Februar 2007: Verspätungen im SPNV (Schienenpersonennahverkehr)

Antrag der UWG-ME Fraktion an den Kreistag

Die Fraktion der UWG-ME bittet um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Verspätungen im SPNV (Schienenpersonennahverkehr)

für die nächste Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Öffentlichen

Personennahverkehrs und beantragt:

  • Der Ausschuss stellt fest, dass die Leistungen des SPNV unzulänglich sind und nicht den Verträgen entsprechen.
  • Die SPNV Umlage an den VRR wird zunächst um den Betrag gekürzt, der von den Städten wegen mangelhaften Beschwerdemanagements (seitens des SPNV) und unzureichender Transportleistung zurückbehalten wird.

Begründung:

Der Rat der Stadt Erkrath hat am 26.10.06 fast einstimmig beschlossen, dass die Haushaltsmittel für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) solange nicht an den Kreis zu zahlen, bis die zuständigen Verkehrsträger die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit und sonstigen Qualität im zuständigen Ausschuss erläutert haben.

Dies wurde mit einer erneuten Einladung in den Fachausschuss des Rates der Stadt Erkrath zu

einem beliebigen Termin verbunden, nachdem die DB mehrfachen Einladungen nicht gefolgt ist.

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung konnte einmütig festgestellt werden, dass der weit überwiegende Teil der Züge in Erkrath ausfällt oder unpünktlich ist. In den schriftlichen Einlassungen der DB aus Anlass der Terminabsage wird u.a. dargelegt, dass die Unpünktlichkeit strukturelle Gründe hat. Aufgrund der Linienstruktur (Länge der Linien, Benutzung derselben Gleise, zum Teil Eingleisigkeit) sei es unter normalen Umständen gar nicht möglich, pünktlich zu fahren. Kleinere punktuelle Unregelmäßigkeiten würden so strukturbedingt zu umfassenden Pünktlichkeitsproblemen führen.

Aus dieses Aussage folgt, dass

  1. die Bahn ihren vertraglichen Pflichten gar nicht nachkommen kann,
  2. die aktuellen Pönalien ihre beabsichtigte Wirkung verfehlen.

In dieser Situation sollte es selbstverständlich sein, dass sich die DB wie der VRR dem regen

Informationsaustausch mit den betroffenen Kommunen stellen. Mit dem ungewöhnlichen Beschluss des Rates will die Stadt Erkrath dieser Selbstverständlichkeit Nachdruck verleihen.

Zu befürchten ist, dass nun der Kreis Mettmann versucht, trotz dieses Beschlusses, das Geld von der Stadt Erkrath im März 2007 (nächste Fälligkeit) einzutreiben und in voller Höhe an den VRR abzuführen.

Die UWG-ME beabsichtigt mit diesem Antrag, Einmütigkeit im Kreistag darüber herzustellen, dass in dem vorliegenden Fall, aber auch in allen ähnlich gelagerten Fällen, der Kreis die entsprechend ausfallenden Mittel zunächst so lange nicht an den VRR weitergibt, bis dem Begehren eines Dialoges entsprochen wird.

Die rechtlichen Verhältnisse zwischen VRR und Kreis auf der einen und zwischen dem Kreis und den Städten sind uns bekannt.

Insgesamt kann die Beratung erneut die Feststellung der politischen Vertretung des Kreises Mettmann zum Ausdruck bringen, dass die aktuelle Beförderungsleistung im SPNV ungenügend ist.