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Bericht aus dem Rat am 05.09.2023

Der Ratssitzung ging der Ratsgottesdienst „Wofür stehe ich“ voran, der zum letzten Mal von Pfarrer Ernst und Pfarrer Horlitz -beide gehen in den Ruhestand- gehalten wurde. Der Blick ging auf die gute Absicht der sich in der Stadtpolitik Engagierenden und der vielen Anderen, die sich zum Wohle der Menschen in Erkrath einsetzen.

 

BmU kritisiert Jahresabschluss 2022 und fehlenden Gesamtabschluss

Wie FDP und Grüne hat die BmU ihre Kritik am Jahresabschluss 2022, der von CDU und SPD verabschiedet wurde, formuliert, da dort die Risiken im städtischen Haushalt nicht ausreichend gesehen werden. Zudem muss klar festgestellt werden, dass Erkrath überhaupt kein Haushaltsoptimierungskonzept aufgestellt hat, dies wird falsch dargestellt. Mit den Stimmen von CDU und FDP hatte die BmU 2022 zwar endlich ihre jahrelange Forderung nach Erarbeitung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes durchsetzen können, ein Jahr später folgte die CDU aber in keiner Weise den Empfehlungen des Gutachters (Kritik an drei gleichzeitigen Großbauprojekten zu insgesamt etwa 200 Millionen Euro), die CDU scherte somit aus Absprachen aus und ein HOK kam nicht zu Stande.
BmU RM Peter Sohn äußerte insbesondere Kritik an der Formulierung des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes, die dort verwendete Verwaltungssprache zeigt keine Transparenz. Hier sollte man sich ein Beispiel am Bericht des Bundesrechnungshofes nehmen, das z.B. sogenanntes „Sondervermögen“ klar als Schulden bezeichnet.

Außerdem kritisierte die BmU den Beschluss zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Als Eigentümerin der Stadtwerke Erkrath muss aus Sicht der BmU auch ein vollständiger Konzernabschluss erfolgen.

 

Bebauungsplan Tennisanlage Freiheitstraße

Bei Gegenstimmen der FDP wurde der Bebauungsplan verabschiedet. Somit wird der Flächennutzungsplan umgesetzt, der hier eine Sportanlage vorsieht. Eine Nutzung für Wohnbebauung, wie von der FDP gesehen, ist aufgrund des Überschwemmungsgebietes der Düssel auch gar nicht möglich.
Allerdings ging der Vorwurf von CDU-RM Hildebrand zu weit, der FDP Kinderfeindlichkeit vorzuwerfen.

 

Über den Umgang in Ausschuss- und Ratssitzungen

Insgesamt ist der kritische Antrag der Linken berechtigt, dass der Umgang miteinander in manchen Diskussionen in den Ausschüssen und im Rat zu wünschen übriglassen.
Allerdings hat man den Eindruck, dass viele stets nur die Art und Weise der „Anderen“ kritisieren.
Der Kritik, dass zu viel auf dem Handy/Tablet tippen würden, können wir jedoch nicht folgen, da nun die Ratsarbeit eben seit einigen Jahren digital erfolgt und man auf das Ratsinformationssystem, Emails oder auf Daten (z.B. im Forum der BmU) zugreifen muss. Auch leise Gespräche unter den Ratsmitgliedern müssen möglich sein, um sich auszutauschen. Und auch die kritisierten Blicke in die Vergangenheit sind aus Sicht der BmU oft wichtig, um aus Fehlern lernen und um die richtigen Entscheidungen für Gegenwart und Zukunft fällen zu können.
Aus Sicht der BmU darf eine Debatte intensiv und auch mal hitzig geführt werden, wenn dies sachlich, konstruktiv sowie fair (ohne falsche Vorwürfe und persönliche Angriffe) und die Öffentlichkeitsarbeit ehrlich geschieht. Auch viele „offene Briefe“ oder Posts in den dissozialen Medien erfüllen dies aber oft nicht (auch die der Linken).

Klar zu kritisieren ist -wie u.a. im letzten Ratsbericht beschrieben- die jüngst immer wieder angewendete Methode per Geschäftsordnungsantrag „Ende der Debatte“ die Diskussion im Rat abzubrechen. Oder auch der (durch eingelegte Rechtsmittel gescheiterte) Versuch von CDU und SPD, die Redezeiten zu begrenzen. Hier zeigt sich deutlich der Unwillen, sich die Meinung der anderen Ratsmitglieder überhaupt anzuhören.

Man kann die Bürgerschaft einfach nur einladen, sich selber einmal ein Bild zu machen.

Und den Geist des Ratsgottesdienstes mitnehmen: „Wofür stehe ich“ – in Toleranz zur Meinung der politisch Andersdenkenden. Den Mitmenschen wertschätzend.

 

Rederecht -jetzt doch- für jede Fraktion

Der Antrag der BmU, dass sich jede Fraktion (zumindest einmal) zu einem Tagesordnungspunkt äußern darf, auch wenn eine Mehrheit das „Ende der Debatte“ beschlossen hat, wurde mehrheitlich bei Gegenstimmen durch FDP und einem RM der CDU sowie bei Enthaltung der meisten CDU-RM angenommen.