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zuletzt aktualisiert am:
10.04.2012
 

Deponie Hubbelrath

 


Die BmU-Fraktion wird in loser Folge ab September 2011 auf dieser Seite Dokumente zur undichten Deponie Hubbelrath veröffentlichen.

  • Wo liegt die Deponie? Sehen Sie hier: Wikimapia
     

  • 1972 Eröffnung der Zentraldeponie Hubbelrath
     

  • 22.12.1978 Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidenten Nr. 54.30.11-6/73.
     

  • 31.10.1983 In dem Gutachten zum deponietechnischen Teil des Antrages auf Planfeststellung der nördlichen Erweiterung der Zentraldeponie Hubbelrath wird auf Blatt 19 für die Norderweiterung eine Ausgasung von 120.000 m3 Methan und CO2 prognostiziert. Methan hat eine 25 mal stärkere Wirkung auf den Treibhauseffekt als CO2.. Die relativen Anteile schwanken, aber man kann von einem bis zu 50%igen Methananteil ausgehen. Das sind also ca. 1,5 Mio. m3 CO2-Äquivalente an Treibhauswirkung der Norderweiterung der Deponie anzusetzen.
     

  • 01.12.1986 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Liegenschaftsangelegenheiten und Wirtschaftsförderung der Stadt Düsseldorf

    Kauf von Flächen zur nördlichen Deponieerweiterung
     

  • Erkrath scheitert mit Bedenken gegen GEP 09.07.1987
    Die Stadt Erkrath hat im Rahmen der Beteiligung an der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes/Abschnitt Abfallwirtschaft (GEP) und des Abfallentsorgungsplanes eine Stellungnahme abgegeben. Darin spricht sich die Stadt Erkrath sowohl gegen eine südliche als auch gegen eine nördliche Erweiterung der Zentraldeponie Hubbelrath aus. Der entsprechende Ratsbeschluß vom 09.07.1987 ist auch an die beteiligten Behörden und an die Stadt Düsseldorf weitergeleitet worden.
     

  • 6.9.1987 In der geologische hydrogeologischen Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren der nördlichen Erweiterung der Zentraldeponie Hubbelrath wird auf Blatt 10 festgestellt:
    Aufgrund der geologischen Verhältnisse und der oben aufgeführten Ergebnisse dieser Voruntersuchungen wird empfohlen, für die Erweiterung der geplanten Deponie Hubbelrath nach Norden hin, eine Basisabdichtung vorzusehen, zumal die KF-Werte für Löß bzw. Lößlehm je nach Tongehalt nur zwischen 1 x 10-5 und 1 x 10-6 m/s liegen.
    Das Gutachten empfiehlt eine Kunststoffflächenabdichtung, verweist aber auf das risiko mechanischer oder chemischer „Einflüße (z.B. durch permeationsfähige Kohlenwasserstoffe im Sickerwasser),“ welche diesen Kunststoff beschädigen kann.

     

  • Nach einem Erörterungstermin hat der Bezirksplanungsrat am 5.5.1988 einen Beschluß gefaßt und die Einwände der Stadt Erkrath gegen eine sowohl südliche als auch nördliche Erweiterung der Deponie abgelehnt.
     

  • 19.05.1988 Bild: Brandstiftung vernichtete Wald! Kann jetzt Mülldeponie erweitert werden?
    Im Ausschuß für öffentliche Einrichtungen gings gestern um eine ernste Sache. Vor sieben Tagen vernichtete ein Großfeuer den Wald bei Hubbelrath. „Es war Brandstiftung“ sagen Polizei und Feuerwehr. Auch Umweltdezernent Licht bestätigt es. Ratsfrau Ingrid Landau von den Grünen: „Wer zog Nutzen aus der Brandstiftung?“ Darauf die Ausschußmitglieder im Chor: „Die Stadtverwaltung.“ Riesengelächter! Doch dann Betroffenheit. Der vernichtete Wald (12.000 Quadratmeter) ist genau die Fläche, um die die Stadtverwaltung Ihre Mülldeponie in Hubbelrath erweitern möchte. Das Planfeststellungsverfahren läuft… . Gerd Paulus, Mitglied im Bund für Umwelt und Naturschutz in Erkrath, hat gegen die Deponieerweiterung Einspruch angekündigt: „Es ist doch merkwürdig, daß die Flammen, wie mit einer Meßlatte gezogen, ausgerechnet nur auf diesem Gelände loderten, wo die geplante Erweiterung der Mülldeponie entstehen soll. Aber eine angrenzende trockene Wiese blieb verschont….“ Der BUND hatte Bedenken angekündigt. In einer Stellungnahme des Landesarbeitskreises Abfall des BUND hieß es: „ Weshalb eine Süd-Erweiterung nicht mehr berücksichtigt werden soll, wird ebenfalls nicht klar gemacht. Dies ist nicht akzeptabel, da eine Süd-Erweiterung aus landschaftsökologischer Sicht weniger problematisch wäre.“

     

  • Brand der Deponie im Juni 1988
    Mit 25000 Litern Wasser musste die Feuerwehr am 19.06.1988 einen auf 200 qm ausgebrochenen Brand auf der Deponie löschen.
    Angeblich wurden auf der Deponie nur unbrennbare Materialien abgelagert.
     

  • 13.06.1988 Der Ausschuss für Liegenschaftsangelegenheiten und Wirtschaftsförderung der Stadt Düsseldorf hat am 13.06.1988 120.358 qm Fläche im Bereich Am Kaiserhausfeld (Erkrath) für 457.360,40 DM zum Kauf beschlossen. Als Begründung wird in der Vorlage D 23/051/88 angegeben: Diese Wald- und Ackerflächen werden zur Arrondierung für Ersatzaufforstungsflächen bei einer Erweiterung der Zentraldeponie erworben
     

  • 10.10.1988 Stellungnahme des Rates der Stadt Erkrath an den Regierungspräsidenten (damals: Fritz Behrends (SPD)).

  • 18.10.1988 Regierungspräsident: Die Deponie ist dicht
    Unter Zeichen 54.30.11-29/81 vom 18.10.1988 weist die Bezirksregierung über den Oberkreisdirektor den Beschluß des Rates der Stadt Erkrath „um eine Stillegung der Deponie Hubbelrath nachzusuchen“. Zurück. „Zahlreiche Brunnen im Umfeld der Deponie werden regelmäßig auch vom Staatlichen Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft Düsseldorf beprobt. Eine Auswertung der Analyseergebnisse hat bisher keine Anhaltspunkte ergeben, die eine Stillegung der Deponie rechtfertigen könnten.“
     

  • 29.11.88 WZ: JU: „Klage gegen Deponie anstreben“
    „Altlasten in und um Erkrath“ lautete das Thema der jüngsten Mitgliederversammlung der Jungen Union (JU). Ratsherr Bernhard Osterwind jun. Erklärte den Gästen besonders die Gefahren der Mülldeponie Hubbelrath. .. „Starke Schwelbrände auf der Deponie belegen, daß nicht nur Bauschutt in Hubbelrath gelagert wird“, so Osterwind …“Die Erkrather hätten vielleicht in einigen Jahren massiv unter den Folgen der Mülldeponie zu leiden.“
     

  • Fernsehbericht 12/1988 „Die Deponie ist dicht“
    Der Lokalanzeiger berichtet am 14.12.1988: Bernhard Osterwind jun. Hat in der „Aktuellen Stunde“ des WDR auf die Problematik der Mülldeponie Hubbelrath hingewiesen. Er ging dabei auf die legalen, aber gefährlichen Inhaltsstoffe der Mülldeponie – verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen, verbrauchte Aktivkohlemassen, PVC, ölverunreinigter Boden und verschiedene Hochofenschlacken und mangelnde Sicherheit des Untergrundes der Mülldeponie Hubbelrath ein. Osterwind jun. Erklärte weiter: Interessant ist die Frage, ob die Einmütigkeit des Erkrather Rates bei der Ablehnung der Norderweiterung der Deponie bis zur Klage der Stadt Erkrath führen wird.“ Der Umweltdezernent der Stadt Düsseldorf rechtfertigte in der Sendung, daß aus seiner Sicht die bisher ermittelten Grundwasserbelastungen der Brunnen 13 und 19 nicht aus dem Deponiekörper stammen.
     

  • ZDH 31.12.1988 Teil 2: Es war der Komposthaufen!
    Die extrem schlechten Werte in Brunnen 19 stammten nach Meinung der Stadt Düsseldorf von einem alten Komposthaufen (Zeichnung in der Anlage).
    Das weiß schon ein Schüler in Klasse 8 dass ein Komposthaufen nicht die extrem hohe anorganische Salzfracht in Brunnen 19 erklärt. Anlage

     

  • Messergebnisse des Grundwasserbrunnens 19 für 1988n 1. Halbjahr
    Diese „Brühe“ im Grund“wasser“ ist stark giftig. Wie heißt es Ende 1988 von der Stadt Düsseldorf im Fernsehen:
    Die Deponie ist dicht!
    Hier die Messergebnisse eines Brunnens außerhalb der Deponie
     

  • Tiefbauunternehmer erklärt Juni 1991: Leiter der Mülldeponie Hubbelrath mit 5000 DM „geschmiert“
    Quelle: WZ vom 21.06.1991
     

  • Diskussionsstand 29.01.1992
     

  • Stellungnahme der BmU-Fraktion zur Deponierhöhung Februar 1992
     

  • Rheinische Post Februar 1992: Deponie Hubbelrath wächst um 17 Meter. Nur BmU lehnt ab.
    Nachdem Erkrath zunächst im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange auf Betreiben der BmU Bedenken geltend gemacht hatte, beschloss am 11.02.1992 der Ausschuss für Umwelt, Landschaftsschutz und Grünplanung und später der Rat am 25.02.1992 (Vorlagen 10/15/0021 und 10/01/0028) die grundsätzliche Zustimmung  zur Kuppenerhöhung (Antrag der Stadt Düsseldorf).
    Die Rheinische Post (Monika Spanier) berichtete:
    „Einer Erhöhung der Zentraldeponie Hubbelrath wird von der Stadt Erkrath zugestimmt, wenn alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen eingehalten und auch die im Dezember 1991 geforderten Auflagen beibehalten werden. Auf diesen SPD-Antrag konnte sich der Umweltausschuß einigen. Lediglich die Bürgerlichen mit Umweltverantwortung (BmU) versagten ihre Zustimmung.
    Ehlert begrüßte die vorgesehene Abdichtung der Deponie, allerdings bleibe ungeklärt, welche Gefahren sich im Basisbereich befänden. GAB-Fraktionschef Peter Knitsch nannte es einen „Skandal“, daß nach Hubbelrath fast alles durfte, auch „Hausmüll“. Er warf der Stadt Erkrath vor, daß sie immer gesagt habe, dort würden nur inerte Stoffe abgelagert. Technischer Dezenent Klaus-Dieter Holst wies diesen Vorwurf zurück. Am Ende wurde noch mal bekräftigt, daß Erkrath der Erhöhung nur dann zustimmt, wenn dort nicht verwertbare und nicht brennbare Stoffe abgelagert werden. FDP-Fraktionschefin Wilma Lang wollte die Erhöhung aus politischen Gründen zunächst nur zur Kenntnis nehmen, stimmte aber dann doch mit der Ausschußmehrheit.“
     

  • Müllnotstand ohne weitere Erweiterung der Deponie Hubbelrath! März 1992
    Die Stadt Düsseldorf  (Dezernent Dr. Henning Friege) hängt sich im März 1992 an eine Schreckensmeldung von Regierungspräsident Dr. Fritz Behrens (SPD): Die Abfallentsorgung in der Region Düsseldorf sei nicht mehr gesichert mangels Kapazitäten. (WZ und RP vom 6.03.1992) Hauptgrund aus Düsseldorfer Sicht sei die Deponie Hubbelrath, deren Kapazität erhöht werden müsse.
     

  • Lokalanzeiger März 1992: Zeitgewinn durch Erhöhung
     

  • Im Schreiben vom 03.09.1992 teilt die Stadt Düsseldorf (Zeichen 70/3) auf Anfrage von Bernhard Osterwind mit, dass auch Zementasbest in beträchtlichen Mengen in der Deponie verbaut wurde.
    Da Zementasbest (ASN 31 436) im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss der Deponie nicht aufgeführt wird, hat der Betreiber sich einfach auf die Genehmigung für ASN 31 010/31 011 Bauschutt ASN 57 503 Gummi Asbest und ASN 91 206 Baustellenabfälle bezogen. Im Übrigen sei ja Zementasbest nicht ausdrücklich verboten worden. Seit 1986  besteht ein eingeschränkter Ausschluss für die ZDH. Der Verbau von Zementasbest ist seitdem genehmigungspflichtig.
    Zementasbest ist allein aus dem Stadtgebiet Düsseldorf in den Jahren vor 1992 mit ca. 500 t / jährlich verbaut worden.
     

  • 08.10.1992 Nördliche Erweiterung der Deponie
    In einer Vorlage zum Stadtrat am 08.10.1992 Sitzungs-Nr. 10/01/0034 Vorlage Nr. 92/5148 spricht sich die Stadtverwaltung dafür aus, dem Antrag auf Erweiterung der Deponie nach Norden zuzustimmen.
     

  • Düsseldorf bittet Nachbargemeinden um Müll. September 1994
    Das Magazin Focus berichtet in seiner Ausgabe 32/1994:
    Müllmangel in Düsseldorf: kaum Betreib auf der Deponie Hubbelrath:
    „Auch Düsseldorf bittet die Nachbargemeinden schriftlich um Müll“
     

  • 10.000 Tonnen Flugasche nach Hubbelrath. Dezember 1994
    In drei Hallen des Reisholzer Hafens wurden insgesamt 10.000 t Flugasche aus der Industrie eingelagert. Das Material wurde zur Deponie Hubbelrath gebracht.
    Der Lokalanzeiger berichtet am 28.12.1994:
    „Bernhard Osterwind, Bürge rmit Umweltverantwortung, übte grundsätzliche Kritik. Die aktuelle Entwicklung sei Folge der allmählichen Umwandlung der ursprünglichen Bauschuttdeponie Hubbelrtah in eine Industrie- und Gewerbemülldeponie der Klasse 2. Dieser Umwandlung habe der Rat der Stadt Erkrath mehrheitlich leider zugestimmt. Damals sei ein Entsorgungsnotstand beschworen worden. Jetzt werbe die Landeshauptstadt um Müll für ihre Großdeponie!
     

  • Bayerischen Müll in Düsseldorf verbrannt und Schlacke nach Hubbelrath gebracht. März 1995
    Um die chronischen Überkapazitäten der Müllverbrennungsanlagen der Region abzubauen haben Düsseldorf und die Kreise Bad Tölz und Garmisch-Partenkirchen 1995 einen Vertrag zur Entsorgung Bayerischen Mülls in Düsseldorf geschlossen. Die Schlacke landete in Hubbelrath.
    Vorgesehen waren im Vertrag 1995 5000 Tonnen, danach jährlich 24000 Tonnen.
    Der Vertrag wurde mit der Düsseldorfer Firma Babcock Umweltservice abgeschlossen, welche die MVA nutzen kann
     

  • 23.04.1996 Erörterung der Bedenken und Anregungen zur Erweiterung der ZDH
    Bernhard Osterwind hat als Privatperson, da eine Mehrheit im Erkrather Stadtrat dafür nicht zu gewinnen war, Bedenken und Anregungen gegen den Planfeststellungsbeschluss (der dann 1998 erfolgte)   förmlich in das Verfahren eingebracht. Dabei hat er auf die nach seiner Meinung bereits damals undichte Deponie hingewiesen. Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses 1998 sind die Anforderungen der Oberflächenabdichtung des Altteils incl. Kuppenerhöhung mit denen der 2. Nördlichen Erweiterung verknüpft worden.
    In der Erörterung (Niederschrift, AZ 52.05.02.01-04/92 Datum 23.04.1996) werden die Einwendungen behandelt.

    Wörtlich heißt es dazu unter Punkt II.
    „Im Hinblick auf die Basisabdichtung des Deponiealtteiles   wurde zunächst von der Antragstellerin und der Bezirksregierung festgestellt, daß die Basisabdichtung dem zur Zeit der Erstellung geltenden Stand der Technik entsprochen hat und im Übrigen nicht Gegenstand des derzeitigen Planfeststellungsverfahrens ist. Der hierzu eingewandte Gedanke, den Altteil insoweit zum Schutz des Grundwassers zu modernisieren, als dieser unter Verzicht auf die Erweiterung eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende Oberflächenabdichtung erhalten solle, sei hinsichtlich der Abdichtung bereits durch die bis zum Jahresende 1996 abschließend eingerichtete Zwischenabdichtung zwischen Altdeponie und Kuppenerhöhung weitgehend verwirklicht. Der gesamte Deponiekörper erhält darüber hinaus auch unabhängig von einer Erweiterung der Deponie eine im Zuge der Verfüllung schrittweise beziehungsweise für den Deponiealtteil nachträglich aufzubringende Oberflächenabdichtung gemäß der einschlägigen Technischen Anleitung Siedlungsabfall.
    Unter Berücksichtigung dieser Erläuterungen konnte die Einwendung ausgeräumt werden.“
     

  • „Verseuchte Erde wurde zur Deponie Hubbelrath gebracht“ so berichtet die WZ am 12.06.1996 im Lokalteil Düsseldorf. Ein Giftfass neben weiteren Behältnissen „in einem kriminellen Fall“ wird an einer Baumscheibe in Mörsenbroich entdeckt. Volumen: 200 Liter.
    Das Material sickert z.T. in den Boden. Umweltamtsleiter: „Menschen und das Grundwasser waren in Gefahr“.
    Anmerkung: Die Verbringung von organischen Lösungsmitteln (darum handelte es sich) ist laut Abfallartenkatalog der Stadt Düsseldorf  in der ZDH verboten (Düsseldorfer Amtblatt Nr. 43 50.Jhrg.
     

  • März 2002: Die Düsseldorfer Zeitung Terz veröffentlicht schwere Vorwürfe zu Grundstücksgeschäften rund um die Deponie
     

  • 10. Mai 2002 Koopmann kritisiert Grundstücksgeschäfte mit Trienekens
    Auf dieser Seite ist unter dem Datum 01.12.1986 die damalige Verhandlung im Düsseldorfer Fachausschuss zum Grundstückskauf für die Norderweiterung offengelegt. Statt die Fläche aber letztlich, wie vereinbart selbst zu kaufen, ließ die Stadt Düsseldorf dem Entsorger Trienekens (
    http://www.zeit.de/2005/08/Trienekens) den Vortritt. Hier die Darstellung von Uwe Koopmann, der die DKP im Gerresheimer Rathaus vertritt….
     

  • Juni 2002 Abfallartenkatalog Deponie Hubbelrath
     

  • September 2004 Zur Kommunalwahl verspricht die Düsseldorfer SPD im Wahlprogramm des Stadtbezirkes 7: „Keine Erweiterung der Hubbelrather Deponie.“
     

  • Anfrage der BmU-Fraktion vom 25.01.2005
     

  • Antwort auf die Anfrage der BmU vom 25.01.2005
    Zur Zeit erarbeitet die Stadt Düsseldorf ein Leistungsverzeichnis, um Gutachten zur hydrogeologischen Situation und Ursachen des Schadstoffaustrages sowie Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen erstellen zu lassen. Man beginnen nun mit der Oberflächenabdichtung der Deponie. Damit wurden die kritischen Aspekte der Anfrage der BmU „entschärft“.
    Bernhard Osterwind, Vorsitzender der BmU e.V., hatte schon vor der Errichtung der Deponie darauf hingewiesen, dass der Untergrund, der zum Teil auch aus einer alten Abfalldeponie besteht, nach seiner Meinung ungeeignet war und ist. Die BmU hat alle Erweiterungsanträge zur Deponie, vor allem im sogenannten „Altteil“ abgelehnt. Entgegen der von Anfang an gemessenen Schadstoffaustritte, die zunächst geringer als heute ausfielen, behauptete die Stadt Düsseldorf zunächst, die Deponie sei dicht. Die Schadstoffe entstammten einem ehemaligen „Misthaufen“ und dem Salzeintrag der Landstraße. Osterwind: „ Die Deponie war nie dicht, sie hätte nicht genehmigt werden dürfen, der Schadstoffaustrag hätte nicht ignoriert werden dürfen, wir hätten schon längst für diese Deponie ein Sanierungskonzept und einen „Deckel“  gebraucht. Die neue Deponie quetscht die Altdeponie quasi aus. Die schrittweise Oberflächenabdichtung war im Planfeststellungsbeschluss 1998 enthalten, wurde aber nicht umgesetzt. Osterwind befürchtet, dass sich der Betreibe weiteres Wachstum der Deponie, vor allem in die Höhe offen halten will.

     

  • Düsseldorf: Oberflächenabdichtung der Deponie notwendig. 26.02.2009
    Aus Anlass einer Anfrage der BmU-Fraktion nimmt das Umweltamt der Stadt Düsseldorf im Schreiben vom 26.02.2009 Stellung (AZ 19/4 – 1 – bei/ZDH09).
    „Voraussetzung, um den Schadstoffeintrag in das Grundwasser zu beenden ist eine dem Stand der Technik angepasste Oberflächenabdichtung der Deponie.“
     

  • Bezirksregierung lehnt 2010 Einladung des Stadtrates ab
     

  • Sitzungsvorlage vom 18.05.2010 hier
     

  • BmU sieht Bezirksregierung in der Pflicht – Bericht der Rheinischen Post am 11.01.2011
     

  • Regierungspräsident: Erst Effektivität der Oberflächenabdichtung prüfen. März 2011-10-09
    Obwohl die schrittweise Oberflächenabdichtung der Deponie sowohl bei der Kuppenerhöhung wie der Norderweiterung Teil des Planfeststellungsverfahrens oder der Zusagen an die Stadt Erkrath waren, äußert die Bezirksregierung in einem Schreiben vom 8.03.2011: „Wie ich in meinem Schreiben vom 18.11.2010 bereits ausführte, war die elementare Frage, ob eine Sickerwasserneubildung ausschließlich über den Niederschlag erfolgt, eine entscheidende, die erst von der Machbarkeitsstudie eindeutig beantwortet werden konnte. Von der Beantwortung dieser Frage war aus meiner Sicht die Effektivität einer Oberflächenabdichtung und somit natürlich auch der zielgerichtete Mitteleinsatz abhängig“
    Bernhard Osterwind zeigte sich als Sprecher der BmU enttäuscht von der Bezirksregierung, die damit bisherige Zusagen und Planfeststellungsbeschlüsse relativiert. Immerhin wurden die Bedenken von Bernhard Osterwind gegen die Norderweiterung wegen der Undichtigkeit der Deponie im Planfeststellungsverfahren ausdrücklich mit dem Hinweis auf die schrittweise erfolgende Oberflächenabdichtung zurückgewiesen. (Dezernat 52 Az:: 52.05.02.01-04/92)
    Damit die Bezirksregierung erklären kann, wie sie dieses Verfahren inhaltlich und formal rechtfertigen kann, soll auf Antrag der BmU die Einladung an die Bezirksregierung nach Erkrath wiederholt werden.
    Osterwind: „Bewusst wurde die Undichtigkeit der Deponie über Jahre in Kauf genommen.“
     

  • BmU-Teilerfolg: Mehr Überwachungsbrunnen 9/2011
    2010 hatte Bernhard Osterwind unter anderem in einem Antrag die Forderung der Stadt Erkrath durchgesetzt, dass zur Grundwasserüberprüfung und Ermittlung, wie sich die giftigen Sickerwässer aus der Deponie verbreiten, weitere Überwachungsbrunnen anzulegen sind. In der Umweltausschusssitzung (PLUV) im September 2011 bestätigte nun die Stadt Düsseldorf, dass weitere Brunnen angelegt werden.
     

  • 08.09.2011 Beschlussvorlage im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr.
     

  • 08.09.2011 Niederschrift des Ausschusses (TOP 6: Deponie Hubbelrath, Zeitplan Sanierung)
     

  • BmU kündigt Widerstand gegen Süderweiterung der Deponie Hubbelrath an. RP Bericht vom 10.09.2011
     

  • Süderweiterung der Deponie Hubbelrath
    (10/2011) Interessant ist auch der Blick in das Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Mettmann.
    Die Deponie Hubbelrath (Deponieklasse II) wird hier mit einer Restkapazität von 1.200.000 m3 für inerte, deponiefähige Abfälle aufgeführt.
    Für den Kreis Mettmann insgesamt ( incl. Deponie Plöger Steinbruch und Immigrath) geht der Abfallwirtschaftsplan auch ohne Annahme der von AWISTA und Düsseldorf gewünschten Süderweiterung in Hubbelrath davon aus, dass bis 2028 Entsorgungssicherheit für die Deponieklassen I und II besteht.

     Vorlage 70/007/2011 Kreisinformationssystem
     

  • Süderweiterung der Deponie Hubbelrath
    (10/2011 Teil 2) Abfallwirtschaftskonzept des Kreises sieht Entsorgungssicherheit bis 2028.
    Unter Kapitel 4.2.4 ist im aktuellen Abfallwirtschaftskonzept des Kreises (Kreistagsbeschluss 20.10.2011) zu lesen: 
    „Zur Ablagerung inerter, deponiefähiger Abfälle nutzt der Kreis zurzeit die Deponie Industriestraße und zukünftig die Deponie Plöger Steinbruch Erweiterung West in Velbert (Deponieklasse I) sowie die Zentraldeponie Hubbelrath in Düsseldorf (Deponieklasse II). Dies geschieht vor dem Hintergrund des Deponiebewirtschaftungskonzeptes der Deponieregion III im Regierungsbezirk Düsseldorf. Damit ist gewährleistet, dass bis 2028 ausreichend Deponievolumen sowohl der Deponieklasse I als auch der Deponieklasse II zur Verfügung steht.“
    Das heißt, auch ohne Erweiterung nach Süden ist die Entsorgungssicherheit laut Abfallwirtschaftskonzept des Kreises bis 2028 gesichert. Warum drängt der RP und Düsseldorf auf die Süderweiterung?