Widerspruch zum Abschlag 2023

Hier eine Möglichkeit, wie man auf die Abschlagforderungen für 2023 reagieren könnte.

In der Tat ist schon mal sehr erfreulich, dass die Stadtwerke Erkrath den Preisdeckel, der ja erst ab März rückwirkend für Januar und Februar durch den Bund gezahlt wird, vorfinanzieren, um somit nicht die Kundschaft zu belasten. Dies ist schon mal ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem Geschäftsgebahren von e.on.

Trotzdem: Wenn es richtig ist, wie im Widerspruchverfahren zur Abrechnung 2021 gegen e.on argumentiert, dass die Preisanpassungsformel nicht rechtmäßig ist, dann gilt das natürlich auch für die Höhe des Abschlages 2023.

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Und wie schon mehrfach betont: dieses Schreiben ist keinen juristischer Rat, sondern gibt einen Hinweis, dessen Anwendbarkeit jede(r) selber prüfen oder durch einen Juristen des Vertrauens prüfen lassen mag.