Einbringung des Haushaltes 2026/2027 – Erkrath kommt in die Haushaltssicherung

Wovor die BmU schon lange gewarnt hatte: Erkrath steht kurz vor der gezwungenen Haushaltssicherung.

Bei der Einbringung des Haushaltes 2026/27 klagte der Bürgermeister über die Politik von Bund und Land - also die Politik seiner Parfteifreunde - , die den Kommunen viele Aufgaben übertragen, ohne diese aber vollständig finanziell abzudecken. Im Ansatz hat er damit durchaus recht. Allerdings fehlt ß dabei die Selbstkritik hinsichtlich der Erkrather Haushaltsführung der letzten Jahre.

In den Erläuterungen von Kämmerer Schmitz und Fachbereichsleiter Klöss wurde deutlich, dass ein Haushalt nur noch mit pflichtigem Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig wird.
„Die Beratung wird uns zur Verzweiflung bringen“, so Kämmerer Schmitz. Unser Handlungsspielraum wird immer kleiner.

Der Aufwand steigt immer mehr, besonders u.a. in Bauunterhaltung, Schuldorf und Neubau Rankestraße, Personal, Jugendhilfe, Zinsaufwand. Dazu kommt, dass die Corona-Verluste ab 2026 abgeschrieben werden müssen, 10 Millionen Euro in 2026 und 23 Mio. über 20 Jahre verteilt. Zwar steht ein Altschuldenentlastungsgesetz im Raum, ob dies aber die von einem Gutachter errechneten 29 Mio. bringen wird, ist unklar. Auskömmlich ist das für Erkrath nicht. Und auch der Infrastrukturzuschuss aus dem 500 Milliardenprogramm des Bundes mit 16,9 Mio. - auf 12 Jahre verteilt - ist angesichts eines Investitionsbedarfs in Erkrath von 240 Mio. bis 2030 noch nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein.


Für 2025 rechnet man mit einem Defizit von 15 Millionen Euro, 2016 mit etwa 21 Mio., wobei die erneuten Steuererhöhungen und Gebührenerhöhungen schon berücksichtigt sind. Und obwohl alle „Buchungstricks“, die das Land ermöglicht (globaler Minderaufwand mit etwa 4 Mio. pro Jahr; Verlustvortrag – Verschiebung der Defizite 2024-26 um 3 Jahre), genutzt werden,muss Erkrath ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Die Vorgabe ist dabei, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit dann nach 10 Jahren ein komplett ausgeglichener Haushalt, ohne jegliche Buchungstricks, vorgelegt werden kann. Die Haushaltsführung wird dann von der Aufsichtsbehörde kontrolliert, die sogenannten „freiwilligen“ Leistungen stehen somit auf der Kippe, werden dann i.d.R. wohl gekürzt bzw. gestrichen werden: so z.B. Zuschüsse an Vereine und für soziale Projekte, Vergünstigungen in der Kinderbetreuung, Mittel für VHS, Bibliotheken, Jugendmusikschule.

Viele Jahre hatte die BmU immer wieder ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept gefordert. Wer früher "bremst" kommt vor der Mauer zum stehen. Jetzt wird manches vor die Wand gefahren.