Der Aufreger: Flattern auch bei Kassenpatienten demnächst Rechnungen für den Rettungsdienst ins Haus?
Die Stadt kann Rettungswageneinsätze mit den Krankenkassen nicht mehr in voller Höhe direkt abrechnen.
Politik in Land und Bund lassen Erkrath im Regen stehen.
Das ist neu: Wenn die Stadt Erkrath die Gebühren ihrer Rettungswagen bei den Kassen eintreiben will, wird ihnen nur ca 2/3 bis 3/4 der tatsächlichen Kosten erstattet. Die Kassen weigern sich, die steigenden Kosten in dieser Höhe in Erkrath zu tragen. Eine kommunalrechtlich zulässige Gebühr verpflichtet die Krankenkasse nicht automatisch zur vollständigen Zahlung an die Stadt. Hier kommen zusätzlich das Sozialrecht und die umstrittene Berechnung der Gebühren ins Spiel.
Die Kostensteigerung beruht z.B. darauf, dass wir durch den Fortfall des Haaner Krankenhauses oft weitere Wege zu einem aufnahmefähigen Krankenhaus haben. Rettungswagen sind länger blockiert und deswegen musste Erkrath einen weiteren Krankenwagen und das passende Personal beschaffen. Machen wir das nicht, kommnt die Hilfe bei aktutem Schlaganfall oder Herzinfarkt unter Umständen zu spät. Es ist ein Thema, bei dem es auch um "Leben oder Tod" geht.
Das jetzige Kostenniveau ist aber noch nicht mal das Ende der Kostenentwicklung. Die Abschreibung für die nagelneue Hauptwache in guter Ausstattung ist in den Kosten noch gar nicht enthalten. Dann könnte es zu einem weiteren Kostensprung kommen.
Erkrath ist gesetzlich gehalten, die Gebühren kostendeckend zu erheben und steht in der Haushaltssicherung welche immer höhere Defizite hervorbringt. Mindereinnahmen oder Mehreinnahmen in dem einen Jahr werden im folgenden Jahr einkalkuliert. Eigentlich.
Nach § 6 KAG NRW soll das Gebührenaufkommen die Kosten „in der Regel decken“. Das ist der gesetzliche Regelfall, aber kein ausnahmsloses Gebot vollständiger Gebührenfinanzierung.
Der Streit betrifft neben der Höhe der Kosten auch die Verteilung der Kosten: Werden die Kosten aller Einsätze ausschließlich auf die tatsächlich durchgeführten Transporte verteilt, finanzieren deren Gebühren die Einsätze ohne Transport mit. Die Kassen verlangen dagegen, auch diese Einsätze im Berechnungsmaßstab zu berücksichtigen. Dadurch sinkt die Gebühr je abrechenbarem Transport – und ein Teil der Gesamtkosten bleibt ungedeckt.
Für Erkrath bedeutet das: Eine rechnerisch passende Gebühr allein löst das Problem nicht. Ohne ausreichende Kassenfinanzierung oder einen zusätzlichen staatlichen Ausgleich belastet der Rest den städtischen Haushalt. Gerade für Kommunen in der Haushaltssicherung ist das höchst problematisch.
Kommunen und Krankenkassen streiten auch darüber, wer Rettungseinsätze bezahlt, wenn kein Transport ins Krankenhaus erfolgt (Patient weigert sich mitzufahren, Patient ist verstorben, Patient ist gar nicht transportpflichtig, "Juxanrufe"... dieser Anteil macht etwa 1,5 Millionen € Kosten allein für Erkrath). Dazu gehören auch Einsätze, bei denen die Behandlung vor Ort ausreicht.
Auch solche sogenannten „Fehlfahrten“ wurden bisher über "Vereinbarungen" mitfinanziert; diese Praxis stellen die Kassen infrage.
Aber: Auch ohne Transport leisten die Rettungskräfte notwendige medizinische Hilfe. Personal, Fahrzeuge und Einsatzbereitschaft kosten Geld. Eine erfolgreiche Behandlung vor Ort kann zudem Krankenhauskosten vermeiden.
Für 2026 gibt es das Angebot einer begrenzten Übergangslösung: Bei Einsätzen mit Patientenkontakt, aber ohne Transport, übernehmen die Kassen 50 Prozent der Kosten – begrenzt auf höchstens 15 Prozent der Gesamtfahrten je Fahrzeugkategorie.
Darüber hinausgehende Kosten bleiben bei Erkrath. Und Erkrath muss weiter die Grundsteuer für alle erhöhen.
Kann die Stadt Erkrath die Kosten bei den Kassen einklagen? Eher nicht. Es gibt kein Vertragsverhältnis zwischen der Stadt und den Krankenkassen. Das haben die Patienten.
Also gibt es in Erkrath den Plan, die Rechnungen künftig an die Patienten zu schicken.
Diese müssen die Rechnungen an ihre Kassen schicken. Wenn die Kassen auch dann nicht zahlen, können Patientinnen und Patienten dagegen klagen, denn der Krankentransport gehört zum Leistungsspektrum der Kassen. Sollte die eine oder andere Kasse - die ja auch unter Sparzwang steht - immer noch nicht bezahlen, so will die Stadt Kosten eines Rechtsstreites in ca. 10 Fällen exemplarisch übernehmen.
Außerdem unterstützt die Stadt durch vorbereitete Anschreibemuster, Beratung und großzügige Wartezeiten die Bürgerinnen und Bürger.
Das bedeutet viel "Papierkrieg", extremen Ärger und außerdem, das wiegt schwer, handelt es sich zum Teil ja um schwer kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger.
2023 hatten wir 9743 Rettungsdiensteinsätze, Notarzteinsätze und Krankentransporte. Tendenz steigend.
Die Privatpatienten mussten allerdings immer schon die Rechnungen erst aus eigener Tasche bezahlen um sie dann bei ihrer Privatversicherung oder der Beihilfe bei Beamten einzureichen und dann ggf. nur zum Teil erstattet zu bekommen.
Für die Bürger ist entscheidend, dass finanzielle Unsicherheit niemanden vom Notruf abhält. Derjenige der im Notfall anruft, ist sowieso nicht kostenpflichtig. Wer nicht 112 anruft, obwohl ein Notfall vorliegt, macht sich sogar strafbar. Auch eine fehlerhafte Einschätzung eines vermeindlichen Notrufes führt nicht zur Kostenpflicht. Beraten Sie sich im Zweifel mit dem Disponenten in der Rettungsleitstelle. Nichts tun kann Leben kosten! 112 ist für Sie da! Koste es, was es wolle.