Mahnverfahren von e.on

e.on. hat 2025 und 2026 Mahnverfahren zu Fernwärmerechnungen aus 2021 und 2022 eingeleitet, ohne das Ergebnis des Verfahrens vor dem OLG Hamm (erster Termin im März) abzuwarten.

Wie damit umzugehen ist, können Sie selbstverständlich im Rahmen anwaltlicher Beratung klären.

Diese Hinweise von uns ersetzen - wie immer -  keine anwaltliche Beratung.

Ohne also eine solche Berastung übernehmen zu können, sehen wir die Situation zuur Zeit wie folgt:

 

Möglicher Wesie sollen die jüngst verschickten Mahnbescheide bei den betroffenen Verbrauchern Unsicherheit und Ängste schüren und diese dadurch zu Zahlungen der ursprünglichen Forderung veranlassen.

Es ist nicht auszuschließen, dass schon der Termin vor dem OLG Hamm (März 2026) die Erkenntnis verstärkt, dass die Preisänderungsklausel hinsichtlich des Arbeitspreises unwirksam ist und deswegen die verlangte Zahlung nicht beglichen werden muss.

Wird gegen den zugeschickten Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, kann – auch ohne Einschaltung eines Anwaltes – zunächst der Termin vor dem OLG Hamm abgewartet werden.

Spätestens dann wird man abwägen können, ob es an der Zeit ist, einen Anwalt einzuschalten.