Das von der BmU angestoßene Kartellverfahren zwingt E.ON zu Rückzahlungen - aber viele Fragen müssen noch geprüft werden

Für die Jahre 2017-2019 hat die Landeskartellbehörde festgestellt, dass E.ON zu hohe Kosten angesetzt hatte.

E.ON muss nun Rückzahlungen leisten, allerdings nur minimal und nicht für alle Kunden.

Überraschend die Information, dass E.ON drei Preissysteme genutzt hat. Über das für sie gültige Preissystem und eine Wechselmöglichkeit war die Kundschaft nie informiert worden.
Zudem sieht die BmU das Verfahren der Mischpreis- und Clusterbildung durch die Kartellbehörde kritisch, dies führt zu einer ungenauen und fehlerhaften Betrachtung der Preispolitik von E.ON. 
Es bleiben viele Fragen offen.

- Presseerklärung der BmU

zum Bescheid der Kartellbehörde

- Anfrage von Bernhard Osterwind an die Kartellbehörde
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Antwort der Kartellbehörde

Hinweis: Bezüglich der Abrechnung 2021 versucht die BmU erneut ein Preisprüfungsverfahren durch die Kartellbehörde anzustoßen.
Bitte beteiligen Sie sich und senden Ihre Eingabe an die Kartellbehörde, ein Musterschreiben können Sie hier downloaden.