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Bericht aus dem Rat am 21.3.2019: Bürgerentscheid unzulässig

  • Bürgerbegehren zur Neanderhöhe wegen Unzulässigkeit abgelehnt –

             Die BmU wirbt für einen „Ratsbürgerentscheid“,
             damit die Bürger trotzdem abstimmen können

In der Sondersitzung des Rates am 21.03.2019 wurde das Bürgerbegehren „Schützt die Neanderhöhe“ mit den Stimmen der CDU und mehrheitlich von der SPD abgelehnt (Abweisung des Begehrens: 24 Ja, 10 Nein, 7 Enthaltungen).
Die BmU ist nach Vorlage von zwei juristischen Stellungnahmen und eigener juristischer Expertise in der Fraktion (Dr. Thomas Spiritus)  zu dem Schluss gekommen, dass das Begehren in mehrerer Hinsicht unzulässig ist. Einen Ermessensspielraum gibt es hierbei nicht, eine Zustimmung zum unzulässigen Bürgerbegehren hätte die Rechtmäßigkeit trotzdem nicht hergestellt. Selbst nach erfolgreichem Bürgerbegehren hätte jederzeit (auch nachträglich) eine entsprechende Anfechtung Erfolg gehabt. Allerdings sehen wir, dass durch die mehrfache, fälschliche Aussage der Verwaltung, die Formulierung sei so in Ordnung, ein schwerwiegender Fehler gemacht worden ist und die neue Einordnung nachvollziehbaren Verdruss bei den Bürgerinnen und Bürger entstehen lässt. Daher hat die BmU das Begehren nicht abgelehnt und sich der Stimme enthalten.

Erst auf Nachfrage von Ernst Eumann und Bernhard Osterwind (BmU), der sofort nach Erhalt der Vorlagen zur Sonderratssitzung und im Vergleich der Ausführungen bezüglich der Bürgerbegehren Neanderhöhe Aspekte der Zulässigkeit hinterfragt hatte, hat sich die Verwaltung vom Städte- und Gemeindebund und dann noch von einem Fachanwalt beraten lassen. Erstaunlich dass sie das nicht auch wie bei dem Begehren Erkrath 21 gehandhabt hat. Beide externen Begutachter stufen das Begehren in mehreren Punkt als unzulässig ein, da es zu unbestimmt und unklar sei und über einen Umweg versucht (Verkauf und Erschließung von Flächen), einen Bebauungsplan zu stoppen, was nach der Gemeindeordnung NRW (§26 V Nr. 5) überhaupt nicht möglich ist.
Bereits in Sitzungen des Rates und des Planungsausschusses hatten W. Schriegel und Dr. Th. Spiritus als Vertreter der BmU frühzeitig ihre Bedenken zur Formulierung des Bürgerbegehrens geäußert, welche aber von Verwaltung ignoriert und von der Bürgerinitiative als unbegründet angesehen wurden.

Dass Peter Knitsch (Grüne) dies auf Facebook einerseits bestätigt (Die Bedenken seien von der BmU bereits vor Monaten geäußert worden), aber andererseits der BmU vorwirft, mit ihren Fragen gezielt nach der Unterschriftsammlung das Begehren verhindern zu wollen, ja dass es eine Absprache darüber zwischen Osterwind und Bürgermeister vorab gegeben haben soll, zeigt, dass hier die Sachfrage im Wesentlichen auch genutzt wird, um zu polarisieren und die Diskreditierung des politischen Gegners in der Öffentlichkeit zu erreichen.
Wie auch schon bei den haltlosen Vorwürfen der Grünen -wider besseren Wissens-, die BmU sei „umgefallen“ und hätte die Bürger bei der Wahl 2014 getäuscht. Schon 2011 hatte die BmU gesagt, dass sie sich eine Bebauung zwischen Wertstoffhof und Schrottplatz/Tankstelle vorstellen könnte. Selbst der Grüne Rundbrief Nr. 11 aus dem Jahr 2011 hatte dies thematisiert. Die Presse berichtete intensiv.

Und es ist ein Ablenken von eigenen Fehlern. Ehrlicherweise müsste Peter Knitsch als Mitinitiator des Bürgerbegehrens -gerade als Jurist- einräumen, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens falsch formuliert worden war und die Naturschutzgemeinschaft Neandertal mitverantwortlich für das Scheitern des vorgelegten Begehrens ist. Wäre das Begehren nur etwas früher, vor der Offenlage der Pläne, nach dem Aufstellungsbeschluss begonnen worden, wären die juristischen Hürden deutlich geringer gewesen. Das aber, sowie die Hinweise der BmU ignoriert zu haben und trotzdem die Bürger in diese enorme Kraftanstrengung zu führen, hat Peter Knitsch zu verantworten.
Die Falschberatung durch die Verwaltung soll damit aber nicht gerechtfertigt werden, hier muss die Stadt, wie vom Bürgermeister auch angekündigt, bei zukünftigen Bürgerbegehren deutlich anders handeln und sich sofort fachliche Expertise einholen. Der Bürgermeister ist selber Jurist und hätte die Mangelhaftigkeit erkennen können. Das Verhalten der Stadtverwaltung hat einen schweren Vertrauensschaden in die Verwaltung und in die Demokratie angerichtet.

Die BmU hat nicht getrickst und auch geht sie nicht „schäbig“ (Peter Knitsch in der Ratssitzung) mit den Bürgern um.
Im Gegenteil, sie will die Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen lassen: Die BmU-Fraktion wirbt bei den anderen Fraktionen und Ratsmitgliedern um Zustimmung zu einem „Ratsbürgerentscheid“ mit einer zulässigen Fragestellung, welcher sinnvollerweise gleichzeitig mit der Europawahl stattfinden sollte. Dieser müsste vom Rat mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Sie versucht damit, auch die Fehler der Bürgerinitiative so weit wie gesetzlich möglich zu reparieren und den durch die Fehler der Verwaltung angerichteten Schaden auszubügeln.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer Unterschrift gezeigt, dass sie zum Thema Neanderhöhe gehört werden wollen.
Die BmU will dies nicht verhindern - wie dies mitunter in den dissozialen Medien herumgeistert -, sie will die Bürgerbeteiligung mit dieser Initiative ausdrücklich ermöglichen und hofft, dass dies auch alle anderen Fraktionen im Rat so sehen.

Die BmU hat ihre Meinung zur Sache nicht geändert, sie ist weiterhin überzeugt, dass der Bebauungsplan-Kompromiss Neanderhöhe (Neuerschließung 3,6 ha, 0,4 ha Grünzug (Hecken zur Biotopvernetzung), 4 ha bereits bebaut) notwendig ist. Aus ihrer Sicht besteht die wirtschaftliche Notwendigkeit, Flächen zur Ansiedlung von gewerbesteuerstarken Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere nachdem Grüne, SPD mit der CDU die Gewerbeflächen (7 ha) am Wimmersberg (und zudem die Entlastungsstraße) aufgegeben haben und da in Unterfeldhaus verteilte Leerstände nicht ausreichen, um Investoren geeignete Gewerbeflächen zu bieten.

Die BmU möchte ihre Position vertreten und erklären, warum sie nach Abwägung der Gesamtsituation der Stadt für den Kompromiss-Bplan Neanderhöhe gestimmt hat. Damit sich die Bürgerschaft ein Gesamtbild machen kann und es zu einer fairen Meinungsbildung kommen kann.
Die BmU steht auch weiterhin zu ihren Grundsätzen, wir wägen die Aspekte des Umweltschutzes und der Finanzpolitik ab. Wir haben die Stadt als Ganzes im Blick.
Auch wenn leider ein Stück Landschaft (eine bislang konventionell bearbeitete Ackerfläche) neu erschlossen werden soll, darf man den Blick auf die Gesamtlage der Stadt nicht fundamental (wie die Erkrather Grünen) verschließen.
Aber es konnte Folgendes ökologisch erreicht werden: Deutliche Verringerung des ursprünglichen Bplanes und Nichtbebauung des nördlichen Teils der Neanderhöhe am Rande des Neandertals, Erhalt der bestehenden Grünzüge (Hecken), Neupflanzung eines breiten Grünzuges am Nordrand des Bplanes zur Biotopvernetzung und ein höherer Ökopunkt-Ausgleich, der über das gesetzlich Geforderte hinausgeht.  
Zudem wurde die archäologische Begleitung verbessert.
Angesichts der Finanzlage der Stadt, trotz Hochkonjunktur und trotz Steuererhöhungen, ist der Haushalt nicht ausgeglichen und Vermögen wird abgebaut, die Investitionskredite steigen massiv, muss (neben Sparüberlegungen) auch die Einnahmen erhöhen.

Wer den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung, die Sanierung der Schulen, den Erhalt von VHS, Musikschule, Büchereien, Bürgerbüros sowie keine Kürzungen der Zuschüsse für Schulen und Vereine will, muss auch die Einnahmeseite der Stadt nachhaltig verbessern.
Grüne und SPD geben darauf keine Antwort darauf. Entlarvend einseitig auch die Reaktion des Sprechers der NSG Sternberg: „Müssen wir auch gar nicht.“

 

Unsere ausführliche Argumentation und Stellungnahmen finden sich in vorangegangenen Veröffentlichungen (auf www.bmu-erkrath.de; u.a. „neulich im Rat“; Haushaltsrede der BmU 2019).

 

 

Und noch zwei Anekdoten zum Schluss:

Diejenigen, die heute „Demokratie“ anmahnen, haben übrigens bei dem letztem Bürgerentscheid in Erkrath (zum Thema Rahmenbedingungen bei der Übernahme des Stromnetzes) die Möglichkeit der Briefwahl verhindert. Obwohl 75,8% der Wähler für das Ansinnen des Bürgerentscheids gestimmt hatten, fehlten am Ende dem Bürgerentscheid 51 Stimmen, um die Mindestanzahl abgegebener Stimmen zu erreichen.

Hätten die Grünen Detlef Ehlert (SPD) nicht im Bürgermeisterwahlkampf 2009 unterstützt, wäre heute wohl die gesamte (!) Neanderhöhe bebaut, weit mehr als der heutige Bplan vorsieht. Jedenfalls hatte sich Ehlert bei der ersten Vorstellung der Pläne positiv zu der großen Planung geäußert.

 


  • Bürgerbegehren „Erkrath 21“ unzulässig

Mit großer Mehrheit (CDU, SPD und BmU) ist der Rat zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren „Erkrath 21“ unzulässig ist.

Inhaltlich teilt die BmU ja die Kritik der Initiative, dass die Kosten bei beiden Feuerwehrprojekten deutlich gestiegen sind.
Die BmU hatte sich dafür ausgesprochen, dass der Neubau der Feuer- und Rettungswache am alten Standort ausgeführt worden wäre. Ein Gutachten hatte dies als gut möglich eingeschätzt und Kosten von etwa 18,6 Millionen Euro angesetzt. Damals hätten in der Nachbarschaft noch freie Flächen und Hallen zur Verfügung gestanden, auch damit während der Bauzeit die Einsatzkräfte nicht auf einer Baustelle hätten arbeiten müssen.
CDU und SPD hatten sich allerdings für den Bau der Wache auf der „grünen Wiese“, auf dem damals noch unter Naturschutz stehenden Clever Feld, entschieden, da sie dort angeblich schneller und günstiger (13 Mio.) zu bauen wäre. Hier sind die Weichen falsch gestellt worden. Die Kostensteigerung auf mittlerweile 32 Millionen Euro spricht für sich.

Jedoch ist die Formulierung des Bürgerbegehrens zu unbestimmt, unklar und nur sehr schwer zu verstehen:
„Soll vor der rechtswirksamen Unterzeichnung weiterer Verträge zur Errichtung der Feuerwache und des Gerätehauses ein Gutachten über die Grundlagen, die Wirtschaftlichkeit und die standortspezifischen Kosten der Projekte von einem auf den wirtschaftlichen Bau und Betrieb von Feuerwachen spezialisierter Gutachter erstellt werden, so dass die ermittelten Summen die finanziellen Obergrenzen der geplanten Baumaßnahmen darstellen?“

Diese Formulierung wirft viele Fragen auf und könnte zum Eindruck führen, dass der Wähler die Maßnahmen verhindern bzw. korrigieren (Modernisierung o.ä.) könnte. Dem Wähler muss aber genau klar sein, worüber er abstimmt.
Auch wäre eine finanzielle Obergrenze gar nicht haltbar, schon deswegen, da der Markt die Kostenentwicklung steuert. Soll der Bau irgendwann nicht fertig gestellt werden, wenn das Geld aus ist?
Zudem ist die Stadt verpflichtet ihre öffentlichen Aufgaben bezüglich Feuerwehr und Rettungswesen erfüllen.

Weiteres Problem des Begehrens: Der Bau des Gerätehauses in Alt-Erkrath ist schon längst begonnen worden, soll dieser etwa gestoppt werden? Soll etwa ein anderer Standort gesucht werden?

Das Begehren ist leider insgesamt zu spät initiiert worden.