Nach Bürgerbegehren auch Ratsbürgerentscheid unzulässig
- Ratssondersitzung am 10.04.2019

Der von der BmU vorgeschlagene Ratsbürgerentscheid zum Thema Neanderhöhe musste von CDU, SPD und BmU abgelehnt werden.

Die BmU hatte sich in der vergangenen Ratssitzung, in der das Bürgerbegehren durch CDU und SPD -bei Enthaltung der BmU- als unzulässig abgelehnt worden war, in einem sorgfältig ausgearbeiteten Antrag für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides und die Beratung durch eine Fachanwaltskanzlei ausgesprochen, um auf diesem Wege doch noch einen Entscheid durch die Bürger herbeiführen zu können und die aufgekochte Stimmung zu befrieden.
Unsere Hoffnung, dass unser Formulierungsvorschlag deswegen zulässig sein könnte, da es sich bei dem Bplan Neanderhöhe um eine Angebotsplanung und nicht um einen Vorhaben- und Erschließungsplan handelt, wurde durch das Gutachten des Fachanwalts allerdings enttäuscht. In diesem wird deutlich gemacht, dass auch die zeitweise (sowohl ein erfolgreiches Bürgerbegehren als auch ein erfolgreicher Ratsbürgerentscheid hätten bloß aufschiebende Wirkung für 2 Jahre gehabt) Verhinderung des Verkaufs von Flächen als Verhinderung der Erfüllung eines Bebauungsplanes und damit nach §26 der Gemeindeordnung als unzulässig zu werten sei.

Dass die BmU zu Beginn der Ratssitzung das Zurückziehen des Antrages erklärt hat, darf nicht als kampfloses Einknicken oder gar „Trickserei“ (Grüne) verstanden werden. Angesichts des ausführlichen Rechtsgutachtens sowie den Ankündigungen von CDU und SPD, dem Ratsbürgerentscheid (der ein 2/3-Mehrheit benötigt hätte) nicht zuzustimmen, wollten wir pragmatisch nur eine an dieser Stelle unnötige und über-emotionale Debatte vermeiden. Wie schrieb Peter Knitsch in facebook: Die Position der BmU sei „nicht hinzunehmen“. So wie es dann leider auch in der Ratssitzung tatsächlich stattfand. Die Bürger akzeptierten die Entscheidung der übergroßen Mehrheit des Rates nicht und störten wiederholt den Sitzungsablauf. Während der Sitzung wurden durch den Bürgermeister sogar Zuhörer des Saales verwiesen, da sich diese nicht an die Regeln einer Ratssitzung gehalten hatten.

 

Eine von den Grünen beantragte Bürgerbefragung wurde von CDU, SPD und BmU abgelehnt, eine „freiwilliger Bindung“ des Ratsmitgliedes an das Ergebnis der Befragung, wie von den Grünen gefordert, ist aus Sicht dieser großen Mehrheit nicht rechtens.
Die Bürger haben die direkte Entscheidung bei einem Bürgerbegehren oder Ratsbürgerentscheid bzw. (indirekt) bei dem Wahlen zum Stadtrat, das gewählte Ratsmitglied darf laut §43 der Gemeindeordnung jedoch nicht in der Freiheit seines Mandats eingeschränkt werden, es muss ausschließlich anhand seiner inhaltlichen Erkenntnisse und Abwägungen seine Entscheidung fällen. Eine Befragung kann nur unverbindlich sein, sie ist nicht unbedingt repräsentativ und es ist auch nicht zu erwarten, dass sich die Abstimmungsverhältnisse (25:15 in geheimer Abstimmung für den Bplan) danach signifikant ändern würden. Auch die Befragung würde der Bürgerschaft fälschlicherweise suggerieren, dass sie über den Bplan entscheiden könnte oder der Plan aufgehoben wäre. Der Ärger einiger Bürger wäre dann nur noch größer.
Außerdem handelt es sich auch bei dieser Befragung wieder um einen Umgehungsversuch von §26 und muss dann konsequenterweise als unzulässig angesehen werden.
Und wenn im Antrag der Grünen erklärt wird, dass die Mehrheit des Rates das Bürgerbegehren „zu Unrecht“ abgelehnt hätte, zeugt dies nicht davon, dass sie bei den anderen Fraktionen um Zustimmung für den Antrag werben wollten.

 

Sehr problematisch ist die Wortwahl, insbesondere aus den Reihen der NSG und der Grünen, die offensichtlich dazu gedacht ist, die Stimmung anzuheizen. Hier wird immer wieder suggeriert, die Bürger würden „hinters Licht geführt“, die Argumentationen der Anderen bzw. von Fachanwälten seien „merkwürdig“ bzw. „höchst zweifelhaft“, die Diskussion um den Bplan Neanderhöhe sei „plötzlich“ gekommen (in Wahrheit war dies seit und während der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptesauf der Agenda). Und es wurden und werden immer wieder unrichtige Behauptungen aufgestellt:
-die Flächenangaben der neu zu erschließenden Flächen statt mit 3,4 mit 8 ha angegeben,
-dass Erkrath kein Einnahmeproblem hätte,
-dass genügend Leerflächen in Unterfeldhaus existieren würden.
Ein Blick in die FAQ-Sammlung der Stadt im Ratsinformationssystem zu diesem Thema macht dies deutlich.
Oder es werden Nebenargumentationslinien eröffnet, wie Biotop-Schutz (die zu bebauende Fläche ist kein Biotop, sondern ein konventionell bewirtschafteter Acker, ein Bewirtschaftungstyp, der als eine Ursache des Artensterbens gilt) oder Verlust von Flächen für die Nahrungsmittelproduktion (dort wird in großen Teilen zur Zeit Pferdefutter angebaut). Die Fläche gehört auch nicht zum beschlossenen Biotopvernetzungsplan der Stadt. Die ökologischen Verhältnisse in Erkrath werden sogar verglichen mit der aktuellen Situation verbessert, da mehr als der ursprünglich geforderte ökologische Ausgleich geleistet wird. Zum Teil an gleichem Ort, da die massive, neu zu errichtende Hecke tatsächlich Biotopvernetzungsfunktionen erfüllen wird.

Statt sachlicher Diskussion wurde und wird immer wieder Öl ins Feuer gegossen.
Und die Grünen, die heute „undemokratisches“, „lächerliches“, „unakzeptables“, „nicht hinzunehmendes“ Verhalten monieren, sollten sich dabei an ihrem eigenes Verhalten messen, als sie 1994 in namentlicher Abstimmung gegen (!) die Durchführung des Bürgerbegehrens „Keine Gesamtschule in Erkrath“ gestimmt hatten. Begründung: die Gemeindeordnung verböte das. Damals lag kein Rechtsgutachten vor und die Abstimmung ging 20:19 gegen die Durchführung des Bürgerentscheides aus.
Beim Bürgerbegehren bezüglich der Stromnetzübernahme stimmten die Grünen sogar dagegen, dass eine Briefwahl ermöglicht wird, was eigentlich demokratischer Standard ist.

 

Die BmU wird immer zulässige Bürgerbegehren unterstützen, auch wenn diese inhaltlich eventuell nicht unserer Überzeugung entsprechen, unverbindliche Bürgerbefragungen als „Meinungsumfrage“ sehen wir aber insgesamt kritisch. Man muss sich nur einmal überlegen, was z.B. bei einer Befragung „Sind Sie für den Zuzug weiterer Flüchtlinge nach Erkrath?“ 2017 herausgekommen wäre. Volkszorn ist schnell mal durch Übertreibungen, Fortlassungen, Falschdarstellungen entfacht, um auf der Flamme das eine oder andere Süppchen zu kochen.

 

Die Enttäuschung und den Unmut bei der sehr engagierten Bürgerinitiative NSG und bei den Unterschriftengebern über das Nichtzustandekommen des Bürgerentscheids ist nachvollziehbar.
Allerdings muss hier auch die Frage gestellt werden, wer Verursacher dieses Unmutes ist.
Es bleibt festzustellen, dass die Initiative NSG einerseits ihre Unterschriftenaktion früher hätte starten müssen, nämlich vor dem Aufstellungsbeschluss, vor der Einleitung des Bplanes. Und andererseits ist die NSG, wie einer ihrer Sprecher in der Ratssitzung am 10.4. auch öffentlich -im Nachhinein- zugab, mit einer unzulässigen Fragestellung angetreten. Und dass Bürgermeister und Verwaltung lange Zeit die Formulierung des Begehrens für rechtskonform erklärten und erst auf Nachfrage fachlichen Rat einholten, ist das andere schwere Versäumnis.

Das Ratsmitglied, das einen Eid auf das Wohl der Stadt und Recht und Gesetz geleistet hat, und dieses auch ernst nimmt, bleibt keine andere Wahl, es darf etwas Unzulässiges nicht für zulässig erklären, auch dann nicht, wenn er die Sache für gerecht und richtig hält. Und gerade der Eid auf das Wohl der Stadt ist es ja, dass die BmU nach langem Abwägen dem Kompromiss-Bplan Neanderhöhe zugestimmt hat. Neben anderen finanzpolitischen Maßnahmen ist eben auch die Ansiedlung weiterer gewerbesteuerkräftiger Unternehmen notwendig, wenn wir die Haushaltsschieflage ausgleichen und Geld für den Ausbau der Kinderbetreuung, die Sanierung der Schulen/Turnhallen, VHS, Musikschule, Bürgerbüros, Bibliotheken und Zuschüsse für Vereine, Soziales (u.a.) zur Verfügung haben wollen.
Allein das jüngste Urteil, das die Stadt Monheim bei der Umlage der Kosten der Förderschulen erwirkt hat, belastet die Stadt Erkrath jährlich zusätzlich mit einer halben Million Euro. Es wird auch 2022 keine schwarze Null im Haushalt geben und zudem werden sich die Investitionskredite von 38,5 auf 86,2 Millionen Euro mehr als verdoppelt haben. Jeder der sich eine Meinung zum Thema Neanderhöhe bilden möchte, sollte dies wissen und berücksichtigen.