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08.01.2004: Abbau der Aufpflasterung Heinrich-Heine-Straße

Sachkundiger Bürger im UWA
Bernhard Osterwind
Bergstr. 13
40699 Erkrath
Erkrath, 08.01.04

An die Vorsitzende des Umweltausschusses
der Stadt Erkrath
Frau Gabriele Hruschka
Rathaus

Antrag auf Abbau der Aufpflasterung Heinrich-Heine-Straße

Sehr geehrte Frau Hruschka,

die BmU - Ratsfraktion beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

"Lärmminderung auf der Heinrich-Heine-Straße durch Abbau der Aufpflasterung"

für die nächstmögliche Sitzung des Umweltausschusses.

Wir stellen hierzu folgenden Sachantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2004 die Aufpflasterung auf der Heinrich-Heine-Straße zu entfernen.

1988 baute die Stadt Erkrath gegen den Willen der BmU-Fraktion einen Kreisverkehr mit Kreisinsel von ca. 3 m Durchmesser und eingepflanztem Baum („Rondell“) im nach Westen abknickenden Teil der Heinrich-Heine-Straße an der Einmündung eines Seitenastes. Die Maßnahme wurde mit der Notwendigkeit zur Verkehrsberuhigung begründen. Ein Teil der Anlieger hat diese Maßnahme durch Erschließungskosten mitfinanziert. In einem Fall zog die Verwaltung den Erschließungskostenbescheid vor Abschluss eines Verwaltungsgerichtsverfahrens zurück.

Das "Rondell" wurde zwischenzeitlich nach über zehn Jahren wieder demontiert und der Baum entfernt, da kein Nachweis möglich war, daß die Straße befahren werden kann, ohne private Flächen durch Überfahren in Anspruch zu nehmen. Der Straßenverkehr wird durch die verbliebene Restaufpflasterung nach wie vor nicht weiter beruhigt, da in einer Entfernung von rund 25 m eine 90-Grad- Kurve den Verkehrsteilnehmer zu einer moderaten Geschwindigkeit zwingt.

Die Aufpflasterung bewirkt durch Überfahren von PKWs die Anlieger störende Plopp- und Klackgeräusche, das Überfahren von LKWs und Kleintransportern je nach Ladung laute Knall- und Scheppergeräusche.

Nach dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz (7 A 10095/99) muss die Gemeinde bei der Planung von Verkehrsberu-higungsbauten die Interessen der Anlieger berück-sichtigen. Geschieht das nicht, muss die Maßnahme rückgängig gemacht werden. Die Gemeinde hatte in einer Tempo 30-Zone vor dem Haus des Klägers eine Fahrbahnerhö-hung aus Pflastersteinen gebaut. Der Anlieger klagte daraufhin. Die Lärmbelästigung in seiner Wohnung sei deutlich gestiegen, weil die Autofahrer erst vor der Schwelle bremsten und danach wieder beschleunigten. Zudem seien die Abrollgeräusche we-sentlich lauter. Das Gericht gab dem Kläger recht. Die Gemeinde habe die Frage der Lärmbelästigung für die Anlieger nicht ausreichend geprüft.

In der Vergangenheit haben sich unmittelbare Anlieger vergeblich bei der Verwaltung für einen Rückbau eingesetzt, so daß nunmehr eine politische Entscheidung zu Gunsten der Anlieger notwendig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Klinkhammer-Neufeind & Bernhard Osterwind

Als unmittelbar betroffene Anlieger haben wir das Anliegen der BmU-Fraktion zustimmend zur Kenntnis genommen:
[Unterschriften der Anlieger]