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Stellungnahme der BmU zum Schulentwicklungsplan 2017
Mai 2017

-Die Schullandschaft in Erkrath ist vielseitig und stabil.
-Gutachter: „Für die Gründung einer Gesamtschule gibt es keine überzeugende Lösung“.
-BmU: Plätze durch Kooperationen sichern und neue schaffen.
-Der SEP lässt aber einige Fragen offen und Probleme bleiben ungelöst.

Positiv ist, dass der SEP deutlich macht, welche große Anstrengungen und Leistungen die Schulen auf dem Gebiet der Stadt Erkrath im Hinblick auf die Integration von Seiteneinsteigern, Flüchtlingskindern und Asylberechtigten in den letzten Jahren geleistet haben. Die vom Gutachter dazu vorgelegten Zahlen erfordern es, dass an dieser Stelle den Lehrerinnen und Lehrern den Schulen ausdrücklich für diese Arbeit gedankt wird!
Deutlich macht der Gutachter allerdings auch, dass der Träger in den letzten Jahren hinsichtlich der Bauunterhaltung und damit der Garantie einer für schulische Arbeit unbedingt erforderlichen positiven Umgebung seinen Verpflichtungen nur bedingt, im Grunde kaum nachgekommen ist. So beanstandet der Gutachter zu Recht, dass die baulichen Zustände an den verschiedensten Stellen dringend einer Abhilfe und Korrektur bedürfen. Das ist dem Ausschuss seit Jahren bekannt. Dieser Zustand wird beklagt und Abhilfen sind beschlossen. Die Nichtumsetzung hat einen Namen, Fachbereich 65.
Es ergibt sich für Politik und Verwaltung eine lange to-do-Liste: die räumliche Situation an den Schulen (für Inklusion, Differenzierung, Ganztag, Begrenzung der Fremdnutzung usw.), der Sanierungsstau, der Ausbau bzw. die Qualität der OGS sowie die Themen Schulsozialarbeit und Inklusionshelfer.
Für die Grundschule Sandheide wurde die Klassengröße im Erstaufnahmejahr auf 24 begrenzt. Dies ist aus pädagogischen und sozialen Gründen sinnvoll. Allerdings muss beobachtet werden, welche Auswirkungen dies auf die Nachbarschulen hat.
Der Vorschlag der Verwaltung, die Zügigkeit mehrerer Schulen zu begrenzen, wurde vertagt. Der Ausschuss sieht hier noch Beratungsbedarf zwischen Schulaufsicht, Stadt und Ausschuss.

Die Gesamtsituation
Die Schullandschaft in Erkrath ist laut SEP in Primar- und Sekundarstufe vielfältig und stabil. Erfreulich, dass gerade die Hauptschule Hochdahl und die Realschule Erkrath mehr Anmeldungen verzeichnen konnten und die Anzahl der Auspendler zurückgegangen ist.
Das Schulangebot in Erkrath ist differenziert und in einem hohen Maße durchlässig. Insbesondere die andernorts unbeliebte Hauptschule hat in Hochdahl hervorragende Bedingungen und leistet eine ausgezeichnete Arbeit, so dass in der Tat dort kein Kind zurückgelassen wird. Diese Struktur zu zerschlagen, wäre leichtsinnig und leichtfertig.
Die weiterführenden Schulen in Hochdahl haben sich zur „Bildungslandschaft am Schulzentrum Hochdahl“ zusammengeschlossen. Über die bisherige Kooperation hinaus wird somit die Zusammenarbeit und Durchlässigkeit zwischen Hauptschule, Realschule und Gymnasium weiter erhöht. Man könnte hier eigentlich sogar im Sinne der Gesamtschuldiskussion der 70er Jahre von einer Art kooperativen Gesamtschule sprechen.

Thema Gesamtschule -
BmU: Plätze durch Kooperationen sichern und neue schaffen
Der SEP gibt kein schlüssiges Konzept für die Einrichtung einer Gesamtschule in Erkrath. Der Gutachter Bieber sagt selber: „Für die Gründung einer Gesamtschule gibt es keine überzeugende Lösung“.
Daher hält es die BmU zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht für richtig, eine Gesamtschulneugründung in Erkrath anzustreben.
Wir lehnen daher auch eine Elternbefragung (Bedarfsabfrage) ab, welche für die Stadt verbindlich wäre. Würden sich von etwa 350 Eltern (der 3. Klässler) mindestens 100 für eine Gesamtschule aussprechen, so muss diese eingerichtet werden, eine Minderheit könnte über die Mehrheit bestimmen. Folge: mindestens 2 weiterführende Schulen, wenn nicht sogar 4, müssten dafür geschlossen werden. Ein nicht unwahrscheinliches Szenario wäre, dass die Gesamtschule in einem Ortsteil, das Gymnasium im anderen wäre. Die Wege der Schüler und Transportkosten würden stark steigen, die Auswahl an Schulen würde drastisch sinken. Insgesamt wäre die Neugründung einer Gesamtschule auch laut Gutachter für die Stadt finanziell und organisatorisch nicht leistbar. Dass SPD und Grüne angesichts von Feuerwehrneubauten, Neubauten von zwei Kitas, Neubau von Wohngebäuden für Geflüchtete, Programm Soziale Stadt (mit dem Neubau der Grundschule Sandheide) usw. hier noch ein Großprojekt anschieben wollen, zeigt fehlenden Realitätssinn. Unsere Priorität liegt im Schulbereich darin, eher den Sanierungsstau an allen Schulen abzuarbeiten und an den Neubau der GS Sandheide zu gehen.
Außerdem ist es geboten, im Hinblick auf den Wahlausgang abzuwarten, welche Strukturänderungen von Seiten der künftigen Landesregierung auf den Weg gebracht werden. Die Nachfrage nach Gesamtschule dürfte abnehmen, wenn wenigstens wieder ein Gymnasium das Abitur nach 9 Jahren anbieten würde.
Und eine Bedarfsabfrage ist aus Sicht der BmU auch nur dann sinnvoll, wenn man den Eltern überzeugende, verantwortbare und ehrliche Varianten zu einer zukünftigen Schullandschaft in Erkrath zur Auswahl geben kann.
Eine Bedarfsabfrage hat übrigens auch die Stadtschulpflegschaft abgelehnt. Dieser Beschluss ist von den Elternvertretern aller Erkrather Schulen einstimmig gefasst worden. Ihr Vertreter im Ausschuss wandte sich gegen „die Kanibalisierung der Schullandschaft“. Durch eine Gesamtschule in Erkrath gäbe es nicht mehr, sondern durch diverse Schulschließungen weniger Auswahlmöglichkeiten für. Auch wies er darauf hin, dass gerade der Elternschaft in den Grundschulen die Konsequenzen einer Gesamtschulgründung nicht klar wären, hier seien auch mehr Informationen über die bestehenden Schulen nötig. Die Eltern wünschen sich ein Zeichen pro Erkrather Schulen, die BmU gibt dieses wie oben beschrieben gerne.
Die BmU sieht zudem aber auch den Wunsch einiger Eltern nach einem Gesamtschulplatz für ihr Kind. Daher hat sie einen entsprechenden Antrag eingebracht, der bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen der CDU angenommen wurde, dass die Verwaltung mit allen benachbarten Schulträgern das Gespräch hinsichtlich einer Kooperation bezüglich Gesamtschule führen soll, um dadurch bereits vorhandene Plätze zu sichern und ggf. neue zu schaffen. Unser Ziel ist, dass möglichst jedes Kind, dessen Eltern diese Schulform wünschen, auch einen Platz bekommt.

Mängel des Schulentwicklungsplanes
Die BmU ist mit dem vorgelegten Schulentwicklungsplan an einigen Punkten allerdings nicht zufrieden. Der SEP ist zwar in Grundzügen in Ordnung und wichtig für die weiteren Planungen in Erkrath. Er weist aber auch einige Mängel auf und ist nicht immer zu Ende gedacht. Daher ist er auch (nur) bei vielen Enthaltungen, auch durch die BmU, angenommen worden.
Die Aufgabe eines Schulentwicklungsplanes ist es, dem Schulträger eine Momentaufnahme hinsichtlich der von ihm wahrzunehmenden Aufgaben im Hinblick auf das von ihm zu verantwortende Bildungsangebot zu geben und dabei Perspektiven und Leitlinien für notwendiges zukünftiges Handeln an die Hand zu geben. Dies gelingt nur in eingeschränktem Umfang und die Konsequenzen, die die Verwaltung zieht, sind letztlich unzureichend und nicht zielführend im Hinblick auf ein ausgewogenes, qualitätsvolles Angebot im Bereich der Stadt Erkrath.
Der vorliegende Plan weist zu viele blinde Flecken bzw. Defizite auf:
• Von den zu beteiligenden und zu informierenden benachbarten Schulträgern liegt nur von Mettmann eine Antwort vor. Zu fragen wäre daher zunächst, welche weiteren Schulträger informiert worden sind. Wenn man korrekt verfahren ist, müssten es sein: Haan, Hilden, Düsseldorf und Erzbistum Köln und evangelische Kirche im Rheinland Düsseldorf. Die Verpflichtung resultiert aus §§78 und 80 des Schulgesetzes NRW, die im Übrigen auch im Schulentwicklungsplan (Seite 114) zitiert werden. In der Arbeitsgruppe hat Ernst Eumann für die BmU mehrfach darauf gedrungen insbesondere mit den beiden Privatschulträgern Kontakt aufzunehmen. Davon findet sich in dem Vorschlag der Verwaltung nichts.
• Die dem SEP zu Grunde liegenden Zahlen für das Schuljahr 2017/18 berücksichtigen nicht, dass Anmeldungen und Aufnahmen an der Realschule (Theresienschule) in Hilden erfolgt sind.
Ferner sind etwa 50 Schülerinnen und Schüler des vierten Schuljahres an den Erkrather Grundschulen im Schuljahr 2016/2017 hinsichtlich ihres Übergangsverhaltens nicht erfasst.
• Hinsichtlich der Gesamtschule Anmeldungen im letzten Schuljahr und im laufenden Schuljahr unterscheidet der Gutachter nicht zwischen Anmeldung und Aufnahme. So war die Aufnahme im Vorjahr an die Gesamtschule in Hilden nicht 45 Schülerinnen und Schüler sondern ebenfalls nur 29.
Dazu weisen die Stellungnahmen der Schulen auf fehlerhafte Annahmen und zu korrigierende Ausführungen hin. Auch dieses Manko relativiert die Aussagefähigkeit des Gutachtens.
• Hinsichtlich des Raumkonzeptes für die Betreuungen hat der Gutachter eine spezielle Vorstellung im Sinne einer „multifunktionalen Nutzung“. Dies macht er ausdrücklich zum Gegenstand seines Vorschlags. Bereits in der Arbeitsgruppe wurde gegen dieses Konzept opponiert, das einen Eingriff in die Hoheit der Schule bzw. der Schulkonferenz darstellt und im Sinne einer qualitätsvollen Betreuung und Pädagogik auch nicht wünschenswert ist. Mehrfach Nutzung von Räumlichkeiten (Klassenraum, Betreuung bis 14:00 Uhr, dann bis 16:00 Uhr Ogata) führt zu erheblichen Reibereien und letztlich zum Qualitätsverlust der Betreuung.
• Die Raumsituation ist also im Bereich der Betreuung mehr als angespannt, ein Konzept des Trägers liegt bisher nicht vor.
• Die Überlegungen zur Gründung einer Gesamtschule sind äußerst oberflächlich. Sie gehen von Annahmen aus, die nicht realitätsnah sind. So ist nicht davon auszugehen, dass gegebenenfalls Realschulanmeldungen und Hauptschulanmeldungen automatisch Gesamtschulanmeldungen werden.
Ein Modell wie am ev. Schulzentrum Hilden (gemeinsame Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule) wird gar nicht erst präsentiert.
• Auch die notwendigerweise bei der Gründung einer Gesamtschule entstehende Schülerbewegung im Hinblick auf notwendige Fahrten zur jeweiligen Schule (Schülerfahrkosten) wird nicht betrachtet und analysiert.
• Es fehlen auch konkrete Angaben, in welchem Umfang die Gebäude für eine Gesamtschule ertüchtigt werden müssten.
• Außerdem fehlen Aussagen dazu, wie eine Unterbringung einer vierzügigen Gesamtschule letztendlich in dem bestehenden Schulraum gelingen könnte.

Ernst Eumann und Christian Ritt