07.07.2011: Wann wird das Radverkehrskonzept ursprünglich?

Glosse

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Werner,

Sie werden heute (07.07.2011) in der Rheinischen Post (Anlage) zitiert: "Was das Radwegekonzept und die Querungshilfen betrifft, so habe der Amtsleiter bei den Haushaltsplanberatungen erklärt, dass diese ursprünglich nicht vorgesehenen Maßnahmen nur erledigt werden könnten, wenn dafür andere gestrichen würden."

Wer muss was, wann, wo tun, damit z.B. das Radverkehrskonzept und die Querungshilfen die Adelung als „ursprünglich“ und damit eine Realisierungschance bekommen?

Ist ursprünglich auf die Zeit, einen Ort oder Personen bezogen?

Auf die Zeit als "Ursprung" kann die Bemerkung nicht bezogen sein, denn die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes ist in der 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr der Stadt Erkrath im letzten Jahrzehnt am 20.05.2008 (Antragstellung 26.12.2007) noch zu Zeiten der seligen "guten alten Zeit", der Schwarzgelben Rathauskoalition beschlossen worden.

Könnte ein Ort als „Ursprung“ gemeint sein? Sicher nicht, das Radverkehrskonzept ist an allen in Frage kommenden Orten beschlossen worden: Im Rathaus, im Bürgerhaus (im Versammlungsraum 3), sogar in der Stadthalle! Mehr geht nicht in Erkrath. Oder hätten wir es doch mal über der Fundstelle des Neandertalers probieren sollen?

Mangelt es an der richtigen Person als "Urquell" der Idee? Nun, alle Ratsfraktionen haben zumindest einmal zugestimmt.

Bleibt nur einer übrig:

"Ur" sind Sie, der Bürgermeister, "Mister Verwaltung" höchstpersönlich ;-)

"Sollte Bernhard Osterwind der Meinung sein, einzelne Bereiche würden vernachlässigt, hätte die Ratsmehrheit die Möglichkeit, eine Reihenfolge nach Prioritäten zu beschließen... Auch zusätzliche Stellen werden nicht vom Bürgermeister geschaffen, sondern vom Rat durch einen Stellenplan". (so werden Sie in der RP sinngemäß wiedergegeben).

Zu 1) Alle Maßnahmen der Stadt nach einer Bearbeitungsreihenfolge in den Ausschüssen und im Rat zu priorisieren hätte ebenfalls nur den Sinn, die (im übrigen ehrenamtlich arbeitende) Politik jahrelang mit Bürokratie und Zänkerei zu beschäftigen, ohne eine Maßnahme für das Wohl Erkraths umsetzen zu können.

Zu 2) Zusätzliche Stellen haben wir Ihnen beim letzten Stellenplan gegeben. Um das Ordnungsamt mit einer "vollen" Stelle besetzen zu können (so Ihre Urbegründung), haben wir auf Ihre Bitte hin den Stellenplan um eine weitere halbe Stelle erweitert.

Ergebnis: Die Leitung des Ordnungsamtes ist auf eine halbe Stelle reduziert (!) worden. Das ist der casus belli, welcher allein schon ihre fraglichen Einlassungen gegenüber der RP widerlegen.

"Ur" sind eben Sie.

Der Bürgermeister muss dem Rat vorlegen, wenn seine fleißigen Mitarbeiter das geforderte Pensum bei guter Organisation und Führung bei billigem Ermessen nicht leisten kann und der Rat deswegen den Stellenplan erweitern muss. Diese Vorlagen gibt es nicht. Also:

"Ur" übernehmen Sie!

Mit besten Grüßen

Bernhard Osterwind
Bergstraße 13
40699 Erkrath