BmU gegen die neuen Beitragstabellen für Kita und Tagespflege
-Die alten Tabellen waren uneinheitlich und ungerecht und mussten dringend überarbeitet werden
- aber nicht so! - Juni 2016

CDU und SPD haben im Haupt- und Finanzausschuss am 9.6.2016 und Rat am 16.6.2016 neue Entgelttabellen für die Kinderbetreuung in Kita und Tagespflege beschlossen.

Aus Sicht der BmU ist es schon wichtig und richtig, dass 2016 die alten, sehr ungleichmäßigen und somit oft ungerechten Tabellen durch einen neuen Ansatz ersetzt werden. Eine Ablehnung, wie durch durch Grüne, FDP und freie Träger, hätte zur Folge gehabt:
-keine Angleichung der Tagespflege- zu den Kita-Beiträgen in Ü3,
-keine Beitragsbefreiung der Einkommen bis 25T (bisher 15T),
-Einkommen über 62T würden weiterhin zu niedrig gefordert,
-keine Angleichung an die OGS-Tabelle (Stufen),
-keine Gleichmäßigkeit in den Staffelungen -die bisherige Tabellen waren in Einkommensstufen und im Verhältnis der Kosten je nach Betreuungszeiten sehr unrund-.

Allerdings hat die BmU den von CDU und SPD beschlossenen Kompromiss aus folgenden Gründen abgelehnt.

Die BmU hat im Vorfeld zwei Vorschläge eingebracht und sich im JHA dafür ausgesprochen, die Kompromisstabelle für 2016 mit der Änderung zu beschließen, dass bei den Ü3-Kindern mit 35 Betreuungsstunden zunächst ab August 2016 nicht der volle Beitrag, sondern zunächst nur 90% genommen werden. Dies würde zu starke Steigungen in diesem Bereich mildern. Die volle Steigerung käme dann erst in einem zweiten Schritt. Hierfür konnten wir allerdings niemanden gewinnen.

Zum anderen haben wir uns dagegen ausgesprochen, dass jetzt schon die Tabellen für 2017 beschlossen werden. Man kann sicher das Kompromisswerk als Diskussionsgrundlage veröffentlichen, allerdings wollen wir die genauen Zahlen abwarten, die uns das Jugendamt dann geben kann, um mit mehr Zeit eine vernünftige und gerechte Satzung zu erstellen, in der aus unserer Sicht dann auch der Freibetrag ab dem 2. Kind (und nicht erst ab dem 3.) Berücksichtigung finden sollte.
Auch müssen aus unserer Sicht die Entgelte in einem vertretbaren Verhältnis zum Einkommen stehen, es ist nicht gerecht, wenn in Einkommensstufe bis 35T € (45h-Platz U3; Tabelle 2017) ein Einkommensanteil von etwa 6,2-7,2% vorliegt, in Stufe 115T aber nur um die 4,7-5,1%.
Zudem bleibt das Hauptproblem, dass es aktuell keine Zahlen gibt, eventuell sind sogar Mindereinnahmen möglich.

Aber wir stehen dafür, dass die Diskussion weiter gehen wird.

  • Zu den Gedanken der BmU nach der 1. JHA-Sitzung  (weiter)



  • Hier zudem ein detailierter Bericht aus dem Haupt- und Finanzausschuss:

Zwischen 38 Tagesordnungspunkten wurde auch über die Änderung der Gebühren für die Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege beraten.
Im Vorfeld wurden schon einige Änderungsanregungen der BmU gegenüber dem Verwaltungsvorschlag in die neue Gebührentabelle eingebaut.
Im JHA wurden weitere Anträge der BmU nicht zur Abstimmung gestellt. Im HFA wurden sie komplett abgelehnt.

Erst die BmU-Vertreter hatten im HFA bemerkt, dass in der Beschlussvorlage (lag als Tischvorlage vor) eine Gebührentabelle vorgelegt wurde, welche die Einkommen bis 30.000 € mit einem Stundensatz von 3,00 € belastet hätte. Bis dahin hatte das niemand bemerkt, auch nicht die Vorredner der anderen Fraktionen. Das hat noch nie jemand so gewollt. Also hat die BmU-Fraktion den 1. Antrag gestellt:
"Bei Jahreseinkommen bis 25.000 € ist das Kind beitragsfrei zu stellen."
Ebenfalls wollte niemand mehr, dass die Tagespflege nach den tatsächlich durchgeführten Stunden abgerechnet wird, sondern als Maßstab die vom Jugendamt genehmigten Stunden abgerechnet werden. Trotzdem fand sich in der Beschlussvorlage die ursprüngliche Formulierung. Noch krasser: Aus einer Anlage ging hervor, die (falsche) Regelung sei in einem Änderungsantrag der BmU enthalten.
Also hat die BmU den 2. Änderungsantrag gestellt, dass die Abrechnung für die Tagespflege von Kindern nach den durch das Jugendamt beschiedenen Stellen vorgenommen wird - wie auch im JHA beraten war.

Der 3. Antrag der BmU, um krasse Beitragssteigerungen zu vermeiden, lautete, dass der Beitrag für Ü3 Kinder 35 h -Betreuung nur auf 90 % des geplanten Wertes zu steigern ist und erst in der zweiten Stufe der Beitragsanpassungen weiter erhöht werden soll. Nicht schlecht gestaunt hat die BmU, als in der Sitzung (das Thema wurde wiederholt beraten und der Verwaltung war der Antrag der BmU bekannt) dass nun die ganz dicke Keule herausgeholt wurde: Der Antrag sei möglicherweise verfassungswidrig. Warum diese Bedenken nicht vorher zur Prüfung an die Fraktionen ging, wurde erst gar nicht erörtert.

Im vierten Antrag begehrte die BmU, die zweite Stufe der Steigerung ab dem 1.8.2017 nicht zu beschließen, sondern lediglich als Empfehlung festzustellen. Begründung: Die finanziellen Auswirkungen können erst nach den Feststellungen der 1. Erhöhung getroffen werden, zu welchen Jahreseinkommensgruppen die Eltern der angemeldeten Kinder gehören. Da Bürgermeister Christoph Schultz das Ziel der Verwaltung vorgegeben hat "wir wollen mit den Gebühren der Eltern nicht den Haushalt sanieren" kann man die Auswirkungen der zweiten Erhöhungsstufe noch gar nicht kalkulieren. (Sowohl Mehr- wie Mindereinnahmen gegenüber dem jetzigen Status sind möglich.)
Ergebnis: Alle Anträge der BmU wurden gemeinsam von allen Fraktionen in einer einzigen Abstimmung abgelehnt.

Danach stellten CDU/SPD Antrag 1 und 2 selber: und nahmen ihn an.
Gesamtabstimmung: Annahme der Gebührenänderung. Die BmU-Fraktion stimmt mit nein.