03.12.2009: A3 bekommt dritte Spur ohne Flüsterasphalt

Die Stadt Erkrath möchte zur Reduzierung des Autobahnlärms die Verwendung offenporigen Asphalts durch den Landesbetrieb Straßenbau erreichen. Deshalb hat sie den Antrag eines Anwohners auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Ausbau des Beschleunigungsstreifens am Autobahnkreuz Hilden unterstützt, weil dort anderes Material vorgesehen ist. Dieser Antrag wurde am 03.12.2009 vom Oberverwaltungsgericht in Münster abgelehnt. Das Gericht ist der Auffassung, dass die Ansprüche von Anwohnern auf Lärmschutz regelmäßig noch in einem Hauptsacheverfahren verfolgt werden könnten und deshalb grundsätzlich nicht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes rechtfertigen würden.

Dazu Bernhard Osterwind (BmU):
"Der Lärm an der A3 ist gesundheitsschädlich hoch. Wieder zeigt sich, dass Gerichte nur bedingt politische Fehler ausbügeln können. Seit über 20 Jahren versprechen Parteien, vor allem die CDU eine Besserung der Situation. Die Verantwortlichen in der Landesregierung und Bundesregierung, die Landtags- und Bundestagsabgeordneten haben nur wohlgesetzte Worte für die Bevölkerung übrig. Der gesundheitsschädliche Lärm bleibt. Die politische Lösung des Problems bleibt aus. Mit dieser Entscheidung wird es schwerer, bei Erneuerung der Fahrbahndecke der A3 den Flüsterasphalt zu erreichen, denn die 3. Spur, die nun ohne Planfeststellungsbeschluss kommt, wird man kaum nach kurzer Zeit wieder abfräsen wollen. Wir werden unsere Konsequenzen bei den Landtagswahlen zu ziehen wissen."