2006: Kindergartenbeiträge wurden erhöht

Resolution dagegen scheitert an CDU/FDP-Ratsmehrheit.

Bürgermeister Werner setzt Beschlüsse der Landesregierung um: Höhere Belastungen für die Eltern.

  • 320.000 € Mindereinnahmen muss Erkrath verkraften
  • CDU / FDP in Erkrath billigen Landeskürzungen

Bürgermeister Werner musste zugeben, dass die Kürzungen der CDU / FDP Landesregierung den Haushalt der Stadt schwer belasten: allein die Förderung für Kindertageseinrichtungen wird um 320.000 € gekürzt.

Ein Teil dieses Haushaltslochs wird durch höhere Elternbeiträge gestopft.

Diese verheerende Kürzung geschieht mit Billigung der CDU / FDP-Mehrheit in Erkrath:

  • Auf Antrag der SPD sollte Ende Februar auf einer Sondersitzung des Rates eine Resolution gegen die massiven Kürzungen der Landesmittel für Kindergärten verabschiedet werden.
  • Die Ratsmehrheit aus CDU und FDP boykottierte geschlossen diese Sitzung, so dass der Rat nicht beschlussfähig war.
  • Auf der folgenden Sondersitzung, die unabhängig von der Zahl der erschienen Ratsmitglieder beschlussfähig gewesen wäre, behauptete die CDU, grundsätzlich gegen Resolutionen zu sein, dies sei kein probates Mittel der Politik, stattdessen wolle man über parteiinterne Kanäle auf die Landesregierung einwirken. Außerdem sei noch nicht klar, welche Auswirkungen die Kürzungen haben würden.
  • Die CDU/FDP Mehrheit lehnt die Resolution ab.
  • Damit stimmt der Rat der Stadt Erkrath stillschweigend den Kürzungsplänen der Landesregierung zu.

Es dürfte kaum Zufall sein, dass die Erkrather Ratsmehrheitskoalition aus denselben Parteien besteht wie die Landesregierung.

Darf Parteidisziplin so weit gehen, dass Ratsfraktionen die Interessen Ihrer Stadt verraten, die zu vertreten ihre Aufgabe ist?

Fast so bitter wie das Versagen von Bürgermeister und seiner Partei ist die unverfrorene Art, mit der die Sache durchgezogen werden sollte.

Aus formal rechtlichen Gründen hatte ursprünglich auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Satzung über die Elternbeiträge beraten werden sollen, die die bisherige Höhe der Beiträge festschreibt. Bürgermeister Werner erklärt lapidar, dass aufgrund der Landeskürzungen in diesem Bereich ein Loch von 320.000 € entstehe, das zum Teil durch eine Erhöhung der Elternbeiträge gestopft werden müsse. Der Ausschuss solle schon einmal den Satzungstext beschließen ohne Kenntnis der endgültigen Höhe der Elternbeiträge, Vorschläge für die Neugestaltung der Beiträge würde die Verwaltung dann zur Ratssitzung am 19. Juni vorlegen.

Eine ausführliche Beratung dieses gravierenden Eingriffs durch den hierfür zuständigen Jugendhilfeausschuss wäre so unmöglich. Dank des massiven Protestes der Opposition lenkte die Mehrheitskoalition ein.

Entwurf der Resolution, die an der Ratsmehrheit gescheitert ist:

Resolution an den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ausbau und der Weiterentwicklung von Betreuungsangeboten für Kinder ist in Erkrath bislang in enger Kooperation zwischen dem Land, den freien Trägern der Jugendhilfe und den Kommunen erfolgreich verlaufen. Nachdem im Kindergartenbereich in unserer Stadt eine weitgehende Bedarfsdeckung erreicht ist, sind zusätzliche Angebote für unter dreijährige Kinder und Schulkinder im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule nötig. Die Arbeit der Tagesstätten im vorschulischen Bereich wird sich auf eine wirkungsvolle Unterstützung der Kinder zum Erwerb der Schulfähigkeit konzentrieren (z.B. Sprachförderung).

Der Rat der Stadt Erkrath erwartet deshalb vom Land eine zielgerichtete Unterstützung und Kooperation. Einen einseitigen Rückzug des Landes aus der Finanzierung dieser Aufgaben, wie er im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes der Landesregierung für das Jahr 2006 vorgesehen ist, darf es nicht geben. Der weitere Ausbau familienfreundlicher Strukturen kann in Erkrath nur in einer gemeinsamen Anstrengung des Landes, der Träger und der Kommunen gelingen.

Der Rat der Stadt Erkrath fordert alle Abgeordneten des Landtags auf, sich im Rahmen der Beratungen des Haushaltes 2006 gegen die vorgesehene Änderung des Kindertagesstättengesetzes einzusetzen. Die Finanzierung von Betreuungsangeboten muss im Rahmen der vorgesehenen grundlegenden Novellierung nach entsprechender fachlicher Vorberatung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenorganisationen der Träger neu geregelt werden.