Mitmachen: Spielplätze in Wohnanlagen nutzbar machen

"Das zum Spiel anregende Wohnumfeld ist für die Entwicklung von Kindern wichtig," weiß nicht nur Bernhard Osterwind, BmU-Fraktionsvorsitzender.

So zeigte er (nach vergeblichen Bemühungen bei der betroffenen Wohnungsbaugesellschaft selbst) der Bauaufsicht und dem Jugendamt an, dass ein Spielplatz an der Kattendahler/Fuhlrottstr. nicht den örtlichen Bestimmungen der Spielplatzsatzung entsprach.

2026 03 05 113140 grau

Das lohnte sich für die Kinder dieser großen Wohnanlage.

Die örtlichen Bauaufsicht gab Osterwind Recht und reagierte - auf die Bauaufsicht reagierte dann auch die betroffene Wohnungsbaugesellschaft und .... baute einen komplett neuen Spielplatz.

2026 03 05 Spielplatz bunt

Mit Erfolg: Grau weg - bunt rein.

Nun hört man auf dem ursprünglich verwaisten Platz wieder Kinderlachen.

 

"Schade" so Osterwind nur, dass die Gestaltung nicht mit einer Nachbarschaftsinititaive gemeinsam geplant und umgesetzt wurde. 

Die Situation ist kein Einzelfall. Wer mit offenen Augen durch die Stadt geht, sieht häufig die "Reste" von ehemaligen Spielplätzen  - oder es gibt gar keinen mehr.

Aber: Kaum jemand weiß, dass man die Wohnungsbaugesellschaften zu Investition und Pflege der Spielflächen zwingen kann. "Öffentlich" nutzbar sind diese Spielkplätze allerdings nicht. Sie dienen nur dem Spiel der dort wohnenden Kinder oder der Kinder, die dort zu Besuch sind.

 

Machen Sie mit: Machen auch Sie sich stark für die Kinder ihrer Wohnanlage!

 

Kriterien für derartige Spielplätze hat die Stadt genau festgehalten:

Kinderspielplatzsatzung

 

Sie gilt ab einer Wohnanlage von vier Wohnungen, die auch für Kinder geeignet sind. Dann dürfen die Bedürfnisse von Kindern auch von Privaten nicht mehr ignoriert werden.

 

Die Größe der nutzbaren Spielfläche muß mindestens 30 qm betragen. Bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen erhöht sich die Mindestgröße der nutzbaren Spielfläche für jede weitere Wohnung um 5 qm. Da kommt bei großen Wohnanlagen schon eine beträchtliche Fläche zusammen und es darf nicht mehr bei dem Alibisandkasten bleiben.

Das Nähere regelt die Satzung.

Wenn auch Sie Anlass haben, über mangelhaft ausgeführte Spielflächen in Ihrer Wohnung zu klagen:

Wenden Sie sich mit Foto und genauer Ortsbeschreibung an die BmU: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder machen Sie einen Beratungstermin in unserer Millrather Geschäftsstelle aus (02104 46506).

Wir kümmern uns dann drum, bis der Spielplatz wieder vernünftig nutzbar ist.

 

Oder Sie nehmen das selber in die Hand:

Schreiben Sie an die Erkrather Beschwerdestelle Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder an die Bauaufsicht Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

Viel ERFOLG !!!