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Ratten in der Stadt! - Was tun gegen die Rattenplage?
Stand Mai 2020

Ratten in der Stadt werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern mit Ekel empfunden. Im Durchschnitt rechnet man in einer Stadt mit einer oder zwei Ratten pro menschlichem Einwohner. Ausrottbar sind sie nicht. Neben dem von einigen Zeitgenossen nicht geteilten Ekel gegenüber Ratten ist es aber Tatsache, dass die Ratte ähnlich wie die Taube tatsächlich ein möglicher Überträger von verschiedenen, z.T. gefährlichen Krankheiten ist. Trotz der zunehmenden Zahl von Meldungen an die BmU über Ratten im Stadtgebiet, ist bis heute kein Fall bekannt, dass jemand in Erkrath durch eine Ratte ernsthaft erkrankte. In NRW gab es aber derartige Fälle.

Der Populationsdruck der Ratten soll möglichst gering gehalten werden, damit die Ratten nicht aus ihrem angenommenen Lebensraum, der Kanalisation, in die Häuser und Gärten gedrängt werden. Die Vermehrungsrate der Ratte (ein Weibchen kann theoretisch bis zu 800 Nachkommen pro Jahr haben) ist unmittelbar abhängig vom Nahrungsangebot! Ratten fressen praktisch alles. Gegartes ist ein besonderer Leckerbissen. Horrorberichte, dass Ratten aus Toilettenschüsseln springen, sind unwahrscheinlich und nur denkbar, wenn Ratten durch extremen Populationsdruck ihren Lebensraum verlassen müssen. Das soll allerdings auch in Erkrath schon vorgekommen sein.

Empfehlungen der BmU

  • Keine Speisereste in die freie Natur! (nie Tierfutter – Katzenfutter - draußen auslegen)
  • Keine Speisereste in die Toilette! (Sie spülen direkt der Ratte vor den Mund, Ratten können der Duftspur einer Suppe bis zur Quelle folgen)
  • Keine Taubenfütterung / Entenfütterung ! (Sie füttern die Ratten mit)
  • Decken Sie auf dem Kompost Speisereste dick mit Grasschnitt oder ähnlichem Material ab und sichern Sie den Kompost durch engmaschigen Kaninchendraht.
  • Verschließen Sie Mülltonnen/Biotonnen gut.
  • Begegnen Sie einer Ratte: Wahrscheinlich hat sie mehr Angst als Sie. Nur Ratten, die in die Enge getrieben werden, beißen. Werden Sie gebissen: auf jeden Fall sofort zum Arzt! Er kann möglichen, unangenehmen Folgen vorbeugen.
  • Lassen Sie Profis ran: Informieren Sie das Ordnungsamt der Stadt Erkrath über Rattenbefall im öffentlichen und privaten Raum. Bei Privatgrundstücken war ab 01.01.2017 der Grundstückseigentümer verpflichtet (!), auf eigene Kosten eine wirkungsvolle Bekämpfung durchzuführen. Dagegen hat sich die BmU zunächst vergeblich, dann mit Erfolg gewehrt. Inzwischen übernimmt auch die Stadt wieder die Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken.

 

Für Erkrath wird die Rattenbekämpfung über den Kreis Mettmann koordiniert. Dieser organisiert die Bekämpfungsmaßnahmen zum Zwecke größtmöglicher Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Ratten sind "tierische Schädlinge" nach dem Bundesseuchengesetz. Wenn Sie eine Ratte beobachten, dann melden Sie Ihre Beobachtung unter Nennung des Ortes dem Ordnungsamt (Tel.: 0211 24073209 oder ordnungsamt@erkrath.de) der Stadt Erkrath. Die Meldungen schwankten zwischen 100 und 150 Beobachtungen pro Jahr. Halten Sie auf jeden Fall Kinder und Haustiere von dem Gift fern. Private Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, eine wirkungsvolle Rattenbekämpfung durchzuführen.

Die Kosten der intensivierten Rattenbekämpfung (Belegung der Kanäle mit Gift) wird auf die Abwassergebühren umgelegt.

Rattenkadaver nicht von Haustieren (Katzen) fressen lassen. Kadaver unerreichbar für Kinder und Tiere entsorgen. Ob auch Kleinsäuger wie Igel, Eichhörnchen durch Rattengift betroffen sein können, ist fraglich und hängt von der Sachkunde des Anwenders ab. Die BmU empfiehlt, die Vorbeugung (s.o.) stärker zu beachten.

Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie auf „eigene Faust“ chemische Bekämpfungsmittel anwenden wollen! Achten Sie genau auf die jeweils gültigen Bestimmungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Erkrath. Gießen Sie niemals brennbare Flüssigkeiten in Gully oder Ausguss: Sie gefährden sich, die Umwelt und erzeugen Explosionsgefahr!