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2010: Integration von Förderschülern an Regelschulen ab 2010

Grundsätzlich begrüßen wir die Bemühung, die Integration von behinderten Schülern an Regelschulen zu fördern, sofern dies für diese Kinder auch von Nutzen ist und die betroffenen Regelschulen dies auch umsetzen können.

Nach Angaben des Kreises ist die moderate "Inklusion" von Förderschülern an Regelschulen in den nächsten 10 Jahren geplant. Ab dem Schuljahr 2010/11 haben die Eltern das Recht (vom Land umgesetztes Bundesgesetz, nachdem die OECD Deutschland für die getrennte Beschulung gerügt hatte) auf wohnortnahe Beschulung ihres behinderten Kindes an jeder Regelschule. Erkrath wird mit der Fröbel-Schule eines von 5-6 "Kompetenzzentren" im Kreis erhalten, welche die Inklusion umsetzen sollen. Das Hauptaugenmerk liegt im nächsten Jahr auf der Inklusion der behinderten Erstklässler an den Grundschulen, dabei wird z.Z. an eine Bündelung dieser Schüler an einigen Schulen gedacht, damit ein Förderschullehrer möglichst viel in einer Klasse/ in einer Schule tätig ist.

Noch nicht klar ist allerdings, wie viel Schüler dies im Endeffekt betreffen wird, da dies insbesondere auch vom Elternwillen abhängen wird. Es ist vorstellbar, dass Förderschulen, wie schon in Langenfeld beschlossen, komplett schließen und die Schüler von dort auf Regelschulen verteilt werden oder deutlich längere Fahrwege zur nächstgelegenen Förderschule antreten müssen.

Insgesamt bestehen viele Fragen:

  • Wie sieht es mit den Realisierungsmöglichkeiten an den Erkrather Regelschulen konkret aus?
  • Wie wird die personelle Situation sein? Wie viel Förderschullehrer werden an den Regelschulen mit wie viel Stunden zur Verfügung stehen?
    Nach Auskunft von Schulrätin Ihle soll dies mit dem jetzigen Förderschul-Personal geschehen. Das Land verzichtet (fast schon großzügigerweise…) darauf, angesichts zu erwartender Schülerrückgänge, den Personalschlüssel zu kürzen. Ob dieser Personal-Pool allerdings ausreichen wird, erscheint mir zweifelhaft. Problem des schon existierenden GU (Gemeinsamen Unterrichts) mit i.d.R. weniger stark förderbedürftigen Schülern: oft sind die Förderlehrer nur stundenweise da, z.B. 8 von 30 Wochenstunden. Was ist mit der Restzeit? Welche Folgen hat dies dann für die gesamte Lernsituation der Klasse? Wer fördern will, muss dies auch personell fördern, da reicht es dann nicht, wenn das Land 2010 in ganz NRW 25 neue Förderschullehrerstellen an Regelschulen schaffen wird, umgerechnet sind das weniger als 0,5 Stellen pro Landkreis/kreisfreie Stadt.
  • Wie werden die Regelschullehrer vorbereitet?
    Bislang ist noch nichts geschehen.
  • Wie werden die Lehramtsstudenten der Förder- und Regelschulen auf die neue zu erwartende Situation vorbereitet?
    Dies ist zwingend notwendig.
  • Konkret für die Stadt als Schulträger ergeben sich zudem Fragen nach baulichen Voraussetzungen: Behindertentoiletten, Aufzüge, u.a. werden notwendig sein. Und wenn in einer stark heterogenen Inklusionsklasse (an einer weiterführenden Schule mit etwa 30 Schülern) differenziert unterrichtet und individuell gefördert werden soll, sind Klassenräume mit angeschlossenem Nebenraum unbedingt nötig.
  • Wird Förderschülern die Beschulung an einer Regelschule generell nutzen?
    Befragt man Sonderpädagogen dazu, so sehen viele dies sehr kritisch.

Es bleibt zu hoffen, dass der Versuch der Inklusion mit Augenmaß umgesetzt, vom Land mit den nötigen Personalmitteln gefördert und für alle Betroffene gelingen wird.

Der Erkrather Schulausschuss wird sich im Mai noch einmal mit dem Thema beschäftigen, in dieser Sitzung soll das Gutachten für den Kreis detailliert vorgestellt werden.

Auf BmU-Initiative hin sollen bis dahin auch alle Erkrather Schulen sowie alle Schulpflegschaften um eine Stellungnahme gebeten werden.