Einbürgerung - Die absurden bürokratischen Hürden für eine EU-Bürgerin

Frau Komen ist seit vielen Jahren Mitglied der BmU. Ihre Schwierigkeiten mit ihrem Einbürgerungsantrag hat sie uns und der Presse geschildert.
Aus Sicht der BmU ist dieses Prozedere bei einer EU-Bürgerin, die schon sehr lange in Deutschland lebt, nicht nachvollziehbar.


Ein Artikel der RP dazu:

Als Leonie Komen (69) vor beinahe 40 Jahren aus den Niederlanden nach Deutschland zog, war es der Liebe wegen. Ihr Mann (88), ein gebürtiger Österreicher, arbeitete damals in Düsseldorf - wohnen wollte beide dort aber nicht. Sie hätten sich durch Anzeigen geblättert, erinnert sich Leonie Komen, die Wohnung in Erkrath habe ihnen gefallen. Dort wohnen die Eheleute auch heute noch, mittlerweile sind beide längst im Ruhestand. Mit dem Älterwerden hatten sich Fragen aufgedrängt, unter anderem auch die nach einem Testament. Es sei kompliziert gewesen, damals in den 1990er Jahren, ihr Mann habe sich damals einbürgern lassen und dafür die österreichische Staatsbürgerschaft aufgeben müssen. Andernfalls hätte auch noch ein österreichischer Notar tätig werden müssen, von den bürokratischen Hürden über Landesgrenzen hinweg kann Leonie Komen mittlerweile „ein Lied singen“. Schon der Papierkram für die Hochzeit sei einer Doktorarbeit gleichgekommen, besser wurde es danach nicht. Um ein Auto zu kaufen, muss eine erweiterte Meldebescheinigung vorgelegt werden, wie für so vieles, wofür normalerweise der Personalausweis genüge würde. Irgendwann hat Leonie Komen keine Lust mehr auf die überbordende Bürokratie: Sie fasst den Entschluss, sich einbürgern zu lassen. Damit geht der Stress erst richtig los, anfangs ist nur von einem Einbürgerungstest die Rede. Ein „Sprachzertifikat“, so liest sie es im Schreiben der Behörde, brauche sie nicht. Im September 2024 besteht sie den Test, mit 32 von 33 Punkten. Sie habe sich bei er Prüfung gefühlt „wie in einem Hochsicherheitstrakt“, erinnert sich Komen. Das Handy habe sie abgeben müssen, mit dem Ausfüllen habe sie auf das „Startkommando“ warten müssen. Ihr sei dann mitgeteilt worden, dass der ausgefüllte Fragebogen nun an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet werde, im Dezember 2024 gibt sie den Antrag auf Einbürgerung bei der Kreisverwaltung ab. Die Bestätigung erfolgt prompt, sollten weitere Unterlagen nötig sein, wolle man sie informieren. Fünf Monate später der nächste Brief: Nun soll Leonie Komen doch noch einen „Sprachnachweis Niveau B12“ vorlegen, die Rechtslage habe sich geändert. Wohlgemerkt: Die 69-Jährige spricht perfekt deutsch, sie hat 38 Jahre als Betriebskrankenschwester bei einer Firma in Hilden gearbeitet. Das ihr anfangs gesagt wurde, sie brauche sowas nicht, ärgert sie: „Ich kann vielleicht noch über den Sprachnachweis schmunzeln, nicht aber über für Kosten.“ 150 Euro koste der Test, hinzu kommen 191 Euro als Vorschussleistung für die Einbürgerung. Als wäre das alles nicht schon Aufwand genug, soll Leonie Komen nun auch noch einen Nachweis erbringen über ihren „rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten fünf Jahren“. Wie sie das nachweisen soll? Auch da macht die Behörde ein paar Vorschläge: Sie könne das Bonusheft beim Zahnarzt vorlegen, oder sich Arzttermine bescheinigen lassen. „Diesen Vorschlag finde ich grotesk“, sagt Komen, die sich nun fragt: „Sollen Ärzte als verlängerter Arm des Einwohnermeldeamtes auftreten? Sollten meine medizinischen Diagnosen die Kreisverwaltung interessieren?“ Leonie Komen ist kurz davor, die Sache hinzuwerfen und auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten, „aber auf die Debatte verzichte ich nicht.“ Ihr Mann sieht die Dinge anders, er will einen Anwalt einschalten.