S-Bahn-Vertrag von 1978 kündigen
Dezember 2019

Wie gestaltet Erkrath die Verkehrswende des ÖPNV für Ein- und Auspendler?

Im Zusammenhang mit der Einführung des S-Bahnverkehrs wurde im Jahr 1978 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Bundesbahn (jetzt: Deutsche Bahn AG) ein Durchführungsvertrag geschlossen. In § 1 dieser Vereinbarung wurde festgeschrieben, dass mit Aufnahme des S-Bahn-Betriebes konkurrierende Verkehrslinien eingestellt werden. Weiterhin wurde vereinbart, dass keine konkurrierenden Linien neu eingerichtet werden. §10 dieses Vertrages bestimmt außerdem, dass die DB nach der Fertigstellung der S-Bahn einen 20-Minuten-Grundtakt anbieten wird. Der Durchführungsvertrag und die vorgenannte Vereinbarung wurden nicht befristet. Eine Kündigungsklausel existiert nicht.

Ein Zitat des VRR Chefs Lünser zum aktuellen Fahrplanwechsel besagt das folgende:

"Wir halten die Taktverdichtung auf der bestehenden Infrastruktur für dringend nötig. Denn in den letzten 20 Jahren haben wir die Zugleistung auf der Schiene zwar um 35% erhöht, die Beförderungsleistung jedoch hat um 85% zugenommen. Die Züge werden also immer voller und darauf müssen wir reagieren. Das, was die Infrastruktur ohne bauliche Erweiterung gerade noch zulässt, steckt in dieser Taktumstellung. Denn im Grunde fahren wir ja auf der gleichen Infrastruktur wie vor 30 Jahren."

Gemeint war insbesondere die Umstellung des VRR auf den 15 Minuten Takt. Wenn Sie sich die neuen Fahrpläne der S8 ansehen, werden sie aber weiterhin den 20 Minuten Takt finden. (Quelle: https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/Baustellen/NRW_Fahrplan2020.PDF) Der Vertrag gibt das ja in §10 so vor.

Konkret: Wie gestaltet Erkrath die Verkehrswende des ÖPNV für Ein- und Auspendler unter den Rahmenbedingungen eines Vertrags, der einen 20-Minuten-Grundtakt fest vorschreibt und keine konkurrierenden Linien zulässt?

Der Vertrag ist scheinbar ein wichtiger Grund, weshalb Erkrath im Gegensatz zu Neuss, Meerbusch, Duisburg, Krefeld und Ratingen (Hilden) niemals an die Stadtbahn angeschlossen wurde. Der Ausbau der Stadtbahn wird von NRW zusätzlich mit 1 Mrd. gefördert. Wir haben aber keine, also erhalten wir auch nichts. Nur mit der S-Bahn kann die Verkehrswende in Erkrath niemals bis 2030 gelingen. Bereits heute sprechen die Fahrgäste von Kuschelzügen oder Viehtransportern. Die Grenzen des Machbaren unter den Regelungen des Vertrags sind schon lange erreicht. Der Vertrag widerspricht im Übrigen allen heutigen Regelungen zum Wettbewerb der DB mit bspw. Abellio oder der Ruhrtalbahn.

Erkrath sollte auf Aufhebung dieses Vertrags klagen!