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BmU fordert Informationen zur OGS Falkenstraße ein
20.08.2017

Bezüglich der Neuausschreibung der OGS Falkenstraße ergeben sich für die BmU mehrere Fragen.


Sehr geehrter Herr Schultz,
sehr geehrter Herr Schwab-Bachmann,

ich werde an dem von der Verwaltung vorgesehenen Termin Donnerstag, 24.08.2017, 17:00 teilnehmen, auch wenn dieses Verfahren etwas „ungewöhnlich“ ist aus unserer Sicht ist eine Beratung im Fachausschuss unabdingbar und auch die Beantwortung der von uns gestellten Fragen auch in schriftlicher Form sinnvoll. Mitten in den Sommerferien erfahren wir durch die Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt, dass die Stadt als bisheriger Träger der offenen Ganztagsschule an der Grundschule Falkenstraße ab dem ersten Februar 2018 sich nicht mehr engagieren will und deshalb eine Ausschreibung vorgenommen hat, um einen neuen Träger für diese Aufgabe zu gewinnen.

Wir fragen:
Warum wurde den zuständigen Ausschüssen der Stadt diese Absicht, die offensichtlich bereits seit 2016 bestand, nicht bekannt gegeben und zur Diskussion gestellt?
Welche inhaltliche Position hat der Personalrat zu welchem Zeitpunkt eingenommen?
Wie viele städtischen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen werden durch die geplante Maßnahme ihren Arbeitsplatz an der Schule verlieren (keine Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses bzw.
Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz)?
Warum wurde die Schulkonferenz der GGS Falkenstraße nicht voll inhaltlich über die geplante Maßnahme informiert und die Stellungnahme der Schulkonferenz eingeholt, der nach
dem derzeit gültigen Erlass des Ministeriums bei Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts der OGS eine besondere Bedeutung zukommt?
Welche weiteren Schritte zur Beteiligung der zuständigen Gremien ist wann und in welchem Umfang geplant?

Da am 24. August keine Mitglieder der Schulkonferenz eingeladen sind, obwohl diese doch nach Erlass des Ministeriums vom Februar 2011 bei Entwicklung und Umsetzung eines
Konzepts zur OGS der jeweiligen Schule eine besondere Aufgabe zukommt, bitten wir um Information, wie diese Beteiligung erfolgt.
Wir schließen mit der Feststellung, dass wir es in höchstem Maße unakzeptabel finden, dass eine solch schwerwiegende Entscheidung nicht zuvor öffentlich diskutiert und besprochen
wird. Von unserer Seite haben wir mehrfach die generelle Notwendigkeit eines qualitativ guten Angebotes mit stabilen sozialen Beziehungen in der OGS angesprochen. Vor diesem
Hintergrund entfaltet sich unsere Skepsis.

Mit freundlichem Gruß
Bernhard Osterwind
20.08.2017


Anlage:  -Schreiben vom 11.08.2017-
Sehr geehrter Herr Schwab-Bachmann,
der Homepage der Stadt Erkrath entnehmen wir, dass die Trägerschaft der OGS Falkenstraße öffentlich ausgeschrieben worden ist.
Dies nehmen wir mit Erstaunen zur Kenntnis und fragen:
•Seit wann hat die Verwaltung die Absicht, die Trägerschaft zu privatisieren? Warum ist dieser Sachverhalt z.B. bei den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2017 nicht
benannt und öffentlich gemacht worden?
•Wie ist die Reaktion des Personalrats auf die beabsichtigte Privatisierung und die damit möglicherweise verbundene Entlassung bzw. Umsetzung des in
der OGS beschäftigten Personals inhaltlich und formal?
•Die Abgabe der Trägerschaft an einen privaten Träger verlangt nach den derzeitigen Bestimmungen zur offenen Ganztagsschule im Land NRW einen Kooperationsvertrag
zwischen Schulträger und dem OGS Träger. Der OGS Träger hat mitzuwirken, das von der Schulkonferenz der GGS-Falkenstraße entwickelte Konzept zur offenen Ganztagsschule umzusetzen. Inwieweit ist das Konzept der GGS Falkenstraße zum offenen Ganztag Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung?
Ist die Schulleitung der GGS Falkenstraße über Inhalt, Form und Termin der Übergabe der Trägerschaft informiert?
Wenn ja, wann ist diese Information erfolgt und wie lautet die Stellungnahme? Ist die Schulleitung der GGS Falkenstraße an den inhaltlichen und konzeptionellen
Vorgaben für den abzuschließenden Kooperationsvertrag mit dem neuen privaten Träger beteiligt gewesen?
Abschließend halten wir es für notwendig noch einmal mit Nachdruck zu unterstreichen, dass das von der Verwaltung praktizierte Verfahren, den betroffenen Ausschuss nicht zu
informieren, in keiner Weise akzeptabel ist und die BmU sich weitere Schritte in dieser Angelegenheit vorbehält.
Mit freundlichem Gruß
Bernhard Osterwind