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02.03.2009: Schwerbehindertenquote in Erkrather Verwaltung zu niedrig

Die Schwerbehindertenquote in der Stadtverwaltung Erkrath beträgt nur 3,89 Personen pro 100 Mitarbeiter. Die BmU fragt an, wie hoch wegen dieser geringen Quote ggf. die Quotenabgabe ist. Die Ausgleichsabgabe beträgt gem. §77 SGB IX bei mehr als 3% 105 € pro Arbeitsplatz der weniger als 5% der Pflichtquote besetzt ist. (vgl. auch §§ 73 ff SGB IX). Die Frage ist, warum die gesetzlich vorgeschriebene Quote nicht eingehalten wird. Die öffentlichen Arbeitgeber sollten gerade hier Vorbild sein. Außerdem fragt die BmU, ob eine Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat von der Stadt geschlossen wurde. Vorgelegt hat die BmU diese Fragen zur Haushaltsplanberatung am 09.03.2009.

Bernhard Osterwind