Bürgerbegehren Neanderhöhe unzulässig? - BmU regt daher einen Ratsbürgerentscheid an
März 2019

Die BmU-Fraktion hat sich am 18.03. erstmals mit der Auskunft beschäftigt, dass das Bürgerbegehren „Schützt die Neanderhöhe“ unzulässig sei.  Dies hat eine Auskunft des Städte- und Gemeindebundes ergeben.

Vorbehaltlich eines anderen Ergebnisses der näheren Überprüfung dieses Urteils durch ein zweites, detailliertes Rechtsgutachten ist die BmU-Fraktion zu folgender Einschätzung gekommen.

Die BmU wird sich bei der Abstimmung über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens am 21.03. der Stimme enthalten. Eine Zustimmung zum unzulässigen Bürgerbegehren würde die Rechtmäßigkeit trotzdem nicht herstellen, eine Ablehnung würde den Vertrauensschutz, den die Bürger auf die anderslautend zustimmende Beratung durch die Stadtverwaltung stützen können, schwer erschüttern.

 

Stattdessen wirbt die BmU-Fraktion bei den anderen Fraktionen und Ratsmitgliedern um Zustimmung zu einem Ratsbürgerentscheid, welcher die Frage: „Sollen die städtischen Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Neanderhöhe verkauft werden?“ gleichzeitig mit der Europawahl den Bürgerinnen und Bürgern Erkraths vorgelegt werden. Dieser müsste vom Rat mit 2/3-Mehrheit beschlossen vorgelegt werden.

Die Begründung und rechtskonforme Ausgestaltung des Ratsbürgerentscheides soll von der Verwaltung mit Hilfe eines Fachanwaltes ausgearbeitet werden. Er dient dem Zweck eine Entscheidung durch die Bürgerschaft in einer wichtigen Frage, in welcher es kontroverse Auffassungen im Stadtrat gibt, herbeizuführen.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer Unterschrift gezeigt, dass sie zum Thema Neanderhöhe gehört werden wollen.
Die BmU will dies nicht verhindern - wie dies mitunter in den dissozialen Medien herumgeistert -, sie will die Bürgerbeteiligung mit dieser Initiative ausdrücklich ermöglichen, sollte sich das Bürgerbegehren als unzulässig herausstellen.