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Oktober 2007: CDU, Versprechen gebrochen - Ausbau Heinrich-Heine-Straße

Bürger sollten für Ausbau der Heinrich-Heine-Straße 90 % der Kosten tragen.

In der Heinrich-Heine-Straße, Dauerkonflikt der Erkrather Kommunalpolitik seit 1973, sorgt die Stadtverwaltung wieder für Unmut. Seit dem 30.03. liegen die Erschließungs­beitragsabrechnung vor, welche vorsehen, 90 % der Ausbaukosten den Anliegern aufzubürden.

Dies erlaubt das Gesetz aber nur für die erstmalige Herstellung einer Straße. Anlieger und Ortshistoriker können aber glaubhaft machen, dass die Straße schon zur Jahrhundertwende eine für den ländlichen Raum typische und dem Anbau freigegebene Straße im Sinne des Preußischen Fluchtliniengesetzes war. Im übrigen muss die Verwaltung das Gegenteil ggf. vor Gericht beweisen: Lt OVG Münster 3. Senat 1999-02-09 3 A 2735/94 MWRE298009129 liegt die materielle Beweislast für die Eigenschaft einer Straße als städtische Ortsstraße zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des ersten Ortsstatuts nach § 15 PrFlG bei der Gemeinde. So auch Driehaus: Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Auflage § 2 Rdnr. 30.

Schon bei der Abrechnung des Ausbaus des abknickenden Stückes der Heinrich-Heine Straße scheiterte die Stadt mit ihrer Beitragsforderung von 27000 DM gegenüber einem Anlieger vor Gericht. Das sollte der Stadt zu denken geben und die Stadt sollte die Bürgerinnen und Bürge nicht unnötig in Prozesse treiben.

Kurz vor der Kommunalwahl 1989 schreibt der Stadtdirektor Anliegern, welche sich an Bürgermeisterin Ziller wendeten, dass nach dem Kommunalabgabengesetz (das heißt, nur 50 % Umlage der Kosten auf die Bürger) abgerechnet wird. Vor der Kommunalwahl 1999 wird dieses Versprechen vom Vorsitzenden der CDU-Hochdahl erneuert.

Es ist richtig, dass die Stadt gut wirtschaften soll. Dazu hätte gehört, die EGH rechtzeitig an ihre Erschließungsverpflichtung zu erinnern, wie sie im Aufschließungsvertrag vom 29.12.1960 Grund gelegt ist. Die EGH hat beim Aufbau der Neuen Stadt einen großen Teil des Verkehres über diese Straße laufen lassen, und die Straße erschließt noch heute ehemaliges EGH – Bauland.

Bernhard Osterwind