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Bericht aus dem Rat am 8.10.2020

Die letzte Sitzung in dieser Amtsperiode hatte nur Bebauungsfragen zum Thema.

So wurde die Offenlegung des Bebauungsplanes für das Schulzentrum Sandheide bei Gegenstimmen der Grünen beschlossen. Die BmU hat zugestimmt, da sie dem Wiederaufbau der Grundschule Sandheide  aus pädagogischen und versicherungstechnischen Gründen zügig den Weg öffnen will.
Allerdings bleibt sie bei ihrer Kritik, dass auf dem Campus nun auch die Förderschule untergebracht wird.
Zum einen wäre bei einem Neubau nur der abgebrannten Grundschule Sandheide kein neuer Bebauungsplan notwendig geworden, das Projekt hätte deutlich schneller umgesetzt werden können.
Zum anderen ist es pädagogisch zweifelhaft, dass die Förderschüler von Klasse 5 bis 10 auf dem Campus Sandheide beschult werden und nicht Kontakt zu Gleichaltrigen bekommen.
Außerdem wird das Gelände nun so eng bebaut, dass der kleine Waldzug im Mitleidenschaft gezogen und die Bedenken des Denkmalschutzes hinsichtlich der Nachbarschaft zur Heilig Geist Kirche nicht berücksichtigt wird. Auch stellt sich die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, einen Bolzplatz auf das Dach eines Gebäudeteils zu setzen.


Am Beispiel des Bauvorhabens Düsseldorfer Straße 1 plädiert die BmU dafür, dass die Stadt ihre Planungshoheit nicht aufgeben darf.
Der Einspruch von Grünen und BmU zu einer Entscheidung des PlUV wurde durch CDU und SPD im Rat  abgewiesen. Grüne und BmU wollten das Projekt nicht verhindern, hatten allerdings  die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefordert, in dem der Einfluss der Stadt bezüglich sozialem Wohnungsbau, Geschosshöhe, Klimaschutz und Denkmalschutz (des benachbarten Landschaftsparkes) deutlich größer wäre. Dass hier vor Jahren ein Bebauungsplan aufgehoben worden war, ohne ihm eine Neuplanung folgen zu lassen, rächt sich jetzt und der Investor kann nach §34 einen Bauantrag stellen.
Die BmU fordert schon seit einiger Zeit einen Grundsatzbeschluss, dass Kriterien für künftige Baumaßnahmen aufgestellt werden. Dann wissen Bauherren sofort, woran sie sind.

Im nichtöffentlichen Teil ging es lange um den Verkauf eines Grundstückes auf der Neanderhöhe.

Aufgrund der Nichtöffentlichkeit kann hier nur Grundsätzliches gesagt werden. Die BmU unterstützt keine Vergaben, welche nicht dem Prinzip eines Premiumgebietes entsprechen, die Kriterien –sehr gewerbesteuerkräftiger Betrieb, Arbeitsplätze und Zukunftsperspektive- müssen erfüllt sein. Auch verlangt die BmU, dass die Verkaufsverträge dem Rat nicht-öffentlich vorgelegt werden und das Rückkaufsrecht -bei eingestellter Nutzung des Geländes- einwandfrei geregelt wird.
Wenn es nun zu einer Mehrheit für den Verkauf gekommen ist, lag das nicht an der BmU. Dafür wurde die Neanderhöhe nicht geplant.