Sie sind hier: Startseite  | Umwelt  | Deponie Hubbelrath  | 1990er Jahre

1990er Jahre

Juni 1991

Tiefbauunternehmer erklärt: Leiter der Mülldeponie Hubbelrath mit 5000 DM "geschmiert"
Quelle: WZ vom 21.06.1991

12.09.1991

Beigeordneter Holst: Tatsächlich wurde auf Deponie Hubbelrath „illegal“ abgelagert Pressebericht (PDF)

07.11.1991

„Wir sollten nicht so genau hinschauen“: Zeugenaussage vor Gericht zum Betrieb auf der Deponie Hubbelrath. „Man hatte den Eindruck, es kam der Müll aus ganz Deutschland an“. „Schmutzgeschäft“. Der Prozess lief vor dem Amtsgericht unter Aktenzeichen 402/I/111/JS/116/90 RP-Bericht vom 07.11.1991 (PDF)

07.11.1991

5000 DM „Kipphilfe“ für abgezuckerte Hausmüllcontainer in Hubbelrath Pressebericht (PDF)

13.11.1991

Deponie: Sicherheit im Chaos? Eine Stellungnahme von Bernhard Osterwind (PDF)zu den Korruptionsvorwürfen Deponie Hubbelrath

03.12.1991

Antrag auf Erhöhung der Deponie als Zwischenlösung vor der Norderweiterung. Der Antrag (PDF) geht von einer kompletten Zwischenabdichtung der Deponie aus. Diese liegt aber selbst 2016 noch nicht vor.

23.01.1992

Ausriss BmU-Zeitung (PDF): Millionenpoker um Deponie

29.01.1992

Aktueller Diskussionsstand (PDF)

30.01.1992

Die Rheinische Post berichtet, dass die Stadt Düsseldorf für "mehrere Millionen Mark" Gut Holten gekauft hat. Düsseldorf plan dort die Süderweiterung der Deponie. Außerdem wird berichtet, dass der Regierungspräsident den Rückbau der Hausmülldeponie auf Hubbelrath verlangt.

Februar 1992

Stellungnahme der BmU-Fraktion (PDF) zur Deponierhöhung

11.02.1992

Regierungspräsident genehmigt die Kuppenerhöhung. Der Stadtrat hat zugestimmt. Vorlage (PDF). Nach Verfüllung soll die gesamte Deponie eine Oberflächenabdichtung erhalten. Diese lag auch über 30 Jahre später noch nicht vor.

19.02.1992

Rheinische Post berichtet aus dem Umweltausschuss zur Kuppenerhöhung der Deponie auf 160 m. Nur die BmU lehnt ab. Zwar werden kritische Argumente von Detlef Ehlert und Peter Knitsch zitiert, letztlich stimmten sie trotz der Warnungen der BmU zu. Detlef Ehlert wird zitiert: "Was aber aus der Basis der Deponie an Risiken auf uns zukommt, wissen wir nicht." Peter Knitsch: " Der Skandal liegt darin, daß jahrelang immer gesagt worden war, es werde nur inertes Material gekippt. In Wahrheit wurde fast alles nach Hubbelrath gebracht." Trotzdem also beide Kommunalpolitiker also wenigstens in Teilen die Kritik der BmU teilen, übernehmen sie mit ihrer Zustimmung Verantwortung für die Kuppenerhöhung.

25.02.1992

Wochenpost "Daß der Untergrund tatsächlich wasserundurchlässig ist, bezweifelt Osterwind."

Februar 1992

Rheinische Post: "Deponie Hubbelrath wächst um 17 Meter. Nur BmU lehnt ab." - Nachdem Erkrath zunächst im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange auf Betreiben der BmU Bedenken geltend gemacht hatte, beschloss am 11.02.1992 der Ausschuss für Umwelt, Landschaftsschutz und Grünplanung und später der Rat am 25.02.1992 (Vorlagen 10/15/0021 und 10/01/0028) die grundsätzliche Zustimmung  zur Kuppenerhöhung (Antrag der Stadt Düsseldorf).

Die Rheinische Post (Monika Spanier) berichtete: "Einer Erhöhung der Zentraldeponie Hubbelrath wird von der Stadt Erkrath zugestimmt, wenn alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen eingehalten und auch die im Dezember 1991 geforderten Auflagen beibehalten werden. Auf diesen SPD-Antrag konnte sich der Umweltausschuß einigen. Lediglich die Bürgerlichen mit Umweltverantwortung (BmU) versagten ihre Zustimmung.

Ehlert begrüßte die vorgesehene Abdichtung der Deponie, allerdings bleibe ungeklärt, welche Gefahren sich im Basisbereich befänden. GAB-Fraktionschef Peter Knitsch nannte es einen "Skandal", daß nach Hubbelrath fast alles durfte, auch "Hausmüll". Er warf der Stadt Erkrath vor, daß sie immer gesagt habe, dort würden nur inerte Stoffe abgelagert. Technischer Dezenent Klaus-Dieter Holst wies diesen Vorwurf zurück. Am Ende wurde noch mal bekräftigt, daß Erkrath der Erhöhung nur dann zustimmt, wenn dort nicht verwertbare und nicht brennbare Stoffe abgelagert werden. FDP-Fraktionschefin Wilma Lang wollte die Erhöhung aus politischen Gründen zunächst nur zur Kenntnis nehmen, stimmte aber dann doch mit der Ausschußmehrheit."

März 1992

Müllnotstand ohne weitere Erweiterung der Deponie Hubbelrath! Die Stadt Düsseldorf  (Dezernent Dr. Henning Friege) hängt sich im März 1992 an eine Schreckensmeldung von Regierungspräsident Dr. Fritz Behrens (SPD): Die Abfallentsorgung in der Region Düsseldorf sei nicht mehr gesichert mangels Kapazitäten. (WZ und RP vom 6.03.1992) Hauptgrund aus Düsseldorfer Sicht sei die Deponie Hubbelrath, deren Kapazität erhöht werden müsse.

März 1992

Lokalanzeiger: Zeitgewinn durch Erhöhung (PDF)

03.09.1992

Im Schreiben vom 03.09.1992 teilt die Stadt Düsseldorf (Zeichen 70/3) auf Anfrage von Bernhard Osterwind mit, dass auch Zementasbest in beträchtlichen Mengen in der Deponie verbaut wurde. Da Zementasbest (ASN 31 436) im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss der Deponie nicht aufgeführt wird, hat der Betreiber sich einfach auf die Genehmigung für ASN 31 010/31 011 Bauschutt ASN 57 503 Gummi Asbest und ASN 91 206 Baustellenabfälle bezogen. Im Übrigen sei ja Zementasbest nicht ausdrücklich verboten worden. Seit 1986  besteht ein eingeschränkter Ausschluss für die ZDH. Der Verbau von Zementasbest ist seitdem genehmigungspflichtig.
Zementasbest ist allein aus dem Stadtgebiet Düsseldorf in den Jahren vor 1992 mit ca. 500 t / jährlich verbaut worden.

08.10.1992

Nördliche Erweiterung der Deponie. In einer Vorlage zum Stadtrat am 08.10.1992 Sitzungs-Nr. 10/01/0034 Vorlage Nr. 92/5148 spricht sich die Stadtverwaltung dafür aus, dem Antrag auf Erweiterung der Deponie nach Norden zuzustimmen.

September 1994

Düsseldorf bittet Nachbargemeinden um Müll. Das Magazin Focus berichtet in seiner Ausgabe 32/1994: Müllmangel in Düsseldorf: kaum Betrieb auf der Deponie Hubbelrath: "Auch Düsseldorf bittet die Nachbargemeinden schriftlich um Müll"

Dezember 1994

10.000 Tonnen Flugasche nach Hubbelrath. In drei Hallen des Reisholzer Hafens wurden insgesamt 10.000 t Flugasche aus der Industrie eingelagert. Das Material wurde zur Deponie Hubbelrath gebracht. Der Lokalanzeiger berichtet am 28.12.1994: "Bernhard Osterwind, Bürge rmit Umweltverantwortung, übte grundsätzliche Kritik. Die aktuelle Entwicklung sei Folge der allmählichen Umwandlung der ursprünglichen Bauschuttdeponie Hubbelrtah in eine Industrie- und Gewerbemülldeponie der Klasse 2. Dieser Umwandlung habe der Rat der Stadt Erkrath mehrheitlich leider zugestimmt. Damals sei ein Entsorgungsnotstand beschworen worden. Jetzt werbe die Landeshauptstadt um Müll für ihre Großdeponie!

März 1995

Bayerischen Müll in Düsseldorf verbrannt und Schlacke nach Hubbelrath gebracht. Um die chronischen Überkapazitäten der Müllverbrennungsanlagen der Region abzubauen haben Düsseldorf und die Kreise Bad Tölz und Garmisch-Partenkirchen 1995 einen Vertrag zur Entsorgung Bayerischen Mülls in Düsseldorf geschlossen. Die Schlacke landete in Hubbelrath. Vorgesehen waren im Vertrag 1995 5000 Tonnen, danach jährlich 24000 Tonnen. Der Vertrag wurde mit der Düsseldorfer Firma Babcock Umweltservice abgeschlossen, welche die MVA nutzen kann

24.06.1997

Der Umweltausschuss behandelt den Abfallwirtschaftsplan des Regierungsbezirkes Düsseldorf.

31.03.1998

Teil 2 Die nördliche Erweiterung der Deponie wird planfestgestellt. Im Gegensatz zum Antrag soll die Erhöhung im nördlichen Teil auf 140 m begrenzt werden. Grund ist, dass das von der Deponiererweiterung maßgeblich in Anspruch genommene Grundstück Flur 5 Flurstück 57 grundbuchmäßig mit einer Grunddienstbarkeit zugunsten der F.A.G.T Industrie-Beteiligung GmbH insofern belastet ist, da bereits bei der Übertragung des Eigentums an diesem Grundstück eine Festschreibung auf eine maximale Höhe von 140 m über NN gesichert wurde. Es ergibt sich also ein zivilrechtlicher Anspruch der Eigentümerin auf Einhaltung der 140 m Höhengrenze.

23.04.1996

Erörterung der Bedenken und Anregungen zur Erweiterung der ZDH. Bernhard Osterwind hat als Privatperson, da eine Mehrheit im Erkrather Stadtrat dafür nicht zu gewinnen war, Bedenken und Anregungen gegen den Planfeststellungsbeschluss (der dann 1998 erfolgte)   förmlich in das Verfahren eingebracht. Dabei hat er auf die nach seiner Meinung bereits damals undichte Deponie hingewiesen. Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses 1998 sind die Anforderungen der Oberflächenabdichtung des Altteils incl. Kuppenerhöhung mit denen der 2. Nördlichen Erweiterung verknüpft worden. In der Erörterung (Niederschrift, AZ 52.05.02.01-04/92 Datum 23.04.1996) werden die Einwendungen behandelt.

Wörtlich heißt es dazu unter Punkt II: "Im Hinblick auf die Basisabdichtung des Deponiealtteiles   wurde zunächst von der Antragstellerin und der Bezirksregierung festgestellt, daß die Basisabdichtung dem zur Zeit der Erstellung geltenden Stand der Technik entsprochen hat und im Übrigen nicht Gegenstand des derzeitigen Planfeststellungsverfahrens ist. Der hierzu eingewandte Gedanke, den Altteil insoweit zum Schutz des Grundwassers zu modernisieren, als dieser unter Verzicht auf die Erweiterung eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende Oberflächenabdichtung erhalten solle, sei hinsichtlich der Abdichtung bereits durch die bis zum Jahresende 1996 abschließend eingerichtete Zwischenabdichtung zwischen Altdeponie und Kuppenerhöhung weitgehend verwirklicht. Der gesamte Deponiekörper erhält darüber hinaus auch unabhängig von einer Erweiterung der Deponie eine im Zuge der Verfüllung schrittweise beziehungsweise für den Deponiealtteil nachträglich aufzubringende Oberflächenabdichtung gemäß der einschlägigen Technischen Anleitung Siedlungsabfall. Unter Berücksichtigung dieser Erläuterungen konnte die Einwendung ausgeräumt werden."

12.06.1996

"Verseuchte Erde wurde zur Deponie Hubbelrath gebracht" so berichtet die WZ im Lokalteil Düsseldorf. Ein Giftfass neben weiteren Behältnissen "in einem kriminellen Fall" wird an einer Baumscheibe in Mörsenbroich entdeckt. Volumen: 200 Liter. Das Material sickert z.T. in den Boden. Umweltamtsleiter: "Menschen und das Grundwasser waren in Gefahr". Anmerkung: Die Verbringung von organischen Lösungsmitteln (darum handelte es sich) ist laut Abfallartenkatalog der Stadt Düsseldorf  in der ZDH verboten (Düsseldorfer Amtblatt Nr. 43 50.Jhrg).

31.03.1998

Die nördliche Erweiterung der Deponie wird planfestgestellt. Auf Seite 156 des Planfeststellungsbescheides wird die Ursache der Grundwasserverseuchung verleugnet: "Das Tertiär-Grundwasser im unmittelbaren Bereich der ZDH weist Vorbelastungen auf." Die Vorbelastungen gehen wahrscheinlich unter anderem auf landwirtschaftliche Nutzungen im Umfeld und den Altteil der vorhandenen Deponie zurück.

21.04.1998

Presseerklärung der BmU (PDF): Erweiterung der Deponie beschlossene Sache. "Insgesamt kommt im Hinblick auf die Süderweiterung die Abwägung zu dem Ergebnis, die Süderweiterung sei aus Sicht des Grundwasserschutzes ungünstiger als die Norderweiterung, ja sogar eine vergleichsweise höhere Gefährdung des Grundwassers. Diese könne nicht ausgeschlossen werden."

08.03.1999

WZ berichtet:Deponie soll abgedichtet werden. Zum Artikel (PDF)