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Der Referentenentwurf zur Änderung der AVBFernwärmV macht gerechte Grundpreise immer unwahrscheinlicher.
„Die Füllstände aller Becken auf Erkrather Stadtgebiet sollen in geeigneter Weise barrierearm digital öffentlich abrufbar gemacht werden.“ fordert der stellvertretende Vorsitzende der BmU-Fraktion Peter Sohn aus Unterfeldhaus in einer Anfrage
Der Bürgermeister und die ihn unterstützenden Partner CDU und SPD wollen Gewinne der Stadtwerke an die Stadt auszahlen. Inzwischen ist es ein offenes Geheimnis (wird aber als solches vom Geschäftsführer der Stadtwerke versucht zu hüten), dass noch weit höhere Gewinne als die 1,5 Millionen Gewinnausschüttung mit der Fernwärmesparte gemacht wurden und werden. Wohin damit? Zur notleidenden Stadt oder in die Fernwärme investieren?
Die BmU-Fraktion bietet regelmäßig Gästen die Teilnahme an Fraktionssitzungen an. Wer daran Interesse hat, mailt an
Aus aktuellem Anlass weisen wir hier auf die sinnvolle Überprüfung der Lage der Wärmezähler insbesondere bei Einfamilienhäusern hin. Es soll mindestens einen Fall geben, in denen es durch falsche Anordnung der Zähler zu Doppelmessungen und damit Doppelabrechnungen gekommen ist. Das seit Jahrzehnten.
Am 10.09.2024 wurde der Transformationsplan für die Fernwärme Hochdahl in der Stadthalle Erkrath vorgestellt. Das Gutachten zeigt auf, dass die künftigen Fernwärmepreise durch die Dekarbonisierung massiv steigen werden. Als Preisdämpfer erweist sich die tiefe Geothermie (dabei wird in der Tiefe erwärmtes Wasser nach oben gepumpt).
Überwiegend wird im Geschosswohnungsbau in Hochdahl die Fernwärme nach qm/Anteil im Grundpreis abgerechnet. Dahinter, so Bernhard Osterwind, langjähriger Kunde der verschiedenen Fernwärmeversorger in Hochdahl, steht aber in Wirklichkeit überwiegend der Wärmeverbrauch einer skurril ausgewählten Gebäudegruppe.
Eine weitere Ergebnisverschlechterung kündigt die Verwaltung im Hauptausschuss am 10.9.24 an: Ein Minus von 5,8 Millionen. Nicht eingepreist ist hier voraussehbare Ergegbnisverschlichterung durch die höhere Kreisumlage in der Größenordnung von bis zu 4 Millionen.
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