CDU und SPD verhindern Verbesserungen für die Verkehrsberuhigten Bereiche
03.09.2019

Mit ihren Anträgen am 3.9.2019 im Ausschuss für Planung-, Umwelt und Verkehr zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in den verkehrsberuhigten Bereichen in Erkrath war die BmU kaum erfolgreich.

Verwaltung und eine CDU-SPD-Mehrheit haben aus dem schweren Unfall im Kirchberg, bei dem ein Smart mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Vorgarten geschleudert und umgestürzt war, nicht gelernt.

Dass die Schrittgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird und gehandelt werden muss, ist Ansicht vieler Betroffener, im Widerspruch zur Verwaltung, die sich darauf beruft, dass ein Oberlandesgericht vor 14 Jahren selbst 15 km/h noch für zulässig erachtet hat, und die Position vertritt, dass kaum gerast würde. Christian Ritt (BmU) kritisierte diese Sichtweise durch Hinweis auf die Erfahrung der Anwohner und auf andere Gerichtsurteile, so z.B. OLG Düsseldorf 2017, das von maximal 4-7 km/h ausgeht.

Leider folgten nur die Grünen der Argumentation der BmU, dass neben einer erläuternden Zusatzbeschilderung „Schritt fahren!“ an den Einfahrten zu den verkehrsberuhigten Bereichen insbesondere durch die Installation von mit den Anwohnern abgestimmten Temposchwellen die Verkehrssicherheit erhöht werden müsste. Die Chance, gerade durch den Test neuartiger, flacher Temposchwellen, welche ohne zu bremsen mit 10-15 km/h überfahren werden können, in den verkehrsberuhigten Zonen und in entsprechender Version in den 30er-Zonen das zu schnelle Fahren einzudämmen, wurde nicht ergriffen.

Die BmU konnte am Ende nur erreichen, dass die ausgewerteten Ergebnisse der Geschwindigkeitsmesstafeln in Zukunft dem PlUV vorgestellt und die Kreisverkehrsbehörde und Polizei zu mehr Kontrollen angehalten werden sollen.