Letzter Aufruf der BmU: Jetzt Grundkosten der Fernwärme senken

August 2022

Einen wesentlichen Teil der überwiegenden Fernwärmerechnungen macht der Grundanschlusswert aus. Bernhard Osterwind, Fraktionsvorsitzender der BmU: "In der überwiegenden Zahl der Fälle ist der Anschlusswert zu hoch angesetzt und übersteigt den Bedarf, wird aber monatlich in Rechnung gestellt." Osterwind weiter: " Seit einem Jahr hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, diesen Anschlusswert auf Zuruf jederzeit zu senken. Nun ist der Gesetzgeber wieder dabei, das in wenigen Wochen rückgängig zu machen und an die Vertragslaufzeit zu binden."

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 25.07.2022 einen Referentenentwurf einer „Verordnung zur Änderung der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme” (AVBFernwärmeV) veröffentlicht.
Dieser sieht eine Anpassung an den tatsächlich benötigten Bedarf erst nach Ablauf einer Vertragslaufzeit vor. In der Branche schätzt mit die Wahrscheinlichkeit hoch ein, dass im Hinblick auf den Anschlusswert das Prinzip "Bezahlt wird nur, was bestellt wurde" während der Vertragslaufzeit ausgesetzt wird.

Dabei solle man sich, so der Fraktionsvorsitzende der BmU, weder davon abhalten, dass die eigene Wohnung nicht nach Anschlussleistung sondern z.B. über qm abgerechnet wird und auch als Mieter sollte man gegenüber dem Vermieter dessen Verpflichtung einfordern, die Nebenkosten wirtschaftlich zu gestalten. Es zähle zunächst mal  das Gesetz, das zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt.

Osterwind weiter:"Wieso soll man für die Bereitstellung einer Leistung bezahlen, welche nie erbracht werden wird? Wer jetzt den Zeitpunkt versäumt, wird für Nichts weiter zu zahlen haben. Bei der Fernwärme ist wegen der Gasfeuerung überdies mit explodierenden verbrauchsabhängigen Kosten zu rechnen."

Im Aufsichtsrat der Stadtwerke hat Osterwind zu diesem Thema schon lange Beratungsbedarf angemeldet. Leider sind die Beratungen über Tarife bei Fernwärme wie bei Gas, Strom, Wasser nichtöffentlich und für den Bürger nicht transparent.

(weiter zu einer Musterrechnung bezüglich des Grundanschlusswertes...)