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Bericht aus dem Rat am 3.11.2021 und den Ausschüssen

Bau einer neuen Übergangsunterkunft für Flüchtlinge – CDU und SPD stimmen für Containerlösung

Nachdem in der letzten Ratssitzung noch ein Beschluss zu einem weiteren Neubau an der Gruitener Straße (und der Verlust des Bolzplatzes) beschlossen werden sollte, ganz nach dem typischen Bild in der Erkrather Ratsarbeit - es muss schnell gehen, unverzügliche Beschlüsse werden in den Vorlagen durch die Verwaltung gefordert -, zeigte sich in der heutigen Sitzung ein anderes Bild. Offensichtlich durch den starken Widerstand aus der Bürgerschaft und der Ratsopposition hatte die Verwaltung ihren ursprünglichen Beschlussvorschlag noch einmal überdacht.
Da die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde aufgrund der besonderen Lage in Erkrath nach dem Hochwasserereignis den Zuweisungsstopp zunächst um 3 Monate verlängert und die Stadt Langenfeld sich bereit erklärt hat, die Bewohner des überfluteten Übergangsheimes an der Freiheitsstraße (bis dahin 180 Plätze) noch länger zu beherbergen, besteht aus Sicht der Verwaltung aktuell doch kein akuter Zeitdruck mehr, schon jetzt einen Beschluss für einen Neubau zu fassen.
Nun soll zuerst ein Unterbringungskonzept erarbeitet und beschlossen werden, so wie es die BmU auch schon länger gefordert hatte.
Obwohl sie im August und September noch dagegen war, befürwortete die Verwaltung nun aber den Antrag von CDU und SPD, an der Freiheitsstraße Container zur Unterbringung von 60 Personen aufzustellen. Ein modularer Standort ist aus Sicht der BmU aus Kostengründen (Miete bzw. Leasen von Containern etwa 900.000€ für 2 Jahre oder Kauf für 1,5 (gebraucht) bis 3,5 (neu) Millionen Euro) sowie aus sozialen Gründen bedenklich.
Daher hat die BmU auch den Antrag gestellt, für den dringlichen Ersatz einen dauerhaften Bau am Bürgerhaus oder in Erkrath-Nord zu errichten, da dort in kurzer Zeit gebaut werden könnte.
Dieser fand allerdings keine Mehrheit (Erkrath-Nord nur BmU; Bürgerhaus nur BmU mit Grünen, AfD, FDP). Insgesamt befürworten wir auch weiterhin dauerhafte Standorte, z.B. durch Abriss der bestehenden Unterkunft und Neubau am Thekhaus oder einen Neubau am Bürgerhaus oder in Erkrath-Nord. Wir werden aber vor unserer Entscheidung zu den Neubauten das Konzept abwarten und fordern ein, dass der Jugendhilfeausschuss vor der eventuellen Aufgabe von Bolzplätzen zwingend gehört werden muss.
Eine von den Grünen geforderte Unterbringung in Wohnungen, die sicher die Ideallösung wäre, ist aufgrund des aktuellen Wohnungsmarktes jedoch leider unrealistisch. 
Unverständlich auch der Vertagungs- und Verweisungsantrag der Linke, von AfD und Grünen unterstützt, bei diesem Thema darf es u.E. keine weiteren Verzögerungen geben.

 

 

Weiteres Gutachten bezüglich des Erhalts des Stadtweihers wird beauftragt

Die BmU hatte sich von Anfang der Diskussion an dafür ausgesprochen, ein weiteres Gutachten erstellen zu lassen, das die Möglichkeiten und notwendigen Maßnahmen für den Erhalt des Stadtweihers aufzeigen soll.
Das erste Gutachten, das zu dem Schluss kommt, dass der Stadtweiher auf ein Drittel der ursprünglichen Größe verkleinert werden muss, hat zu vielen Fragen geführt. In mehreren Punkten bezweifeln wir die Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens: Eine Grundwasserabsenkung von mehr als 4 m ist ansonsten in Hochdahl nicht zu beobachten. Der Stadtweiher wurde laut vieler Augenzeugen bei der Erstellung auch nicht durch Grundwasser gespeist. Es bleibt unklar, ob und inwieweit der Teichboden abgedichtet ist, selbst im trockenen September konnte man große Wasserlachen finden, die nicht versickerten. Ohne einen Zufluss durch den Sedenbach zog sich trotzdem ein Bach durch das Gelände. Die Wasserhöffigkeit der tieferen Bodenschichten muss überprüft werden und die Undichtigkeiten im Zufluss müssen behoben werden.
Interessant nun die Aussage von Bürgermeister Schultz in der Sitzung, dass sich der Gutachter in seinen Grundannahmen geirrt haben könnte.
Das neue Gutachten und eine beratende Begleitgruppe mit Interessierten und Zeitzeugen muss jetzt zudem dazu beitragen, dass das Vertrauensverhältnis zur Bürgerschaft wiederhergestellt wird, das durch den bisherigen Prozess massiv gestört worden war.
Wir müssen das Mögliche tun, um den Stadtweiher als grüne Mitte von Hochdahl zu erhalten und das Gebiet insgesamt aufzuwerten.

 

Bürgerbegehren zum Erbbaurecht auf der Neanderhöhe – CDU, SPD und FDP verhindern eine schnelle Entscheidung durch einen Ratsbürgerentscheid

Die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch eine Ratsmehrheit aus CDU und SPD im April 2019, das das Ziel hat, dass die Grundstücke des Gewerbegebietes auf der Neanderhöhe nur in Erbbaurecht vergeben werden dürfen, war laut des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf nicht rechtens.
Die BmU hatte das Rechtsgutachten, das dies empfohlen hatte, damals auch bereits deutlich kritisiert und nicht für die Ablehnung des Bürgerbegehrens gestimmt.
Dass die Stadt jetzt gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen will, lehnt die BmU ab.
Und um dem Urteil zu folgen, wurde von der BmU der Antrag gestellt, einen Ratsbürgerentscheid (hier leitet der Rat einen Bürgerentscheid ein; Terminvorschlag: Landtagswahl NRW) zu diesem Thema durchzuführen. Damit müsste die Initiative nicht nochmals 2000 Unterschriften sammeln und der Bürgerwillen könnte schneller zu Wort kommen. Je nach Ergebnis wird damit durch CDU und SPD auch die Bebauung der Neanderhöhe deutlich verzögert.
Ein Ratsbürgerbegehren wurde von einer Mehrheit aus CDU, SPD und FDP abgelehnt.
Das Bürgerbegehren (nach Unterschriftensammlung und Zustimmung des Rates) bleibt aktuell aber noch möglich.
Die in der Sitzung geäußerte Bereitschaft der Verwaltung, auf den Verkauf zu verzichten bis das OVG Münster ggf. ein Urteil gefällt hat, ist auch hier interessant, da vor einiger Zeit von Seiten der Verwaltung noch Druck mit angeblichen Interessenten gemacht worden war.
Dieses Agreement wurde bei Gegenstimmen der FDP angenommen.
Langatmig, aber auch fast filmreif die Debatte (oder Einprügeln?) der Juristen der verschiedenen Fraktionen im Rat dazu.  

Die BmU bleibt inhaltlich allerdings bei ihrer Haltung, dass sie eine reine Vergabe der Grundstücke alleine über Erbbaurecht nicht für sinnvoll erachtet und der Fragestellung des evtl. Bürgerbegehrens daher nicht befürworten würde. Im Bebauungsplan konnte die BmU damals -neben einem stärkeren Umweltausgleich und einer intensiveren archäologischen Begleitung- aber durchsetzen, dass die Vergabe über Erbbaurecht zu bevorzugen sei.  

Der erstinstanzliche Gerichtsentscheid hat die Position der BmU bestätigt.

 

 

Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt zeigt Mängel auf und bestätigt die BmU-Position bezüglich eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes

Die BmU hat gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt gestimmt.
Nach Ansicht der BmU geht die Verwaltung nicht hinreichend auf die Hinweise der gpa und daraus resultierende Maßnahmen ein. Positiv aber der Hinweis vom Beigeordneten Pfleging in der Ratssitzung, dass dies im Jugendamt bezüglich der Empfehlungen zu den Hilfen zur Erziehung aktuell bearbeitet würde.

Bernhard Osterwind ist im Jugendhilfeausschuss und HFA ausführlich auf den gpa Bericht eingegangen.
Insbesondere dass Erkrath bei Hilfen zur Erziehung zum Viertel der Kommunen gehört, die  niedrigere Ausgaben je Hilfefall habe, aber die höchsten Personalausgaben aller Vergleichskommunen pro Einwohner.

Außerdem verwies er auf die Ausführungen aus dem gpa-Bericht, dass sich dieser den Empfehlungen der Kommunalaufsicht des Kreises Mettmann anschließe, in denen diese der Stadt Erkrath mit der Genehmigungsverfügung zum Haushalt 2020 nahegelegt habe, freiwillig ein örtliches Konsolidierungskonzept aufzustellen. Zitat: "Eine kritsche Prüfung der Leistungsstandards und der freiweilligen Aufgaben ist für die Stadt Erkrath von wesentlicher Bedeutung. Als erster Schritt erfolgte Ende April 2021 eine hausinterne Abfrage zur Haushaltskonsolidierung. Die Ergebnisse dieser Umfrage und die mit dem gpa-Bericht vorgelegten Empfehlungen sollen zum Haushalt 2022 berücksichtigt werden. Alle Fachbereiche der Verwaltung wurden bereits zur Haushaltsplananmeldung 2022 darauf hingewiesen, dass auch im Bereich der Pflichtaufgaben alle Möglichkeiten der Kostenreduzierung auszuschöpfen und gesetzliche Ansprüche mit dem Ziel zu prüfen sind sie auf die wirtschaftlichste Weise zu erfüllen. Weiterhin werden die freiwilligen Aufgaben geprüft, um ggf. eine Verbesserung der Jahresergebnisse zu bewirken."

 

Anstatt ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept einzuleiten, beschreibt die Verwaltung in ihren schriftlichen Ausführungen nur den selbstverständlichen Prozess der sparsamen Haushaltsführung, sie folgt der gpa-Empfehlung also nicht. 

Der gpa Bericht stützt die seit Jahren vorgetragene Haushaltsposition der BmU zu 100%.

Auch wird nicht mit Kritik an fehlender und mangelnder Unterstützung des Rates durch die Verwaltung gespart. Auch die Akquise von Fördermitteln wird kritisiert. Man erinnere den vergeblichen Versuch der BmU, dass Erkrath Fördermittel für den Glasfaserausbau einwirbt.

 

 

Vertagt wurden in der Ratssitzung um 21:20 dann die Tagesordnungspunkte Radweg Bergische Allee, Gründung einer Kommunalen Wohnungsbaugenossenschaft und Erarbeitung einer Nachhaltigkeitssatzung.

 

 

-Aus dem Ausschuss für Umwelt und Planung:-

Mobilfunkkonzept wird nicht erneuert

2016 hatte sich die BmU dafür ausgesprochen, das damals bestehende und von ihr initiierte Mobilfunkkonzept zu aktualisieren und nicht aufzugeben. Mit dem Ziel eine verlässliche Versorgung und einen vernünftigen Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Durch die Stimmen von CDU und SPD wurde das Mobilfunkkonzept dann aber aufgegeben, mit der Argumentation, dass dann die Versorgung besser würde. Davon ist bis heute allerdings nichts zu merken. Die Bürgerinnen und Bürger in vielen Ortsteilen, wie z.B. am Hackberg, erleben täglich, dass sich diese seitdem nicht verbessert hat.

Nun hatte eine Bürgerinitiative die Planungen eines Sendemastes im Bereich Höhenweg zum Anlass genommen, diese zu kritisieren und einen eigenen gutachterlich gestützten Vorschlag zu unterbreiten.
Ein von der Initiative beantragtes neues Konzept wurde von CDU, SPD und FDP abgelehnt.

Die BmU verweist auch weiterhin auf einen alternativen Standort an der Sternwarte, der Bahn-Linie, Willbeck und Hackberg gut versorgen würde und bereits früh gefordert, aber angeführt von der CDU abgelehnt worden war.

Ein gutes Mobilfunknetz entsteht aber nicht allein aufgrund eines Mobilfunkkonzeptes. Dieses dient Aspekten des Gesundheits- und des Umweltschutzes, es verhindert Wildwuchs und Standorte für andere Zielgruppen. Es ist durchaus sinnvoll, aber forciert nicht den guten Empfang im Ort. Die Mobilfunkgesellschaften boykottieren Städte mit einem solchen Konzept. Hier wäre die Überlegung der BmU, eventuell die Stadtwerke zu aktivieren, wie dies in München geschieht. Diese wären dann zentraler Ansprechpartner und Koordinationsstelle für die Mobilfunkkonzerne sowie die Bürgerschaft.

 

 

-Aus dem Jugendhilfeausschuss:-

Projekt „Zündstoff“ für schulmüde Jugendliche kann weiterarbeiten

Mit einem gemeinsamen Antrag konnten Grüne und BmU im JHA erreichen, dass der SKFM das Projekt „Zündstoff-die zweite Chance“ für schulmüde Jugendliche weiterführen kann. Bei Gegenstimmen durch die CDU.
Entlarvend die Berichterstattung des Lokalanzeigers KW 44/2021 Seite 5, bei der einerseits aus dem JHA und den Gegenstimmen der CDU berichtet wird und andererseits darüber, dass der neue CDU-Bundestagsabgeordnete Wiener „den Staffelstab“ als Schirmherr für „Zündstoff“ übernommen hat. Vielleicht sollte sich die CDU entscheiden: Entweder Eigenwerbung machen mit Zündstoff oder gegen das Projekt sein, beides zusammen geht nicht.
Aus Sicht der BmU ist die Co-Finanzierung von Zündstoff durch die Stadt sinnvoll und notwendig, da die Folgekosten von Arbeitslosigkeit und Sozialleistungen aufgrund eines fehlenden Schulabschlusses im Endeffekt teurer kommen.