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16.01.2007: NRZ - Mein Freund der Baum

Warum die Platanen an der Max-Planck-Straße fallen sollten, obwohl ein Eilverfahren anhängig war, beschäftigt die Gemüter. Dabei geht es längst nicht mehr ums Straßengrün.

ERKRATH. Warum können zwei Straßenbäume in Erkrath zu einer solchen Bedeutung gelangen? In der Diskussion um die Vorgänge auf der Max-Planck-Straße sind die Platanen längst zu Statisten geworden. Gestern spielten die umstrittenen Pflanzen an der Max-Planck-Straße einmal mehr eine Rolle im Ausschuss Planung, Umwelt und Verkehr: Wie berichtet, hatte vor wenigen Tagen zunächst die Polizei, dann das Verwaltungsgericht die von der Stadt angeordneten Fällarbeiten gestoppt. Per Dinglichkeitsantrag wollten die Grünen das Thema auf die Tagesordnung hieven - sie scheiterten erwartungsgemäß an den Gegenstimmen von CDU und FDP, damit wandert das Thema in die nächste Sitzung.

Bitte oder Anordnung?

Tiefbauamtsleiter Peter Heffungs bemühte sich dennoch, Antworten auf die Fragen der Grünen zu finden: Das Tiefbauamt habe den Ratsbeschluss umsetzen wollen, der da lautet, dass die Bäume fallen sollen. Der Auftrag sei bereits heraus gewesen, als das Eilverfahren des Bürgervotums Max-Planck-Straße am Verwaltungsgericht bekannt geworden sei. Von einer Nacht- und Nebelaktion, wie die Grünen es formuliert hatten, könne keine Rede sein. "Der Beschluss war bekannt, unklar war nur der Zeitpunkt der Umsetzung", so Heffungs - Bürgermeister Arno Werner und der Technische Beigeordnete Klaus-Dieter Holst seien an der Entscheidung beteiligt gewesen.

Peter Knitsch (Grüne) argwöhnte, der Bürgermeister führe einen Privatkrieg gegen das Bürgervotum. "Wenn das ein privater Spaß des Bürgermeisters war, oder wer immer das angeordnet hat, soll der es auch bezahlen", fordert er.

Zwei Mal waren die Arbeiter angerückt, zwei Mal gestoppt worden. Auf Anfrage von Bernhard Osterwind (BmU) schilderte Holst die Vorgänge des Tages: Nachdem die Polizei die Fällarbeiten gestoppt habe, habe die Verwaltung sich mit der Kreispolizei in Verbindung gesetzt - die habe die Polizisten dann abgezogen. "Allein ein Antrag eines Bürgers, etwas zu unterlassen, kann nicht dazu führen, dass die Stadtverwaltung es nicht tut", verteidigte Holst dieses Vorgehen.

Bernhard Osterwind kritisierte: Anstatt sich mit dem Gericht in Verbindung zu setzen, habe man lediglich die Polizisten über ihre Vorgesetzten zurückgepfiffen - das sei mangelnde Sorgfaltspflicht. Der Darstellung Holsts, es habe keine Anordnung des Gerichtes gegeben, sondern lediglich eine Bitte, hielt er den Beschluss des Verwaltungsrichters entgegen, in dem es heißt "es wird untersagt..."

Das Thema wird sowohl den Haupt, als auch den Umweltausschuss weiter beschäftigen.

16.01.2007 SUSANNE ZIMMERMANN