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BmU: Gießwasserzähler auch in Erkrath zulassen - und dadurch Abwasserkosten senken
(Mai 2021)

Wer im Sommer das Leitungswasser zur Gartenbewässerung oder zur Bewässerung von Straßenbäumen verwendet, der muss dafür auch Abwassergebühren bezahlen, obwohl dieses Wasser der Natur zur Verfügung gestellt wird und nicht als Abwasser behandelt wird.

Gerecht ist das nicht.

Will man dies gerecht machen, verlangt die Stadt zum Teil ganz erhebliche Investitionen, um einen extra Zähler im Gebäudekeller zu installieren.

Wie es bürgerfreundlich geht zeigen Hilden und Wuppertal.

Andere machen es einfach, Erkrath macht es schwer, langsam, teuer und falsch.

Schon vom Dezember 2020 datiert ein ausführlich begründeter Antrag der BmU, Gießwasserzähler zu erlauben.

Statt den Antrag ordnungsgemäß auf die Tagesordnung zu nehmen (dazu bedurfte es erst einer Beschwerde der BmU, deren Anträge auch in anderen Fällen schon mal vergessen werden) setzte die Verwaltung für den Betriebsausschuss am 09.06.2021 eine eigene Behandlungsvorlage zu dem Thema auf die Tagesordnung, welche kompliziertere (teurere) Regelungen kennt, aber die einfachere Lösung der im Handel erhältlichen Zapfhahnzähler nicht klar regelt.

Sofern die Verwaltung hier ein „Gerechtigkeitsproblem“ erkennen mag, da eine missbräuchliche Verwendung dieser Technik nicht völlig ausgeschlossen ist, sei sie daran erinnert, dass sie über 10 Jahre lang kein Gerechtigkeitsproblem darin sah, auf unrichtige Flächenermittlung beruhende Gebührenbescheide der Bürgerschaft aufzuerlegen.

Bernhard Osterwind

BmU-Fraktionsvorsitzender

P.S.:Das Nähere ist der Anlage (pdf) und der Sitzungsvorlage zu entnehmen.