZDH09).
„Voraussetzung, um den Schadstoffeintrag in das Grundwasser zu
beenden ist eine dem Stand der Technik angepasste
Oberflächenabdichtung der Deponie.“
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Bezirksregierung lehnt 2010
Einladung des
Stadtrates ab
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Sitzungsvorlage vom
18.05.2010
hier
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BmU sieht
Bezirksregierung in der Pflicht –
Bericht der Rheinischen Post am
11.01.2011
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Regierungspräsident: Erst Effektivität der Oberflächenabdichtung
prüfen. März 2011-10-09
Obwohl die schrittweise Oberflächenabdichtung der Deponie sowohl bei
der Kuppenerhöhung wie der Norderweiterung Teil des
Planfeststellungsverfahrens oder der Zusagen an die Stadt Erkrath
waren, äußert die Bezirksregierung in einem Schreiben vom 8.03.2011:
„Wie ich in meinem Schreiben vom 18.11.2010 bereits ausführte, war
die elementare Frage, ob eine Sickerwasserneubildung ausschließlich
über den Niederschlag erfolgt, eine entscheidende, die erst von der
Machbarkeitsstudie eindeutig beantwortet werden konnte. Von der
Beantwortung dieser Frage war aus meiner Sicht die Effektivität
einer Oberflächenabdichtung und somit natürlich auch der
zielgerichtete Mitteleinsatz abhängig“
Bernhard Osterwind zeigte sich als Sprecher der
BmU
enttäuscht von der Bezirksregierung, die damit bisherige Zusagen und
Planfeststellungsbeschlüsse relativiert. Immerhin wurden die
Bedenken von Bernhard Osterwind gegen die Norderweiterung wegen der
Undichtigkeit der Deponie im Planfeststellungsverfahren ausdrücklich
mit dem Hinweis auf die schrittweise erfolgende
Oberflächenabdichtung zurückgewiesen. (Dezernat 52 Az::
52.05.02.01-04/92)
Damit die Bezirksregierung erklären kann, wie sie dieses Verfahren
inhaltlich und formal rechtfertigen kann, soll auf Antrag der BmU
die Einladung an die Bezirksregierung nach Erkrath wiederholt
werden.
Osterwind: „Bewusst wurde die Undichtigkeit der Deponie über Jahre
in Kauf genommen.“
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BmU-Teilerfolg: Mehr
Überwachungsbrunnen 9/2011
2010 hatte Bernhard Osterwind unter anderem in einem Antrag die
Forderung der Stadt Erkrath durchgesetzt, dass zur
Grundwasserüberprüfung und Ermittlung, wie sich die giftigen
Sickerwässer aus der Deponie verbreiten, weitere Überwachungsbrunnen
anzulegen sind. In der Umweltausschusssitzung (PLUV) im September
2011 bestätigte nun die Stadt Düsseldorf, dass weitere Brunnen
angelegt werden.
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08.09.2011
Beschlussvorlage
im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr.
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08.09.2011
Niederschrift
des
Ausschusses (TOP 6: Deponie Hubbelrath, Zeitplan Sanierung)
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BmU kündigt
Widerstand gegen Süderweiterung der Deponie Hubbelrath an.
RP Bericht vom 10.09.2011
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Süderweiterung der
Deponie Hubbelrath
(10/2011) Interessant ist
auch der Blick in das Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Mettmann.
Die Deponie
Hubbelrath (Deponieklasse II) wird hier mit einer Restkapazität von
1.200.000 m3 für inerte, deponiefähige Abfälle
aufgeführt.
Für den Kreis Mettmann insgesamt ( incl. Deponie Plöger Steinbruch
und Immigrath) geht der Abfallwirtschaftsplan auch ohne Annahme der
von AWISTA und Düsseldorf gewünschten Süderweiterung in Hubbelrath
davon aus, dass bis 2028 Entsorgungssicherheit für die
Deponieklassen I und II besteht.
Vorlage
70/007/2011 Kreisinformationssystem
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Süderweiterung der Deponie Hubbelrath
(10/2011 Teil 2)
Abfallwirtschaftskonzept des Kreises sieht Entsorgungssicherheit bis
2028.
Unter Kapitel 4.2.4 ist im aktuellen Abfallwirtschaftskonzept des
Kreises (Kreistagsbeschluss 20.10.2011) zu lesen:
„Zur Ablagerung inerter, deponiefähiger Abfälle nutzt der Kreis
zurzeit die Deponie Industriestraße und zukünftig die Deponie Plöger
Steinbruch Erweiterung West in Velbert (Deponieklasse I) sowie die
Zentraldeponie Hubbelrath in Düsseldorf (Deponieklasse II). Dies
geschieht vor dem Hintergrund des Deponiebewirtschaftungskonzeptes
der Deponieregion III im Regierungsbezirk Düsseldorf. Damit ist
gewährleistet, dass bis 2028 ausreichend Deponievolumen sowohl der
Deponieklasse I als auch der Deponieklasse II zur Verfügung steht.“
Das heißt, auch ohne Erweiterung nach Süden ist die
Entsorgungssicherheit laut Abfallwirtschaftskonzept des Kreises bis
2028 gesichert. Warum drängt der RP und Düsseldorf auf die
Süderweiterung?