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BmU fragt wegen des Sozialtickets an

(November 2017)

Nachdem die BmU im Rat am 14.11.2017 eine Resolution für den Erhalt des Sozialtickets unterstützt hatte, hat sie die folgende Anfrage gestellt.

Bei der Abstimmung im Rat hatte Frau Berkenbusch (für die FDP) dagegen gestimmt. Die CDU hatte nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

Anfrage der BmU-Fraktion im Rat der Stadt Erkrath

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schultz,

 

in der letzten Ratssitzung am 14.11.2017 hat der Rat der Stadt Erkrath eine Resolution verabschiedet, mit welcher er zum Ausdruck gebracht hat, dass er die Weiterführung des NRW Sozialtickets für erforderlich und notwendig erachtet.

 

Wir teilen diese Meinung nach wie vor und sehen uns auch durch die vielfältigen Kommentare und Stellungnahmen,  die es zu diesem Thema in den letzten Tagen in den Medien (z. B.  NRZ v. 23.11. 2017) und in den  sozialen Netzwerken gegeben hat, gestärkt. Zu den Befürwortern der Beibehaltung des Sozialtickets gehört unter anderem ja auch der CDU Oberbürgermeister von Hamm,  der sich nachdrücklich gegen die Position der Landesregierung gestellt hat.

 

Dem Radio entnehmen wir (26.11.2017), dass die Landesregierung und die CDU Landtagsfraktion sowie die FDP Landtagsfraktion ggf. die künftige Finanzierung des Sozialtickets durch die Kommunen thematisieren.

 

Sehr geehrter Herr Schultz,  wir sehen Sie in der Pflicht, die Haltung des Rates der Stadt Erkrath der Landesregierung gegenüber nachdrücklich zum Ausdruck zu bringen und erwarten darüber hinaus, dass die für Erkrath zuständigen Landtagsabgeordneten von Ihnen über die Resolution des Rate informiert werden und uns seine Antwort übermitteln.

 

Ferner erhebt sich für  die BmU  die Frage, wie viele Erkrather Bürgerinnen und Bürger von der Abschaffung  des Sozialtickets betroffen wären? Falls der Verwaltung diese Zahl nicht zur Verfügung steht, bitten wir die Verwaltung die diesbezüglichen Stellen zu kontaktiere,  um die Zahl zeitnah zu ermitteln.

 

Insbesondere möchten wir in die Meinungsbildung einfließen lassen, um welchen Betrag sich ggf. die kommunalen Mehrausgaben durch Beibehaltung des Sozialtickets erhöhen wird.

Wir bitten zu prüfen; inwiefern der Vorschlag der Landesregierung mit dem Konnexivitätsgebot vereinbar  ist.

Abschließend bitten wir mitzuteilen, wie mittelfristig und kurzfristig die Haushaltsplanung der Stadt durch einen kommunal finanziertes Sozialticket beeinflusst wird.