Widerspruch gegenüber innogy zur Wärmeabrechnung - Textvorlage


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innogy SE

Postfach 600720 
22207 Hamburg

                                                                                                          Erkrath, den **

 

Betreff: Kundennummer ***,
Widerspruch zur Wärmekostenabrechnung 2018 (Rechnungsnummer***)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Wärmeabrechnung für 2018 und folgenden Jahren widersprechen wir hiermit.

Mit der Erhöhung des Grundpreises von 2017 nach 2018 um 74% (von 26,69 €/kW auf 46,56 €/kW netto) und des Arbeitspreises um 9% (von 6,1148 Cent/kWh auf 6,674 Cent/kWh netto.) ist innogy wieder zu den von der Kartellbehörde überprüften und als zu hoch und missbräuchlich eingeschätzten Preisen zurückgekehrt.

Im Februar 2017 hatte sich innogy (RWE) daher im betreffenden Kartellverfahren verpflichtet, 12,3 Mio. an die Kunden über die Abrechnungen für 2016 und 2017 zurückzuzuzahlen.

Dass innogy nun wieder die überhöhten Preise verlangt, deutet offenkundig darauf hin, dass innogy als Monopolist seine Stellung wieder auszunutzen versucht und dass erneut Missbrauch und Preiswucher vorliegt.
Die Wärmekosten in der Fernwärme in Hochdahl sind im Vergleich mit anderen Energieträgern vor Ort und anderen Fernwärmenetzen in Deutschland unverhältnismäßig teurer.

Auch werden in Hochdahl offensichtlich unterschiedliche Tarife angewendet, wie der Vergleich verschiedener Abrechnungen zeigt, hier fordern wir von Ihnen eine deutliche Preistransparenz: Welche Tarife gibt es zu welchen Bedingungen? Warum werden unterschiedliche Grund- und Arbeitspreise angewandt?

Daher haben wir die Kartellbehörden auch aufgefordert, gegen innogy vorzugehen und für eine marktgerechte und offen nachvollziehbare Preisstruktur im Sinne der Verbraucher zu sorgen. Die Landeskartellbehörde hat eine Preisüberprüfung zugesagt. Je nach Ergebnis erwarte ich eine Rückzahlung der Überzahlungen.

Wir weisen darauf hin, dass wir die von Ihnen angesetzten Abschläge nur unter Vorbehalt zahlen.

 
 

Mit freundlichen Grüßen

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