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Bericht aus dem Rat am 13.12.2022

Zu Beginn der Ratssitzung wurde der Heimatpreis 2022 verliehen: 1. Preis an Renate Ehlig und Rudolf Becker für ihr Engagement im Backhaus Schink (Hof Beckeshaus); 2. Preis für die Ercroder Jonges und 3. Preis für „Erkrath hält zusammen“. Eine wichtige Wertschätzung dieses bürgerschaftlichen Engagements.

Bürgerbegehren „Rettet die Hasenwiese“ am 26.02.2023
- Die BmU über das Bauvorhaben: Ein gutes Projekt – aber am falschen Ort

Über 2700 Unterschriften hat die Bürgerinitiative gesammelt, um einen Bürgerentscheid zur Hasenwiese zu erwirken. Wie zu erwarten, hat dies im Rat nicht zu einem Umdenken bei CDU, SPD, Linke und FDP in der Sache geführt, dem Ansinnen des Begehrens wurde nicht gefolgt. Nur die Zulässigkeit des Begehrens wurde vom Rat festgestellt.
Auf der Hasenwiese in Millrath -westlich des Schulgebäudes Schmiedestraße- soll ein Wohnkomplex errichtet werden.
Die BmU hat dieses Projekt, in dem ursprünglich in der Grundbaustruktur des Schulgebäudes Schmiedestraße senioren- und behindertengerechte Wohnungen eingebaut werden sollten, grundsätzlich von Beginn an unterstützt. Eine innovative, sozial und ökologisch wertvolle Idee: Den Baukörper der Schule nachhaltig zu nutzen und u.a. Erkrather Senioren mit dem neuen geeigneten Wohnraum die Gelegenheit zu geben, ihr bisher genutztes Haus an junge Familien zu verkaufen.
Ohne die BmU gäbe es das Projekt auch nicht, da die CDU anfangs gegen diese Idee und für den Abriss des Schulgebäudes Schmiedestraße war.
Leider wurde dieses gute Projekt allerdings durch die notwendige Unterbringung der abgebrannten Grundschule Sandheide in dem Schulgebäude an der Schmiedestraße unmöglich gemacht.

Die Wahl des neuen Ortes Hasenwiese lehnt die BmU allerdings aus den folgenden -bereits oft vorgetragenen- Gründen ab.

Wesentliche Aspekte des Kleinklimas werden in den Überlegungen ignoriert, denn der Grünzug ist Teil einer wirkungsvollen Kaltluftschneise mitten in der Millrather Bebauung. Eine Funktion, welche angesichts der offensichtlich zunehmenden Hitzewellen in der Klimakrise immer wertvoller und wichtiger wird.
Auch stellt diese Fläche eine wichtige Sozialfläche der dort lebenden Bevölkerung dar. Behauptungen, dass die Hasenwiese kaum genutzt würde, wird von den Anwohnern klar widersprochen.
Dass dieser Lebensraum zudem von der Tierwelt genutzt wird, zeigt der Nachweis mehrerer Fledermausarten, darunter das seltene Große Mausohr.

Die Aussage der SPD in der Presse, dass bloß ein Fünftel der Hasenwiese bebaut würde, muss relativiert werden: Das mag höchstens stimmen, wenn man alle angrenzende Baum- und Strauchflächen mit einrechnet. Fakt ist, dass die eigentliche Wiese zu einem Großteil bis hin zum Spielplatz der öffentlichen freien Verfügung entzogen werden soll.

Außerdem sind Flächen für Schulzwecke in Erkrath knapp. Es ist abzusehen, dass Flächen benötigt werden, um für Sanierungsmaßnahmen und Erweiterungen der bestehenden Schulen (insbesondere am Schulzentrum Rankestraße) Raum zu schaffen. Hier könnte aus Sicht der BmU die Hasenwiese dann im Bedarfsfall und temporär genutzt werden, um den Schulhof zu erweitern bzw. zu verlagern. Dass die BmU dort eine („viel größere“) Bebauung mit einem Schulgebäude vorhabe, wie von der SPD in der Presse vorgeworfen, ist schlichtweg falsch.

Stattdessen hat die BmU konstruktiv darauf hingewiesen, dass Erkrath mit einer Fläche an der Gink ein anderes mögliches und sogar größeres Baugrundstück zur Verfügung stellen könnte. Oder man könnte das ursprüngliche Vorhaben auch nach Auszug der Grundschule Sandheide im Schulgebäude Schmiedestraße umsetzen, wenn dieses nicht mehr für andere Schulzwecke benötigt würde.

Dass nun die Zahl der Wahllokale für den Bürgerentscheid mit den Stimmen von CDU, SPD und Linke (bei Enthaltung der FDP) auf 15 deutlich verringert wird -und das im laufenden Prozess-, wird von der BmU massiv kritisiert. Eine plausible Zusammenlegung einiger Lokale auf insgesamt 17 hatte die BmU erfolglos als Kompromiss vorgeschlagen.

Insbesondere aber die Festlegung des Termins für das Bürgerentscheids lässt den Kopf schütteln: Die Festsetzung auf den 26.02.2023, den Sonntag nach Karneval, bedeutet, dass die Bürgerinitiative und die sie unterstützenden Fraktionen Grüne und BmU weniger Zeit und Möglichkeit haben, die Bürgerschaft von ihrem Standpunkt zu überzeugen und zu motivieren, am Bürgerentscheid teilzunehmen. Auch ein ordnungsgemäßer Ablauf einer Briefwahl erscheint so schwer möglich.

Die BmU weist darauf hin, dass durch das Bürgerbegehren die Bauplanung nicht, wie teilweise behauptet, verlangsamt wird, da diese auch weiterhin läuft.
Auch widerspricht sie SPD-Ratsfrau Gehrke, die die Initiierung eines Bürgerbegehrens als fehlende Akzeptanz einer demokratischen Entscheidung und „als letzte Karte“ ansieht. Gerade ein Bürgerbegehren ist schließlich ein wichtiges Element in der Demokratie und in der Gemeindeordnung klar festgelegt. Die Bürgerinitiative, deren Mitglieder überwiegend parteilos sind, hat ihr Recht wahrgenommen und durch großes Engagement viele Bürgerinnen und Bürger erreicht und mehr als die notwendigen 2500 Unterschriften gesammelt. Jetzt ist die Bürgerschaft Erkraths am 26.02.2023 ganz basisdemokratisch gefragt.

Zudem hätte es die BmU begrüßt, wenn dieses Bürgerbegehren zusammen mit einem Bürgerbegehren über die Vergabe der Grundstücke auf der Neanderhöhe mittels Erbbaurecht durchgeführt worden wäre.

 

„Erkrather Energie-Tafel“ – „Unterstützungsfond Energie“ beschlossen

Angesichts der extremen Preissteigerungen im Energiebereich sehen sich viele Bürgerinnen und Bürger vor massiven existentiellen Nöten. Um hier helfen zu können, hat der Rat einstimmig beschlossen, dass eine „Energie-Tafel“ eingerichtet wird, welche „Unterstützungsfond Energie“ genannt werden soll.
Da sich die Stadtwerke sich dazu nicht in der Lage sahen, hat sich u.a. der Verein „Erkrath hält zusammen“, in dem 20 soziale Netzwerkpartner zusammen geschlossen sind, gefunden, der die Stadt in diesem Projekt dankenswerterweise unterstützen wird.
Ziel des Fonds ist es, Spenden zu sammeln und damit die gröbste Not zu lindern und einen sozialen Ausgleich zu schaffen.

 

Moderate Gebühren- und (Lenkungs-) Steuererhöhungen

Abgestimmt wurden viele Satzungsänderungen, in denen u.a. die Gebühren für Kinderbetreuung, Stadthalle, Bürgerhaus, Friedhöfe, Rettungsdienst/Feuerwehreinsätze, Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Stadtbücherei und Jugendmusikschule sowie für die Vergnügungssteuer moderat angehoben werden.

Mit diesen Anhebungen wird die Haushaltsschieflage kaum korrigiert. An sich müsste Erkrath an anderen Stellen sparen, wie das Gutachterunternehmen zum Haushalt festgestellt hatte: insbesondere bei den ausufernden Neubauprojekten, aber dazu ist die Ratsmehrheit aus CDU und SPD nicht bereit.
Aber dennoch muss finanzpolitisch auch immer wieder die Erhöhung der Gebühren und Lenkungssteuern – alleine aus Sicht des Inflationsausgleiches – maßvoll erfolgen. Dies geht die BmU mit. Ansonsten fällt die nächste Erhöhung eben noch höher aus. Im Übrigen ist die Stadt zu einer Gebührenbedarfsrechnung verpflichtet, dass die Gebühren auskömmlich erhoben werden, einen Gewinn erzielt sie da nicht. In vielen Bereichen -wie bei der Kinderbetreuung- decken die Gebühren bei Weitem nicht die Kosten.

In den Abstimmungen wurde auch die geringe Erhöhung der Hundesteuer mit den Stimmen von CDU, SPD und BmU beschlossen. Es handelt sich dabei um eine kleine Anpassung von 120 bzw. 130 auf 132 € für den 1. und 2. Hund. Dass hier lange über eine „unsoziale“ Erhöhung von 12 € bzw. 2 € pro Jahr gestritten wird, erscheint seltsam.
Bei der Steuer für sogenannte „Kampfhunde“ hat die BmU einen Kompromiss unterstützt, dass nur für die Tiere 500 € zu zahlen sind, wenn für diese keine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Wesenstest) vorgelegt werden kann.

Erstaunlich die Argumentation der FDP, die Vergnügungssteuererhöhung abzulehnen: die Branche hätte unter Corona stark gelitten. Das sieht die BmU ganz anders, die Firmen, die mit Spielautomaten u.a. Menschen anziehen und z.T. zu einer Spielsucht bewegen, müssen reguliert werden, dazu ist diese Lenkungssteuer auch gedacht.

 

Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023 und Verweisung in die Fachausschüsse

Mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für 2023 durch Kämmerer Schmitz ist die Diskussion über die Erkrather Finanzlage oder besser gesagt Finanzkrise eröffnet.
Er führte aus, dass die sowieso schon seit Jahren kritische Haushaltslage Erkraths durch die Corona-Pandemie und insbesondere durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine mit steigenden Zinsen, starker Inflation und schlechten Konjunkturprognosen sich immer weiter verschärft. Es bestehen große Unsicherheiten für eine verlässliche Haushaltsplanung.

Der Vorschlag der Verwaltung: Die Anhebung von Grundsteuer A um 75 auf 285 Punkte sowie der Grundsteuer B um 132 auf 652 Punkte. Dabei handelt es sich um einen rechnerischen Wert, um mit den Mehrerträgen von 3,1 Mio. € das Jahresergebnis wenigstens 2023 auszugleichen.

Die 2024 einsetzende Abschreibung der bislang in den Finanzplänen ausgeblendeten Corona-Folgekosten lässt dann aber ein Defizit von 5,31 Millionen € erwarten, hier droht dann die nächste Steuererhöhung.

Die BmU pflichtet dem Kämmerer bei, dass das Haushaltsoptimierungskonzept HOK weiterentwickelt werden muss. Gerade bei den Großprojekten hatte das Gutachterunternehmen Sparpotentiale angemerkt.