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24.06.2014: Entwurf des Regionalplans sieht Bebaubarkeit Kleines Bruchhaus vor

Voraussichtlich ab Oktober 2014 wird im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens den Städten und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf erhalten. Die planende Behörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf (Regierungspräsidentin A. Lütges –Grüne-).

Der derzeitige Bearbeitungsstand ist hier zu sehen: www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpd_e_042014.html

Der Bereich Kleines Bruchhaus ist hier als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. Auch die Neanderhöhe soll auf einer größeren Fläche Planungsrecht erhalten, als es der derzeitge Entwurf des Stadtentwicklungskonzeptes vorsieht. Auch das Naturschutzgebiet Clever Feld ist dem Allgemeinen Siedlungsbereich zugeschlagen und Bereiche am Niermannsweg sowie Teile der Baumschulgebiete im Millrather Osten. Von den diskutierten Gebieten Kemperdick West und Ost ist nur Kemperdick West für gewerbliche Entwicklung vorgesehen. Genaue Abgrenzungen sind dem Plan nicht zu entnehmen.

Besonders auch die Ausweisung Kleines Bruchhaus wäre durch Annahme des vorgelegten Stadtentwicklungskonzeptes zu verhindern gewesen. Dem haben sich bisher CDU und Grüne verweigert. Die BmU ist weiterhin bemüht, eine der eben genannten Fraktionen davon zu überzeugen, der Stadtplanung nicht nur quantitative Betrachtungen zu Grunde zu legen, sondern das besonders qualifizierte Stadtentwicklungskonzept anzuhalten und mit SPD und BmU zu beschließen..

Der Regionalplanentwurf sieht für Erkrath an Wirtschaftsflächen den Bedarf (Berechnet über den sogenannten „regionalen Handlungsspielraumansatz“) mit 32 ha und sieht planerisch gesicherte Reserven im Erkrath ebenfalls bei 32 ha. Stand 01.01.2012. Den Bedarf und Entwicklungspotentiale in Erkrath sieht der Regionalplan bereits als "übererfüllt" an: Dem Bedarf von 850 WE setzt der Entwurf planerisch gesicherte Reserven von 1200 WE entgegen. (vgl. Seite 34 und 35 des Vorberichtes)

Bernhard Osterwind