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A3 bekommt in Erkrath Unterfeldhaus eine dritte Spur ohne Flüsterasphalt |
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Die Stadt Erkrath möchte zur Reduzierung des
Autobahnlärms die Verwendung offenporigen Asphalts durch den
Landesbetrieb Straßenbau erreichen. Deshalb hat sie den Antrag eines
Anwohners auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Ausbau des
Beschleunigungsstreifens am Autobahnkreuz Hilden unterstützt, weil
dort anderes Material vorgesehen ist. Dieser Antrag wurde am
3.12.09 vom Oberverwaltungsgericht in Münster abgelehnt. Das Gericht
ist der Auffassung, dass die Ansprüche von Anwohnern auf Lärmschutz
regelmäßig noch in einem Hauptsacheverfahren verfolgt werden könnten
und deshalb grundsätzlich nicht die Gewährung vorläufigen
Rechtsschutzes rechtfertigen würden. |
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