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Keine Grabsteine aus Kinderarbeit

Die Friedhofsordnung der städtischen Friedhöfe wurde u.a. um einen Verweis auf § 4a BestG NRW erweitert. Grabmäler und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen demnach nicht aus Kinderarbeit stammen.

Am 01.11.2007 hatte die BmU dieses Thema erstmalig in den Erkrather Rat gebracht. Damals wurde beschlossen, dass bei Anschaffungen der Stadt nur Dinge gekauft werden, die den Leitlinien der internationalen Arbeitsorganisation ILO entsprechen, d.h. z.B. ohne Kinderarbeit produziert worden sind. Seit 10 Jahren wurden keine wirksamen Maßnahmen ergriffen. „Vergaberecht hat keinen Vorrang vor elementarem Kinderrecht“ so Bernhard Osterwind für die BmU.

Nun gibt es einen - allerdings wenig zufriedenstellenden - Kompromiss. Klarere Regelungen drohten an einer Beanstandung durch den Bürgermeister zu scheitern. Grabsteine sind nur ein Problem. Es geht der BmU um den Ausschluss solcher Produkte auch aus dem Straßenbau und Hochbau.