Lichtverschmutzung durch Stadtwerke überprüfen

Laser strahlen den Himmel an

Zum Jahrestag des Dialoges BmU/Stadtwerke fordert die BmU nun ein Zeichen der Kooperation.

Sommernächte ohne Dauerbeleuchtung

Für die BmU-Fraktion schreibt Bernhard Osterwind am 15.06.2026:

 

Sehr geehrter Herr Jeken,

ich möchte aus Anlass des Jahrestages an den bisherigen Schriftwechsel und die Gespräche zur nächtlichen Beleuchtung des Schornsteins der Stadtwerke Erkrath erinnern.

Es ist zumindest bis zur sorgfältigen Prüfung der Unbedenklichkeit der nächtlichen Beleuchtung eine Unterbrechung der nächtlichen Dauerbelichtung durchzuführen. Das ist insbesondere in den kürzeren Sommernächten angezeigt.

Am 17. Juni 2025 fand auf Einladung der Stadtwerke ein Gespräch zwischen Vertretern der BmU (Sonja Quick und Thomas Spiritus) sowie den Stadtwerken (Herrn Jeken und Herrn Wilking) statt. Gegenstand war die von uns kritisierte, nächtliche  Werbebeleuchtung des Schornsteins. 

In diesem Gespräch wurde vereinbart, die Umwelt- und Artenschutzwirkungen der Beleuchtungsanlage fachlich untersuchen zu lassen.

Aus § 41a BNatSchG - Schutz vor Beleuchtung ergibt sich zwar keine Genehmigungspflicht einer solchen Beleuchtung am Rande eines FFH-Gebietes und wichtigen Biotops (Tongrube Majewski) aber es ergibt sich aus ihr ein Prüf- und Vermeidungsmaßstab, dessen Erfüllung nach über einem Jahr offen ist.

Mit Schreiben vom 23. Juni 2025 haben wir unsere Bedenken konkretisiert, um technische Informationen zur Anlage gebeten und verschiedene Möglichkeiten eines umweltverträglicheren Betriebs vorgeschlagen.

Mit Schreiben vom 25. Juni 2025 teilten die Stadtwerke mit, dass die angeforderten Informationen aufgrund personeller Engpässe und Urlaubszeiten zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht würden.

Am 26. November 2025 erinnerten wir erneut an die ausstehenden Informationen und regten an, die von uns benannte Sachverständige Frau Anette Krop-Benesch in die Prüfung einzubeziehen. Nach unserem Kenntnisstand ist bis heute keine Kontaktaufnahme erfolgt.

Mit Schreiben vom 28. November 2025 erklärten die Stadtwerke, das Thema ernst zu nehmen und Angebote bei spezialisierten Gutachterbüros einzuholen. Gleichzeitig wurde zugesagt, uns über den weiteren Fortgang zu informieren.

Inzwischen ist  ein Jahr vergangen. Bis heute liegt weder eine Gefährdungsbeurteilung noch eine sonstige naturschutzfachliche Bewertung vor. Ebenso ist uns nicht bekannt, ob zwischenzeitlich ein Gutachter beauftragt wurde oder welche Ergebnisse gegebenenfalls bereits vorliegen.

Hinzu kommt, dass nach Auskunft der Stadtverwaltung vor Installation der Beleuchtungsanlage offenbar weder eine naturschutzfachliche Vorprüfung noch eine FFH- oder Artenschutzprüfung durchgeführt wurde. Ebenso soll das Vorhaben den zuständigen Naturschutzbehörden vorab nicht zur Beurteilung vorgelegt worden sein.

Die eigentliche Frage lautet daher aus unserer Sicht nicht, ob die Schornsteinbeleuchtung optisch gefällt oder nicht gefällt. Vielmehr stellt sich die Frage, wie die ökologische Unbedenklichkeit einer dauerhaft betriebenen Beleuchtungsanlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum Naturschutzgebiet Tongrube Majewski sowie im Umfeld des FFH-Gebietes Neandertal beurteilt werden konnte, wenn vor der Umsetzung keine naturschutzfachliche Prüfung erfolgt ist.

Gerade bei einer großflächigen nächtlichen Beleuchtung in exponierter Höhenlage erscheint eine fachliche Untersuchung möglicher Auswirkungen auf geschützte Tierarten und Schutzgebiete als naheliegend.

Bis zur Vorlage einer belastbaren fachlichen Bewertung bitten wir Sie daher, die nächtliche Illumination des Schornsteins - ggf. nur vorübergehend - auszusetzen.

Da die Beleuchtung ersichtlich nicht sicherheitsrelevanten Zwecken dient, sondern vor allem Werbe- und Repräsentationscharakter besitzt, halten wir eine zeitweise Abschaltung bis zur Klärung der offenen Fragen für angemessen und verhältnismäßig. Dies würde zugleich dem naturschutzrechtlichen Vorsorgegedanken Rechnung tragen.

Wir bitten darüber hinaus um Mitteilung,

• ob inzwischen ein Entwurf des Gutachtens vorgelegt wurde,

• welchen Bearbeitungsstand die Untersuchung erreicht hat,

• ob naturschutzfachliche Behörden oder Fachstellen beteiligt wurden,

• und wann mit einer Vorlage der Ergebnisse gerechnet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Osterwind

Fraktionsvorsitzender BmU Erkrath