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Kontoverbindung:
Kontonummer: 517018015
Raiffeisenbank Rhein-Berg eG BLZ 370 695 21
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Die
BmU e.V. Unabhängige Wählergemeinschaft für Erkrath ist seit ihrer
Gründung 1988 berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Die
Spenden sind steuerlich im Rahmen der Einkommensteuergesetzgebung
absetzbar, sie bewirken eine 50%ige Steuerminderung bezogen auf den
Spendenbetrag. Höchstgrenzen sind zu beachten. Spenden über 100 € müssen
im Rechenschaftsbericht namhaft gemacht werden und öffentlich bekannt
gegeben werden. Damit will die BmU mehr als jede Partei auch nur dem
Anschein einer Vorteilsnahme entgegentreten.
Keine Partei hat so strenge eigene Kontrollen eingezogen wie die BmU
e.V..
Das Finanzaufkommen der BmU besteht - von geringeren Zinseinnahmen
abgesehen - ausschließlich aus Spenden der Mitglieder, vor allem der
Ratsmitglieder der BmU und einiger Bürgerinnen und Bürger. Der
überwiegende Teil der so genannten "Aufwandsentschädigung", welche ein
Ratsmitglied bekommt, wird von den Ratsmitgliedern der BmU an die
BmU
e.V. gespendet.
Immer wieder wird die BmU selber gebeten, an Vereine und Institutionen
zu spenden. Sie muss diesen Bitten immer eine Absage erteilen. Die
Ursache ist folgende Begebenheit:
Das DRK Hochdahl hat kurz nach der Revolution in Rumänien einen
Hilfsgütertransport nach Temesvar unternommen und bat zu diesem Zweck
die Öffentlichkeit um tatkräftige Unterstützung. BmU-Mitglied Andreas
von Koskull organisierte einen 7,5 t LKW und fuhr mit dem Vorsitzenden
der BmU, Bernhard Osterwind, den Transport nach Temesvar Rumänien im
DRK-Konvoi mit.
Eine Spende der BmU sollte die Betriebskosten des LKW decken, damit das
gesamte Fahrzeug für das schon überaus engagierte DRK völlig kostenfrei
wurde.
Das Finanzamt Düsseldorf-Mettmann hat in einem Schreiben an den
Schatzmeister der BmU darauf festgestellt, dass die Spende dem
Satzungszweck der BmU, der Mitwirkung an Kommunalwahlen, nicht
entsprächen. (Parteien hat das selbe Finanzamt merkwürdiger Weise eigene
Spenden gestattet).
Das Finanzamt kündigte im Falle einer Spende der BmU an, dass die
BmU
dann das Recht verliert steuermindernde Spendenbescheinigungen
auszustellen.
Anträge auf Spenden für soziale und gemeinnützige Zwecke werden seit
diesem Zeitpunkt vom Vorstand der BmU e.V. immer abgelehnt.
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